Guten Morgen zusammen,
ich hätte aktuell eine Frage zum Thema absetzen von einem Arbeitszimmer. Ich habe im April und meine Frau im September ein nebenberufliches Fernstudium mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitverhältnis begonnen. Von unseren Arbeitgebern erhalten wir keine Unterstützung in Form von Freistellungen, Sonderurlaub, Freitzeit oder finanzieller Form d.h. wie studieren nach Feierabend und bezahlen alles selbst. Ich habe mich schon jetzt soweit eingelesen, dass wir beide das Arbeitsimmer in der Steuererklärung angeben können. Die Frage ist nur wo? Wird es direkt unter den Werbungskosten als häusliches Arbeitszimmer angegeben (und ist auf max. 1250€ beschränkt) oder kann ich es als Werbungskosten > Fortbildungskosten > sonstige Kosten eintragen, da es ja zum Fernstudium gehört und nicht zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit? Sind auch hier die Ausgaben auf 1250€ beschränkt?
Viele Grüße
Christian