EÜR und Einkommensteuer - Abschreibungen eingeben

  • Hi Leute!


    Ich habe eine Frage.


    Ich habe nebenberuflich ein kleines Gewerbe angemeldet.

    Meine EÜR und Umsatzsteuererklärung (habe ich freiwillig gewählt um Umsatzsteuer ausweisen zu können) für letztes Jahr habe ich bereits März diesen Jahres abgegeben (über WISO Steuer Sparbuch 2017).

    Aktuell bin ich dabei meine Einkommensteuer zu erstellen und entsprechend abzugeben (hatte leider bis jetzt noch keine Zeit).


    Jetzt ist stellt sich mir aber gerade eine Frage.

    Ich habe einige Rechnungen für Software, Büromittel usw. die ich mir im letzten Jahr zugelegt habe. Ausschließlich für mein Nebengewerbe.
    Diese Software, Büromittel usw. habe ich in der EÜR übernommen (als Belege verbucht) aber ich kann diese ja auch zusätzlich entsprechend abschreiben, oder?

    Denn so, wenn ich diese Posten nur als normale Buchungen übernehme, wirkt sich das ja "nur" auf die Umsatzsteuer aus, oder?

    Wo muss ich denn diese Posten als Abschreibungen angeben?

    Muss ich in der EÜR nachträglich diese Anschaffungen angeben um diese entsprechend abschreiben zu können (Software z.T. Jahreslizenzen - also voll abschreibbar und Software die ich z.T. über mehrere Jahre geltend machen möchte). Aber ich finde keine Möglichkeit eine Auswahl für mehrere Jahre zu treffen bzw. wir mir nichts vorgeschlagen.

    Und muss ich dann nachträglich die EÜR korrigiert einreichen?


    Oder muss / kann ich diese Posten in meiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben?


    Bei diesen Posten handelt es sich nicht um allzu große Beträge (in Summe ca. 350,-€) aber "verschenken" möchte ich natürlich auch nichts.

    Insbesondere interessiert mich dies auch für meine geplante Anschaffung. Denn für das Nebengewerbe möchte ich mir ein neues Notebook zulegen das ich ausschließlich dann nur "dienstl., also für das Nebengewerbe" nutzen werde. Einfach um Softwarelizenzen usw. strikt trennen zu können.
    Und da möchte ich das Notebook natürlich richtig, steuerlich geltend machen.


    Sorry. Aber im Moment "schwimme" ich bei dieser Thematik ein bisschen und verwirre mich manchmal sogar selbst.


    Über Eure Tipps wäre ich sehr dankbar!


    Schöne Grüße

    Sigi-77

  • Moin,


    ob abgeschrieben werden kann/muss, richtet sich nach der Höhe der einzelnen Ausgaben, das wäre als erstes zu prüfen. Dann würden sich die Abschreibungen "nur" auf den Gewinn, also das Ergebnis der EUR auswirken (als zusätzliche "Ausgaben" - die Umsatzsteuer wird dadurch nicht berührt, da die Abschreibungen von bereits gebuchten Nettobeträgen erfolgen..


    Genauere Infos wären also hilfreich :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Diese Software, Büromittel usw. habe ich in der EÜR übernommen (als Belege verbucht) aber ich kann diese ja auch zusätzlich entsprechend abschreiben, oder?

    Entweder du hast die gesamten Kosten schon in der EÜR "verfrühstückt" oder du hast nur den anteiligen Betrag im letzten Jahr in die EÜR übernommen. Im ersten Fall gibt es nichts mehr im nächsten Jahr als Abschreibung, im zweiten Fall hattest du schon im letzten Jahr nur Abschreibungen!


    Denn so, wenn ich diese Posten nur als normale Buchungen übernehme, wirkt sich das ja "nur" auf die Umsatzsteuer aus, oder?


    Wo muss ich denn diese Posten als Abschreibungen angeben?

