Arbeitszimmer absetzen im Fernstudium

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hätte aktuell eine Frage zum Thema absetzen von einem Arbeitszimmer. Ich habe im April und meine Frau im September ein nebenberufliches Fernstudium mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitverhältnis begonnen. Von unseren Arbeitgebern erhalten wir keine Unterstützung in Form von Freistellungen, Sonderurlaub, Freitzeit oder finanzieller Form d.h. wie studieren nach Feierabend und bezahlen alles selbst. Ich habe mich schon jetzt soweit eingelesen, dass wir beide das Arbeitsimmer in der Steuererklärung angeben können. Die Frage ist nur wo? Wird es direkt unter den Werbungskosten als häusliches Arbeitszimmer angegeben (und ist auf max. 1250€ beschränkt) oder kann ich es als Werbungskosten > Fortbildungskosten > sonstige Kosten eintragen, da es ja zum Fernstudium gehört und nicht zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit? Sind auch hier die Ausgaben auf 1250€ beschränkt?


    Viele Grüße

    Christian

  • Guten Morgen,


    Erstens musst du prüfen, ob es sich überhaupt um ein Arbeitszimmer im Sinne der BFH-Rechtsprechung handelt (also z. B. nicht mehr als 10% private Nutzung, Schränke mit privaten Sachen sind schon private Nutzung). Nur dann kann laut BFH überhaupt ein Arbeitszimmer angesetzt werden.

    Das „Wo“ und „wieviel“ dürfen wir dir hier nicht beantworten, hierfür gibt es in Eurem Fall die Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater. Ich würde es unter den Kosten der Weiterbildung (also Werbungskosten) subsumieren.

    Generell: ich würde hier auf die Begrenzung tippen, da zum Hauptberuf gehörig, sofern die übrigen Voraussetzungen alle erfüllt sind.

    • Offizieller Beitrag

    nebenberufliches Fernstudium mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis

    Und was ist da dann jetzt das Problem?


    da es ja zum Fernstudium gehört und nicht zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit?

    Was denn jetzt?


    Sind auch hier die Ausgaben auf 1250€ beschränkt?

    M.E. auf jeden Fall. Dass sollte Dir aber auch ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, bei zutreffenden Eintragungen beantworten.


    Erstens musst du prüfen, ob es sich überhaupt um ein Arbeitszimmer im Sinne der BFH-Rechtsprechung handelt (also z. B. nicht mehr als 10% private Nutzung, Schränke mit privaten Sachen sind schon private Nutzung). Nur dann kann laut BFH überhaupt ein Arbeitszimmer angesetzt werden.

    Genau, ganz vorne setzt die Prüfung an. Bisher privat genutzte Räume werden ja nicht mal eben überflüssig, da sind schon geeignete Nachweise zur Glaubhaftmachung angesagt.