Umlageschlüssel Wasserzähler nur für eine begrenzte Anzahl Mietparteien eines Gebäudes?

  • Hallo Zusammen,

    noch eine "unnormale" Situation... in einem 5 Parteien Mietshaus haben zwei Parteien je einen eignen Wasserzähler (Abrechnung nach Verbrauch) die anderen drei Parteien teilen sich einen Wasserzähler. Wie kann ich diesen Wasserzähler auf die Anzahl der Bewohner dieser drei Parteien und NICHT auf die Anzahl der Bewohner des Gebäudes verteilen? Gibt es hierfür eine andere Möglichkeit als einfach drei zusätzliche (nicht real vorhandene) Wasserzähler für die drei Mietparteien anzulegen?


    Gruß

  • in einem 5 Parteien Mietshaus haben zwei Parteien je einen eignen Wasserzähler (Abrechnung nach Verbrauch) die anderen drei Parteien teilen sich einen Wasserzähler.

    Eigentlich klar, denn sollte ein bzw. ab 2 Wasserzähler fehlen - heißt, der jeweilige Verbrauch pro WE kann nicht korrekt gemessen werden -, muss nach Wohnfläche oder PxT, je nachdem was im Mietvertrag steht, abgerechnet werden. Hier bitte die Betriebskostenverordnung ansehen.


    Außerdem wie soll das gehen, denn die Summe der Wohnungswasserzähler ergeben nicht die Summe, die der Hauptwasserzähler angibt. Der HV regelt diese verschiedene Wewrte mit einer Korrekturaufstellung.

  • Die drei Wasserzähler ergeben die Summe des Hauswasserzählers

    Das bezweifle ich schon. Außer die Wohnungszähler sind ebenfalls Zweiflügelradzähler, dann dürfte das ok sein. Wenn es normale Wohnungszähler sind, dann zählt der der waagrecht eingebaut ist bei ca. 12 Ltr/min und der senkrecht eingebaute ab ca. 20 Ltr/min. Und der Hauptwasserzähler beginnt bei ca. 7 Ltr/min. Da solltest du dran denken.


    Es gibt eine Möglichkeit, deine Vorstellung warzumachen. Unter Stammdaten Umlageschlüssel musst du einen neuen Umlageschlüssel anlegen, der dann bei der Auswahl bei Umlageschlüssel 2 eingestellt werden muss. Damit kannst du eine solche Trennung machen. Nur ist das hier sehr schwierig zu beantworten, dafür müsste man die Konstellation der Anlage kennen.

  • Das bezweifle ich schon. Außer die Wohnungszähler sind ebenfalls Zweiflügelradzähler, dann dürfte das ok sein. Wenn es normale Wohnungszähler sind, dann zählt der der waagrecht eingebaut ist bei ca. 12 Ltr/min und der senkrecht eingebaute ab ca. 20 Ltr/min. Und der Hauptwasserzähler beginnt bei ca. 7 Ltr/min. Da solltest du dran denken.

    OK. Das war mir nicht bewusst. Die WISO Anleitung sagt dass die Differenz zum Hauptzähler (diesen kann man ja einem normalen zähler zuordnen) wird dann anteilig den normal zählern zugewiesen.


    Es gibt eine Möglichkeit, deine Vorstellung warzumachen. Unter Stammdaten Umlageschlüssel musst du einen neuen Umlageschlüssel anlegen, der dann bei der Auswahl bei Umlageschlüssel 2 eingestellt werden muss. Damit kannst du eine solche Trennung machen. Nur ist das hier sehr schwierig zu beantworten, dafür müsste man die Konstellation der Anlage kennen.

    Ok. Was ist denn wenn ich den Wasserzähler der WG Wohnung als Hauptzähler anlege und die drei WG Wohneinheiten je einen fiktiven Wasserzähler dem Hauptzähler unterordne. Würde das Programm dann den Verbrauch des Hauptzählers nicht automatisch auf die drei fiktiven Zähler zu je 1/3 verteilen? Dies könnte man natürlich notfalls auch manuell machen....