    Wie hast du eigentlich deine EÜR gemacht? Ist dir dort nicht der Punkt "Anlagevermögen" bzw. "Betriebsvermögen" untergekommen? Ich habe den leisen Verdacht, dass deine EÜR vom letzten Jahr falsch ist.

    Oder muss / kann ich diese Posten in meiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben?

    Nein - da diese Posten zu deinem selbständigen Tun gehört, haben diese in der Einkommensteuererklärung nichts mehr zu suchen.


    Der Tipp VHS ist zwar gut - aber ich befürchte, das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Du solltest dir steuerlichen Rat über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die EÜR bei einem Steuerberater holen (Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht tätig werden).

  • Hi Leute!


    Vielen Dank für die Tipps.


    Zur Frage:


    Wie hast du eigentlich deine EÜR gemacht? Ist dir dort nicht der Punkt "Anlagevermögen" bzw. "Betriebsvermögen" untergekommen? Ich habe den leisen Verdacht, dass deine EÜR vom letzten Jahr falsch ist.

    - Mit WISO Mein Geld Pro bzw. WISO Steuer Sparbuch.


    Ich glaub jetzt geht mir ein "kleines" Licht auf.

    Ich hab die Buchungen aus den Online-Konten nur in den "Laufenden Buchungen" übernommen und entsprechenden Konten zugewiesen.

    Den Punkt "Betriebsvermögen" bzw. "Anlagevermögen" habe ich komplett ignoriert bzw. übersehen.


    Ich hätte also alle Ausgaben, die ich hatte (also was für den "Betrieb des Nebengewerbes" nötig ist) hier eintragen müssen, richtig?


    I.d.R. handelt es sich um Software (meistens Jahreslizenzen) im Bereich bis zu 100,-€ bzw. 150,-€ und kann so direkt voll abgeschrieben werden. Verstehe ich das richtig?


    Jetzt stellen sich mir nochmal zwei Fragen.


    Kann man denn nachträglich (also jetzt) eine korrigierte EÜR (mit ergänzten Anlagevermögen und Wirtschaftsgütern) an das FA schicken?


    Und kann man denn Anlagen, die man z.B. im letzten Jahr gekauft hat (z.B. 2017) und nocht nicht in der EÜR als Anlagevermögen angegeben hat (wie also bei mir), erst in der EÜR für 2018 oder sogar noch später in der EÜR übernehmen?


    wenn ich das so lese, wäre mein Tip: VHS-Kurs besuchen

    Da gebe ich Dir recht. Das wäre vlt. gar nicht so schlecht.

    Ich brings im Moment nur leider zeitlich nicht auf die Reihe.


    Gibt's denn evtl. Video-Kurse, YouTube Tutorials o. Ä.?


    Schöne Grüße

    Sigi-77

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir das so durchlese, da traue ich mich nur, Dir einen einzigen Rat zu geben: Du solltest mit Deinen kompletten Steuerunterlagen ab Beginn des Unternehmens umgehend zu einem Steuerberater gehen.

  • Hi Leute!


    Ich bin's nochmal.

    Wenn ich mir das so durchlese, da traue ich mich nur, Dir einen einzigen Rat zu geben: Du solltest mit Deinen kompletten Steuerunterlagen ab Beginn des Unternehmens umgehend zu einem Steuerberater gehen.

    Werde ich machen.


    Trotzdem würde ich es gerne verstehen und bräuchte nochmal Tipps von Euch.

    Bitte gebt mir entsprechende Rückmeldungen und Tipps.


    Nur nochmal zum Verständnis für mich.


    Beispiel A:


    Angenommen ich habe mir eine Software gekauft (Jahreslizenz für MS-Office) für 100,-€.

    Dieser Posten fällt unter die GWG, richtig?

    Diesen kann ich entweder als GWG (unter 150,-€) als Abschreibung (Anlagevermögen) verbuchen oder direkt als Betriebsausgabe, oder?


