Fahrkostenerstattung bei kurzfristig anberaumten Vorstellungsgespräch in Deutschland und gleichzeitigem Auslandsaufenthalt

  • Mein Arbeitgeber schrieb mich während meines vorgeplanten und genehmigten Urlaubs per E-Mail an und forderte die Anwesenheit bei einem Vorstellungsgespräch zur Beurteilung der Fähigkeit zur Beförderung. Zu diesem Zeitpunkt hielt ich mich bereits im Ausland auf. Ich bat per Mail um Neuterminierung und wies auf meinen Auslandsaufenthalt und die bereits bezahlten Hin- und Rückflugtickets (meines Urlaubes) hin. Mein Arbeitgeber entgegnete mir, man könne mir keinen anderen Termin anbieten, ich könne kommen oder eben auch nicht. Ich entschied mich, den Termin wahrzunehmen um diese berufliche Chance zu nutzen. Es entstanden mir Flugkosten für die Flugverbindung: 1. Ausland - Inland und 2. Inland - Ausland. Meine Frage ist nun: Kann ich die Kosten als Fahrtkosten im Bereich der Bewerbungskosten absetzen? Sofern ein inländischer Vorstellungstermin wahrgenommen wird, ist hierbei ja auch der Hin- und Rückweg absetzbar. Vielen Dank für eine Beurteilung.

  • Sie suchen einen neuen Job? Und der AG ( vermute, dass Sie den Job nicht bekommen - ansonsten hätte er gewartet oder die Kosten übernommen - Schikane?)zahlt diese Fahrtkosten nicht? Dann sind es Bewerbungskosten!

    Ihre Tätigkeit ist im Inland? Und nur dieses Bewerbungsgespräch während Ihres Ausland-Urlaubs? Heben Sie die Korrespondenz deswegen auf - wegen möglicher Rückfragen FA im nächsten Jahr!!

    • Offizieller Beitrag

    Sie suchen einen neuen Job?

    Wie kommst Du darauf?

    Mein Arbeitgeber schrieb mich während meines vorgeplanten und genehmigten Urlaubs per E-Mail an und forderte die Anwesenheit bei einem Vorstellungsgespräch zur Beurteilung der Fähigkeit zur Beförderung.

  • Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um meinen aktuellen Arbeitgeber. Es handelt sich bei dem Sachverhalt um ein berufliches Aufstiegsverfahren. Knackpunkt meiner Frage ist wohl, ob das FA Reisekosten für die notwendige Anreise vom Ausland ins Inland (zwecks Durchführung des Bewerbungsgesprächs) und anschließende Rückreise ins Ausland anerkennt. Hintergrund: Sämtliche Flüge und der Auslandsaufenthalt waren natürlich bereits bezahlt ^^

  • Hier ist wohl an erster Stelle der Arbeitgeber gefordert - er hat einen Termin anberaumt, für den die Reise aus dem Urlaub erforderlich war. Damit ist er zum Ersatz der Kosten verpflichtet! Erst wenn dieser die Kosten nicht übernimmt (Reisekostenabrechnung), kommt doch die Frage von Werbungskosten ins Spiel. Und dort wären es dann Reisekosten, nicht Bewerbungskosten - du hast einen Termin mit deinem aktuellen Arbeitgeber, bist nicht auf der Suche nach einem neuen.

  • Es dürfte sich in der Tat um Aufwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG handeln (also Reisekosten), Vorstellungsgespräch liegt hier wohl nicht vor, denn dein Arbeitgeber kennt dich ja. Auch würde hätte hier eine Reisekostenabrechnung vorgelegt - die Reise ist auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt.