Priv. KFZ Nutzung 1% Regelung richtig buchen

  • Hallo,


    Ich nutze meinen Firmenwagen auch privat und habe mich für die 1% Regelung entschlossen.

    Aber wie verbuche ich diese richtig, damit die EÜR stimmt (Private KFZ-Nutzung Zeile 19, Feld 106)


    Auch bei der Verbuchung der privaten Telefonnutzung bin ich mir nicht sicher.


    Danke


    LG

    Tobias

  • habe mich für die 1% Regelung entschlossen.

    Das geht nur, wenn der Pkw mehr als 50% dienstlich/beruflich genutzt wird. Darunter ist zwingend die Fahrtenbuchmethode vorgeschrieben.


    Gebucht wird die Privatnutzung auf Umsatz (mit USt für 80%, 20% ohne USt). Die Gegenbuchung ist Privatentnahme.

    Dies gilt auch für die Telefonnutzung.

  • Darunter ist zwingend die Fahrtenbuchmethode vorgeschrieben.

    Das ist falsch. Beide Methoden bedürfen zwingend mehr als 50% betriebl. Nutzung. Da es sich laut PE um einen Firmenwagen handelt, scheint das der Fall zu sein.

    Die Gegenbuchung ist Privatentnahme.

    gemeint ist das Gegenkonto


    Das ist ein sehr spezielles Thema. Wie wäre es mit googeln? zum Beispiel hier: https://www.haufe.de/finance/b…ternehmer_186_410342.html


    Telefonnutzung:

    Generell musst Du bei gemischt genutzten Gegenständen immer entscheiden, ob es sich um Betriebsvermögen handelt, welches privat genutzt wird (über 50% betriebl. Nutzung) oder um Privatvermögen, welches auch betrieblich genutzt wird.


    Betriebsvermögen: Aufnahme in das Anlagevermögen, alle Kosten normal absetzbar, die Privatnutzung wird als umsatzsteuerpflichtige Einnahme gebucht (äquivalent zum Kfz)

    Privatvermögen: setze die Kosten anteilig ab(mit der anteiligen USt)


    meines Erachtens ist die Privatvermögensvariante im allgemeinen einfacher

    Vergiss in beiden Fällen bei der Berechnung der Anteile nicht die Abschreibungen zu berücksichtigen!

    • Offizieller Beitrag

    Darunter ist zwingend die Fahrtenbuchmethode vorgeschrieben.

    Das ist falsch. Beide Methoden bedürfen zwingend mehr als 50% betriebl. Nutzung. Da es sich laut PE um einen Firmenwagen handelt, scheint das der Fall zu sein.

    Nein, das stimmt leider nicht. Nesciens hat insoweit vollkommen recht. Bei gewillkürtem Betriebsvermögen ist zwingend die Fahrtenbuchmethode anzuwenden. Da der TE den Umfang der betrieblichen Nutzung des Kfz nicht genannt hat, war dieser Hinweis absolut erforderlich und richtig.


    Betriebsvermögen: Aufnahme in das Anlagevermögen, alle Kosten normal absetzbar, die Privatnutzung wird als umsatzsteuerpflichtige Einnahme gebucht (äquivalent zum Kfz)

    Privatvermögen: setze die Kosten anteilig ab(mit der anteiligen USt)


    meines Erachtens ist die Privatvermögensvariante im allgemeinen einfacher

    Vergiss in beiden Fällen bei der Berechnung der Anteile nicht die Abschreibungen zu berücksichtigen!

    ?(

  • meines Erachtens ist die Privatvermögensvariante im allgemeinen einfacher

    Darauf kommt es aber nicht an, wenn es sich um betriebsnotwendiges Vermögen (> 50% betriebliche Nutzung) handelt. Einfach einmal die EStR (hier R 4.2, insbesondere ab Tz. 205a).

  • Darunter ist zwingend die Fahrtenbuchmethode vorgeschrieben.

    Das ist falsch. Beide Methoden bedürfen zwingend mehr als 50% betriebl. Nutzung. Da es sich laut PE um einen Firmenwagen handelt, scheint das der Fall zu sein.

    Nein, das stimmt leider nicht. Nesciens hat insoweit vollkommen recht. Bei gewillkürtem Betriebsvermögen ist zwingend die Fahrtenbuchmethode anzuwenden. Da der TE den Umfang der betrieblichen Nutzung des Kfz nicht genannt hat, war dieser Hinweis absolut erforderlich und richtig.

    Stimmt, da hab ich etwas falsch geschrieben. Entscheidend ist, ob das Kfz zum Betriebsvermögen gehört.

    Danke für die Korrektur!!

  • Entscheidend ist, dass das Auto zum betriebsnotwendigen Betriebsvermögen gehört. Gewillkürtes Betriebsvermögen erzwingt die 1%-Berechnung.

    Wenn es nicht zum Betriebsvermögen gehört (also unter 50% betrieblicher Nutzung und nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviert), kann über ein Fahrtenbuch der Anteil der betrieblich gefahrene Kilometer nachgewiesen werden und diese dann in der Steuerberechnung berücksichtigt werden. Nachteil: die Kosten sind dann aber zunächst alle privat zu tragen und erst am Jahresende kann dann aufgeteilt und über Privateinlage eingebucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Gewillkürtes Betriebsvermögen erzwingt die 1%-Berechnung.

    Eben nicht bzw. gerade umgekehrt. Da haben wir doch oben schon drauf hingewiesen. Die Anwendung der 1%-Regelung bedingt eine mehr als 50%ige betriebliche Nutzung.


    Siehe auch: Besteuerungsfragen zu betrieblichen Kraftfahrzeugen - Teil 1 - Quelle: haufe.de

    Zitat

    Versteuerung der Privatnutzung

    Die private Nutzung von betrieblichen KfZ kann nach der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.


    Ansonsten auch: PKW-Kosten - Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode? - Quelle: IHK Rhein-Neckar

  • Danke für die Korrektur - bin heute wohl etwas "durch den Wind" (das Wetter macht mir zu schaffen - wir haben wohl Föhn).

  • Hallo,

    dazu noch folgende Rückfrage:
    Wiso bucht die Privatentnahme gegen das Verrechnungskonto. Dort erscheint die Privatnutzung ( mit Steuer 80% und ohne Stuer 20%).

    Jetzt muss ich dann also noch eine Privatentnahme über den Gesamtbetrag buchen???
    Nur dann wird das Verrechnungskonto ja null---was es ja bestenfalls soll.

    Falko

  • Kannst du mir einmal sagen, wie der Buchungssatz lautet? Eigentlich müssten es (bei SKR 03)

    #1880 Soll an #8921 Haben (80% mit 19% USt) und #8924 (20% ohne USt) sein. Da darf eigentlich kein Verrechnungskonto stehen.

  • Gebucht wird die Privatnutzung auf Umsatz (mit USt für 80%, 20% ohne USt). Die Gegenbuchung ist Privatentnahme.

    Dies gilt auch für die Telefonnutzung.

    Das würde ja zu nesciens seiner Aussage passen.


    Kannst du mir einmal sagen, wie der Buchungssatz lautet? Eigentlich müssten es (bei SKR 03)

    #1880 Soll an #8921 Haben (80% mit 19% USt) und #8924 (20% ohne USt) sein. Da darf eigentlich kein Verrechnungskonto stehen.

    Das geht in WISO Mein Büro so direkt nicht.* Deshalb wird das Verrechnungskonto grundsätzlich immer bei Buchungen ohne Bank oder Kasse zwischengeschaltet. Gebucht wird also Verrechnungskonto an #8921 Haben (80% mit 19% USt) und #8924 (20% ohne USt)


    Damit kann nun Privatentnahmen (oder bzgl. des Kfz das von babuschka favorisierte Konto 1880 - gehört ja in die "Klasse" der Privatentnahmen) an Verrechnungskonto gebucht werden.


    Jetzt muss ich dann also noch eine Privatentnahme über den Gesamtbetrag buchen???
    Nur dann wird das Verrechnungskonto ja null---was es ja bestenfalls soll.

    also Ja

    Die Worte "noch eine Privatentnahme" sind aber nicht korrekt. Es wird nur einmal eine Privatentnahme gebucht, bei den Konten 8921 und 8924 handelt es sich um Erlöskonten.


    * Und ja, ich weiß, dass es noch die "Manuelle Buchung" in WISO Mein Büro gibt.

  • Also ich bin bei der korrekten Buchung im SKR 03 auch etwas überfordert und auch Eure Kommentare haben mich eher verwirrt?!?

    Kann mir jemand von Euch mir den korrekten Buchungssatz sagen, also mit Anlagenbuchung, 1% Regelung usw.


    Info: Kauf von Ebike für 3200,- inkl. 19% MwSt.

    Dies wird auf 0380 sonst. Transportmittel als Anlagegut gebucht und 7 Jahre abgeschrieben.... Buchhung: 900380 an 1200 (Bank) korrekt?


    nun fehlt mir aber der korrekte Betrag und die Konten für die Buchung für die 1 % Regelung.....


    Kann mir hier jemand helfen?