    Und wie gehe ich dabei genau vor?


    1. Als Betriebsausgabe

    Ich habe eine Bankkontobuchung (da online gekauft) und erstelle bei den laufenden Buchungen eine neue Buchung anhand der Kontobuchung als Ausgabe - EDV-Software - Somit habe ich die Betriebsausgabe schon verbucht, oder?


    2. Als Abschreibung für GWG

    - Ich erfasse diesen Posten in den Betriebsvermögen / Anlagevermögen --> Neuer Eintrag Konto 480 K, Bez. MS-Office-Software, Neuanschaffung 2017, Datum, Belegnummer (lfd. Nummer meiner Belege), Geldkonto 1200 K , Anlagekonto 480 K , Vorsteuer 19% --> Buchen.

    Es wird eine Buchung erzeugt.

    - keine Zugänge und kein Verkauf

    - Abschreibung - Lineare Abschreibung - Geringwertige Wirtschafsgüter sofort abschreiben und Gegenstand auf 1,-€ Restbuchwert abschreiben - Abschreibungskonto 4855 K --> Buchen.

    Es wird eine erneute Buchung erzeugt (AfA: zum 31.12.2017) Konto 480

    --> Hier stellen sich mir aber noch zwei Fragen.

    a) Wie bekomme ich hier eine Verbindung zu der Buchung aus meiner Kontobewegung? Muss ich diese Buchung durch die erstellte Buchung der Neuanschaffung im Bereich Anlagevermögen ersetzen? Sonst wäre diese Buchung (Anschaffung) ja doppelt, oder?

    b) Es gibt ja auch noch das Konto 27 (EDV-Software). Welches Konto sollte man in diesem Fall verwenden? Handelt es sich hier um "teuerere" Software?


    Kann man denn in etwa abschätzen was besser, sinnvoller, "richtiger" wäre (Abschreibung als AfA oder als vollständig als Betriebsausgabe).




    Beispiel B:


    Ich habe mir einen Werkzeugkoffer für 350,-€ gekauft.

    Dieser ist auch unter GWG einzustufen, kann ich sofort voll abschreiben, jedoch nicht als Betriebsausagebe, richtig?

    Vorgehensweise beim Buchen in WISO Sparbuch wie oben bei der Software beschrieben?




    Beispiel C:


    Ich habe mir ein Notebook für 1500,-€ gekauft.

    Dieses fällt natürlich nicht mehr uter die GWG und ich muss das Notebook dem Betriebsvermögen zuführen und entsprechen einen Eintrag beim Anlagevermögen machen, richtig?

    - Ich erstelle eine neuen Eintrag beim Anlagevermögen (s. oben) --> Neuer Eintrag, Konto 470 K - Bez. Notebook, Nutzugsdauder 3 Jahre

    Es wird eine neue Buchung für die Anschaffung des Notebooks erstellt. (auch hier wieder die Buchung aus dem Online-Bankkonto durch diesen Eintrag ersetzen?)

    - Abschreibung - Gegenstand auf 1,-€ Restwert abschreiben --> Buchen

    - Es wird eine neue Buchung für die Abschreibung (in diesem Fall lineare Abschreibung) in Höhe von 280,12 € erstellt.

    Muss hier dann noch etwas beachtet werden?


    Und wie wirkt sich das auf eigentlich auf den Gesamtgewinn / Gesamtverlust aus?


    Ich wäre Euch über Eure Tipps und Meinungen sehr dankbar.




    Schöne Grüße

    Sigi-77

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine Sammelthreads in dieser Art. Von daher schließe ich das hier jetzt. Wenn nach Zuhilfenahme der erweiterten Forumssuche noch Pubkte übrig bleiben, bitte für jeden Fragestellung einen eigenen Thread eröffnen, damit die Suchfunktion auch sinnvolle Lösungen bietet.


    Der Tipp mit dem Steuerberater war sehr ernst gemeint.