Buchung von Nebenkosten einer WG (mit Pauschal-Mieten!) in einem Mehrfamilienhaus

  • Hallo Zusammen,


    in meinem Dreifamilienhaus ist eine Wohnung als WG oder besser als drei einzelne Zimmer / Wohneinheiten mit einer Festmiete inkl. aller Nebenkosten vermietet. Die einzelnen Zimmer habe ich als Wohneinheiten angelegt, damit ich hier Mieteinahmen, Mahnungen und Leerstand mit der Software verwalten kann.


    Wohnung EG = normal Vermietet (mit NK Abrechnung)

    Wohnung OG = drei Zimmer als Wohneinheiten mit Pauschalmiete (ohne NK Abrechnung!)

    Wohnung DG = normal Vermietet (mit NK Abrechnung)


    Wie gehe ich denn hier mit den aufzuteilenden NK um? Die NK für die drei Wohneinheiten müssen ja ermittelt werden, trägt jedoch der Eigentümer.


    Gibt es hierfür eine besondere Methode oder werden die NK ganz normal ermittelt und einfach eine NK Abrechnung für die drei Wohneinheiten der WG erstellt?


    Danke im Voraus...

  • Wohnung OG = drei Zimmer als Wohneinheiten mit Pauschalmiete (ohne NK Abrechnung!)

    Gehe davon aus, dass es für das OG nur ein Kalt- und Warmwasserzähler gibt. Wie soll da ein Verbrauch auf die 3 WG-Zimmer verteilt werden?


    Generell kann ich mir das vorstellen, denn ich habe ein Gewerbe (4 EH mit einem Kalt- und Warmwasserzähler, einem WMZ und gemeinsammen Heizkreislauf. Da muss man dann aber in die Tiefe gehen und bestimmte neue Umlageschlüssel erstellen. Geht, aber ist Fleißarbeit.

  • Was soll denn da überhaupt verteilt werden? Die Nebenkosten sind ja pauschal vereinbart. Es gibt einen Eigentümer, der aber keine Nebenkostenabrechnung durchführt. Für‘s Finanzamt braucht der nur die Gesamtausgaben. Für‘s „Controlling“ und um zu verstehen, wie fair die Höhe der NK-Pauschale ist, reicht doch hoffentlich ein Excel.

    Wenn es wirklich als drei Wohnungen verwaltet werden soll: Einfach die normalerweise verbrauchsabhängigen Kosten nach Wohnfläche verteilen. Allerdings musst Du schauen, ob das gegen die Heizkostenverordnung verstößt. Da es ja drei Zimmer sind, weiß ist nicht, ob sie angewendet werden muss. Wenn nicht, ist ja alles klar: verteile die Kosten nach Wohnfläche und fertig bist Du!

  • mmmh… Nochmal vereinfacht. Ich habe ein dreifamilienhaus. Auf die drei Wohnungen müssen NK (Betriebskosten) nach den angelegten Schlüsseln verteilt werden. Eine Wohnung (die WG Wohnung) erhält jedoch keine NK-Abrechnung. Die NK für diese WG-Wohnung übernimmt der Eigentümer des Hauses. Also einfach die NK ganz normal für alle drei Wohnungen ermitteln und lediglich für die WG-Wohnung keine NK-Abrechnung erstellen. Frage wäre ob man in dem Programm das so hinterlegen kann?

  • Also einfach die NK ganz normal für alle drei Wohnungen ermitteln und lediglich für die WG-Wohnung keine NK-Abrechnung erstellen.

    Um es transparenter zu machen.

    Gehe hin, lege 3 Wohnungen an, verteile nach dem Umlageschlüssel der beiden vermieteten Wohnungen alle Betriebskosten entsprechend den Wohnflächen, die Heizkosten ebenfalls und erstelle die GESAMTE Abrechnung für das Objekt.


    Die Abrechnung für die WG ist dann als eine Art "Erlösschmälerung für das Finanzamt" zu sehen, denn dort werden alle Kosten für diese Einheit aufgezeigt (so würde es auch bei einem Leerstand sein).

