Umzugskosten - Werbungskosten

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem bzw. Sachverhalt bei dem das zuständige Finanzamt mein Umzug leider nicht als Werbungskosten anerkennen möchte.


    Ich war bis 31.12.2016 bei einem Unternehmen tätig, welches sich 500-600km von meinem Hauptwohnsitz befindet. Aus diesem Grund mietete ich eine Zweitwohnung an.

    Die Kosten hierfür wurden bereits im Rahmen der Doppelten Haushaltführung in der Steuererklärung 2016 anerkannt.


    Zum 01.01.2017 wechselte ich den Arbeitgeber, welcher sich an meinem Hauptwohnsitz befindet und musste hierfür logischerweise auch die Zweitwohnung auflösen. Einige Dinge

    verkaufte ich aber ich musste ca. noch 2-3 mal dorthin fahren um andere Sachen und Gegenstände abzuholen und abzutransportieren.

    Nunja da ich nun den Arbeitgeber wechselte und auch viel mehr Einrichtungsgegenstände hatte die in meine kleinere Wohnung nicht mehr hineinpassten zog ich innerhalb des Hauptwohnsitzes

    zu Mai 2017 um. Ich wollte schon vorher umziehen, leider findet man auch Anhieb auch keine Wohnung.


    Ich wollte mir den Umzug innerhalb des Hauptwohnsitzes als Werbungskosten anerkennen lassen, da ich ja auch zum 01.01.2017 den Arbeitgeber wechselte und die Zweitwohnung auflösen musste.

    Das Finanzamt begründet die Ablehnung der Aufwendungen als Werbungskosten mit dem Argument, dass der Umzug innerhalb der gleichen Stadt nicht beruflich veranlasst war. Ich soll dem Amt aber mitteilen, ob Kosten für die Aufgabe der Zweitwohnung angefallen sind und dies durch geeignete Nachweise belegen.


    Meine Frage.


    1. Mein Umzug innerhalb der gleichen Stadt war zwar nicht direkt beruflich veranlasst aber er enstand aus dem Fakt das ich zum 01.01.2017 den Arbeigeber wechselte und meine Zweitwohnung auflöste

    Ich dachte wenn man den Arbeitgeber wechselt wird ein Umzug anerkannt???


    2. Welche Kosten kann ich für die Aufgabe der Zweitwohnung eigentlich ansetzen???


    VIelen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte wenn man den Arbeitgeber wechselt wird ein Umzug anerkannt???

    Da gehört schon ein bisschen mehr. Du schreibst ja selber:

    Mein Umzug innerhalb der gleichen Stadt war zwar nicht direkt beruflich veranlasst


    2. Welche Kosten kann ich für die Aufgabe der Zweitwohnung eigentlich ansetzen???

    Die in diesem Zusammenhang für die Rückverlegung tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten. Weshalb das FA ja auch schreibt:

    Ich soll dem Amt aber mitteilen, ob Kosten für die Aufgabe der Zweitwohnung angefallen sind und dies durch geeignete Nachweise belegen.


    Ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, wäre Dir in diesem Zusammenhang sicherlich dienlich.