Wo die Kosten für beruflich genutzten Cloud-Dienst eintragen?

  • Ich nutze WISO Steuer-Sparbuch 2018 und würde gern wissen, wo ich am besten die Kosten für beruflich genutztes Clouddienste (Online-Software/SaaS, nicht lokal installiert) ansetzen kann?

    Bei den Arbeitsmitteln erscheint es mir falsch, da hier ja eher Gegenstände mit ihrem einmaligen Anschaffungswert eingetragen werden.

    Ich würde so ein Cloud-Dienst-Abo nun in den Werbungskosten unter "Sonstige Ausgaben" eintragen, wo auch der berufliche Anteil der privaten Unfallversicherung steht.

    Was meint ihr?

  • Was stört an Arbeitsmitteln? Die Abokosten für die Programme sind ja nich abzuschreiben, da monatliche/jährliche Zahlung. Im Endeffekt genauso zu behandeln wie Officeprogramme o.Ä.

    • Offizieller Beitrag

    Was stört an Arbeitsmitteln? Die Abokosten für die Programme sind ja nich abzuschreiben, da monatliche/jährliche Zahlung. Im Endeffekt genauso zu behandeln wie Officeprogramme o.Ä.

    Sehe ich auch so. Und begründet werden müssen die Kosten im Zweifel sowieso. Zudem erstaunt es mich etwas, dass der AG Kosten für beruflich genutzte Clouddienste nicht auch entsprechend ausgleicht bzw. bezuschusst.

  • An der Rubrik Arbeitsmittel stört mich überhaupt nichts. Es handelt sich eben nur nicht um einen Gegenstand, wie in WISO Steuer-Sparbuch unter Arbeitsmitteln beschrieben: Beruflich genutzte Gegenstände.

    Nein, der Arbeitgeber zahlt hierfür keinen Zuschuss. Ist allein meine Idee gewesen, bestimme Cloud-Angebot beruflich zu nutzen, um mir die Arbeit zu erleichtern.


    Danke für eure schnelle Antwort.

  • Da könnte aber dann das Finanzamt nachfragen, ob das notwendig ist. Wenn der Arbeitgeber hier nichts zuschießt, könnte es die berufliche Veranlassung anzweifeln. Also schon einmal gute Gründe sammeln.