    Hätte da noch ne Frage... Ein anderes Dreiparteienhaus von mir hat keine Wohnungswasserzähler (Lässt sich baulich einfach nicht ohne massiven Aufwand verwirklichen). Die Abrechnung erfolgt bis jetzt auf die Personen Anzahl. Ich möchte jedoch für die Gartenbewässerung einen Zähler einbauen um nur diesen Wasserverbrauch der Gartenwohnung zuordnen zu können. Das ist wahrscheinlich auch nicht ohne manuelle Nebenrechnung möglich, oder?

  • Die WISO Anleitung sagt dass die Differenz zum Hauptzähler (diesen kann man ja einem normalen zähler zuordnen) wird dann anteilig den normal zählern zugewiesen.

    Das geht nicht, man kann keinem "normalen" Zähler als einen Hauptzähler nehmen. Denn die Zuteilung geht nur nach dem Prinzip: ein Wohnungszähler wird einem (dem) Hauptzähler zugewiesen. Anders geht das nicht.

    Die Abrechnung erfolgt bis jetzt auf die Personen Anzahl. Ich möchte jedoch für die Gartenbewässerung einen Zähler einbauen um nur diesen Wasserverbrauch der Gartenwohnung zuordnen zu können. Das ist wahrscheinlich auch nicht ohne manuelle Nebenrechnung möglich, oder?

    Ein Gartenwasserzähler wird nach Wohnfläche abgerechnet, das ist Standard und sinnvoll. Heißt, dass dieser Zähler bei dem Wasserlieferanten angemeldet sein sollte, damit für das Abwasser keine Gebühren bezahlt werden muss:

  • Mit den Zählertypen hatte ich am Anfang auch immer meine Schwierigkeiten.


    1. Hauptzähler sind diejenigen Zähler, die normal den Stadtwerken gehören und für das gesamte Gebäude messen.

    2. Dann gibt es Zähler für Wohneinheiten und Allgemeinzähler. Beide können Hauptzählern zugeordnet werden. Während die normalen Zähler den individuellen Verbrauch in Wohneinheiten messen, messen die Allgemeinzähler den Verbrauch der sich nicht einzelnen Wohneinheiten zuordnen lassen, also z.B. das Wasser für die Gartenbewässerung. Man kann so einen Allgemeinzähler sogar einem Zähler einer Wohneinheit zuordnen, dann wird dieser Anteil in der Abrechnung abgezogen und nach einem allgemeinen Schlüssel verteilt (oft ist das Wohnfläche, kann aber auch ein anderer Schlüssel sein). Bei Allgemeinzählern muss man also noch einen Umlageschlüssel zuordnen. Man kann das Gartenwasser auch nach Personentagen umlegen, klar.

  • Mit den Zählertypen hatte ich am Anfang auch immer meine Schwierigkeiten.


    1. Hauptzähler sind diejenigen Zähler, die normal den Stadtwerken gehören und für das gesamte Gebäude messen.

    2. Dann gibt es Zähler für Wohneinheiten und Allgemeinzähler. Beide können Hauptzählern zugeordnet werden. Während die normalen Zähler den individuellen Verbrauch in Wohneinheiten messen, messen die Allgemeinzähler den Verbrauch der sich nicht einzelnen Wohneinheiten zuordnen lassen, also z.B. das Wasser für die Gartenbewässerung. Man kann so einen Allgemeinzähler sogar einem Zähler einer Wohneinheit zuordnen, dann wird dieser Anteil in der Abrechnung abgezogen und nach einem allgemeinen Schlüssel verteilt (oft ist das Wohnfläche, kann aber auch ein anderer Schlüssel sein). Bei Allgemeinzählern muss man also noch einen Umlageschlüssel zuordnen. Man kann das Gartenwasser auch nach Personentagen umlegen, klar.