    Und nun kannst du mit einem Blatt Papier die Einkünfte (Mieten) und Ausgaben dagegen rechnen, danach hast du eine Info, was dir die Wohnung bringt, was sie kostet.

  • Ok. Genau so mache ich es auch. Wäre halt nur schön wenn es ein Möglichkeit geben würde die ermittelten NK einer Wohneinheit zu nicht umlagefähigen Kosten des Gebäudes zu buchen.... Bin ja bestimmt nicht der einzige Fall der in einem Mehrparteien Mietshaus eine Wohneinheit als WG mit Pauschalmieten (rechtl. ok oder nicht) vermietet....


    Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten!

  • naja... man muss doch eigentlich Wasser und insbesondere Heizkosten nach Verbrauch abrechnen. Und und und… Wird dem Eigentümer nicht einfach gemacht Wohnraum zu schaffen. Aber Wohnungen gibt es ja angeblich zu wenig. Ein Haus von mir ist zb ein Einfamilienhaus umgebaut zu einem 4 Parteienhaus... Rohre für Wasser und Heizung sind überall in den Wänden und Estrich und nicht einer Wohneinheit zuzuordnen. Abrechnung nach Verbrauch lässt sich nicht so einfach verwirklichen... An HKV Zähler hab ich schon gedacht... Aber korrekte Einstellung und Position der HKV für die alten Rippenheizkörper...nicht einfach...

  • Zitat

    aber die Diskussion lassen wir besser hier..

    Sollen wir mal zum Thema zurückkommen: Ob Du Dich über die Heizkostenverordnung hinwegsetzen willst bzw. Ärger mit Mietern riskieren bzw. auch irgendwelche denkbaren Ordnungswidrigkeiten begehst, ist ja letztlich Deine Entscheidung. Fakt ist doch, dass die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung fordert. Dafür müssen Messgeräte her. Und in WISO Hausverwalter sollte man das abbilden können, richtig? Beim Wasserverbrauch kann man ja nach Wohnfläche abrechnen.

    Aber die Frage, die wir hier in diesem Forum klären, ist doch, wie man das in WISO Hausverwalter abbilden kann. Gibt es da denn ggf. noch mehr Schwierigkeiten?

  • mmhh. Haben Sie den Thread korrekt gelesen..? Mein Kommentar "aber die Diskussion lassen wir besser hier" bezieht sich auf das Thema "Fachleute" (welches ich über viele Jahre hinweg mit reichlich Erfahrung positiv und negativ hier nicht kommentieren möchte...) und überhaupt nicht auf das Thema "Wiso Hausverwalter".


    und um beim Thema zu bleiben... ob man HKV Zähler im Wiso HV anlegen kann... war nicht das Thema.


    Gruß

  • Kannst Du dann nochmal schreiben, was Du jetzt noch gerne wissen würdest?

    Nichts mehr zu diesem Thema.. siehe Thread Verlauf.

    Um es transparenter zu machen.


    Gehe hin, lege 3 Wohnungen an, verteile nach dem Umlageschlüssel der beiden vermieteten Wohnungen alle Betriebskosten entsprechend den Wohnflächen, die Heizkosten ebenfalls und erstelle die GESAMTE Abrechnung für das Objekt.


    Die Abrechnung für die WG ist dann als eine Art "Erlösschmälerung für das Finanzamt" zu sehen, denn dort werden alle Kosten für diese Einheit aufgezeigt (so würde es auch bei einem Leerstand sein).


    Und nun kannst du mit einem Blatt Papier die Einkünfte (Mieten) und Ausgaben dagegen rechnen, danach hast du eine Info, was dir die Wohnung bringt, was sie kostet.

    Ok. Genau so mache ich es auch. Wäre halt nur schön wenn es ein Möglichkeit geben würde die ermittelten NK einer Wohneinheit zu nicht umlagefähigen Kosten des Gebäudes zu buchen.... Bin ja bestimmt nicht der einzige Fall der in einem Mehrparteien Mietshaus eine Wohneinheit als WG mit Pauschalmieten (rechtl. ok oder nicht) vermietet....


    Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten!

    Gruß