    Danke für die Antwort! Wie schon beschrieben möchte ich jedoch den Hauptzähler weiterhin auf Anzahl Personen im Haus verteilen. Jedoch den Gartenzähler von dem Hauptzähler abziehen und nur der EG (Garten) Wohnung in Rechnung stellen. Und bei uns hier wird das bei der Stadt welche für Abwassergebühren angemeldet, nicht bei dem Anbieter. Dies tue ich jedoch nicht, da ich den Wasserzähler den Garten- und Garagenbeckenanschluss messen soll. Der Mieter EG könnte sonst zu einfach den Garten via Garagenhandbecken bewässern und somit den Zähler umgehen. Es geht mir also nur darum eine ausgiebige Bewässerung des Garten nicht ungerechter Weise auf alle Bewohner zu verteilen. Sorry, ich finde das durchaus sinnvoll.

  • Wie errjot ja schon in mehreren Beiträgen geschrieben hat, kann man die Hauptzähler nicht mit den anderen direkt verrechnen, ohne die Messwertdifferenz zu berücksichtigen. Das ist eine etwas kompliziertere Rechnung. Ich würde es sogar so ausdrücken: vergiss‘ den Zählerstand der Hauptzähler! Der spielt letztlich bei der Abrechnung keine Rolle, denn die Anteile werden durch die Zähler in den Wohneinheiten und die Allgemeinzähler gebildet, deren Verhältnisse zueinander eine Rolle spielen. Eine Differenz zum Hauptzähler von bis zu 20% gilt bauartbedingt als akzeptabel. Innerhalb dieses Bereichs verändert sich die Abrechnung ohnehin nicht, wenn Du den Zählerstand des Hauptzählers veränderst.

    Sorge stattdessen dafür, dass Du neben dem Hauptzähler für jede Wasserentnahmestelle einen Allgemeinzähler oder normalen Zähler (Wohneinheit) hast.

  • OK Danke. Ganz ehrlich...das habe ich so verstanden und auch mit dem Programm schon eingestellt.

    Aber kann mir jemand sagen wie ich das Gartenwasser-Problem löse?


    - 3-Mietparteien

    - Hauptwasserzähler abzüglich Wasserzähler Garten = An alle Bewohner via Anzahl Person abgerechnet

    - Wasserzähler Garten = Nur an die EG Wohnung abgerechnet


    In Excel kein Problem. Aber das muss doch auch hier möglich sein...

  • ...und noch was... Wieso kann ich einen Wasserverbrauchszähler nicht mehreren Wohneinheiten zuordnen? Meines Wissens nach gibt es hierfür nur den Hauptzähler der jedoch immer das ganze Gebäude betrifft. Das Problem finde ich überhaupt nicht abwegig da es doch wohl öfters Wohngemeinschaften innerhalb eines sonst "normal" vermieteten Objekt gibt... ...auch hier wäre das mit Excel kein Problem... Zähler xy / Anzahl Bewohner der WG...

  • Wieso kann ich einen Wasserverbrauchszähler nicht mehreren Wohneinheiten zuordnen?

    Siehe hier mal nach: https://www.buhl.de/faqs?article=379


    Langsam blicke ich nicht mehr durch was du willst. Du hast einen Gartenwasserzähler für eine Wohnung im EG, das ist schon mal falsch. Denn ein Gartenwasserzähler, das sagt die Wortbedeutung schon, ist für das Gartenwasser gedacht, wird als Allgemeinzähler geführt und wird in der Regel nach Wohnfläche abgerechnet.

    Das heißt, diesen "Garten"-Wasserzähler ist für die EG Wohnung. Und dann hast du noch den Hauptzähler des Lieferanten, und dann keinen Zähler mehr.

    Also kannst du nicht nach Betriebskostenverordnung den Wasserverbrauch abrechnen. Und daher gilt die gesetzliche Regel, dass entweder nach Wohnfläche oder PxT, das muss aber im Mietvertrag stehen, abgerechnet werden muss. Eine weitere Regelung gibt es nicht!

  • Zitat

    Wieso kann ich einen Wasserverbrauchszähler nicht mehreren Wohneinheiten zuordnen? Meines Wissens nach gibt es hierfür nur den Hauptzähler der jedoch immer das ganze Gebäude betrifft.

    Das funktioniert genau über Allgemeinzähler. Diesen kannst Du beliebige Umlageschlüssel zuordnen. Damit hast Du ziemlich viele Möglichkeiten.

  • Langsam blicke ich nicht mehr durch was du willst. Du hast einen Gartenwasserzähler für eine Wohnung im EG, das ist schon mal falsch. Denn ein Gartenwasserzähler, das sagt die Wortbedeutung schon, ist für das Gartenwasser gedacht, wird als Allgemeinzähler geführt und wird in der Regel nach Wohnfläche abgerechnet.

    Ich auch nicht...! Der Garten gehört aber nur zur EG Wohnung und soll somit nicht auf alle Parteien im Haus verteilt werden! Sondern nur der EG Wohnung zugeordnet werden. Dafür muss ich aber doch wohl den Verbrauch des Gartenwasserzählers vom Gebäudewasserzähler abziehen können. Was der der EG Mieter an Wasser zum Rasenbewässern verbraucht soll nicht dem Mieter der DG Wohnung anteilig in Rechnung gestellt werden.

  • Das funktioniert genau über Allgemeinzähler. Diesen kannst Du beliebige Umlageschlüssel zuordnen. Damit hast Du ziemlich viele Möglichkeiten.

    Das habe ich soweit verstanden. Aber die Umlageschlüssel erlauben mir nicht Zähler 3 nur unter Mieter C, D und E aufzuteilen.


    Nochmal (5 Mietparteien!):

    Zähler 1 = Mieter A

    Zähler 2 = Mieter B

    Zähler 3 = Soll unter Mietern C, D und E aufgeteilt werden (WG!)

  • Zähler 3 = Soll unter Mietern C, D und E aufgeteilt werden (WG!)

    Ich hatte es schon einmal angedeutet, dass dafür ein spezieller Umlageschlüssel erstellt werden muss. Da das aber nicht einfach so erklärt werden kann, ist das hier schwierig zu beschreiben. Ich habe mir das einmal zeigen lassen, da war der Supporter per TV geschaltet.


    Man kann es machen, daher eröffne ein Ticket und lass dir am Bildschirm helfen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht mehr, dir zu helfen.

  • Habe gerade mit dem Support telefoniert welcher mir direkt helfen konnte. Guter Service! Natürlich im nachhinein ganz einfach...


    1. Unter dem Hauptpunkt "Gebäude" -> "Umlageschlüssel" einen neuen Umlageschlüssel "Wasser Wohngemeinschaft XY" anlegen. Typ: "Personen mal Tage", Einheit: "PxT"


    2. Dann jeweils in den Wohneinheiten der WG (Mieter C, D u. E) die "Anteile der Wohnung an den Umlageschlüsseln" anpassen. Hier den neuen Umlageschlüssel "Wasser Wohngemeinschaft XY" auswählen und die Personenzahl eintragen. (Durch den speziellen Umlageschlüssel "Wasser Wohngemeinschaft XY" werden jetzt nur Wohneinheiten gezählt die diesen Schlüssel nutzen! Andere Schlüssel mit Personenanzahl beziehen sich weiterhin Standardmäßig auf alle Parteien.)


    3. Einen neuen "Allgemeinzähler" anlegen. -> Umlageschlüssel: "Wasser (m³)" -> Verbrauch umlegen nach: hier den neuen Umlageschlüssel "Wasser Wohngemeinschaft XY" auswählen.


    Fertig. Selbiges kann man natürlich auch für andere Verbrauchsabhängige Kosten für eine WG verwirklichen. Prima.

  • Zitat

    3. Einen neuen "Allgemeinzähler" anlegen. -> Umlageschlüssel: "Wasser (m³)" -> Verbrauch umlegen nach: hier den neuen Umlageschlüssel "Wasser Wohngemeinschaft XY" auswählen.

    Wahrscheinlich war meine Antwort #13 wieder zu kurz, aber genau das war gemeint.