Hallo
Ich habe mal eine spezielle Frage hier an die Runde, vielleicht kann mir diese jemand beantworten, denn ich werde durch recherchen im Netz nicht richtig schlau
Folgender Sachverhalt:
Ich besitze seit Oktober 2012 eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das zuständige FA der Stadt hat mir die Jahre 2012 bis 2017 die Abschreibung so akzeptiert, wie ich diese eingereicht und Nachweisen konnte. Letztes Jahr bin ich umgezogen, und dadurch musste ich meine Einkommenssteuererklärung auch bei einem anderen Finanzamt abgeben. Dieses wollte von mir alle Nachweise zur Berechnung der AFA. Diese habe ich eingereicht, und habe nun im Steuerbescheid einen Hinweis : Die Bemessungsgrundlage abzüglich 20% für Grund und Boden beträgt ...... €.
Das heisst mir wurde seit letztem jahr die AFA um 20% gekürzt. Da ich nun etwas verwundert bin wie das Finanzamt auf einmal darauf kommt , und ich irgendwas von Kaufpreisaufteilung gelesen habe, wollte ich fragen ob mir vielleicht jemand helfen könnte.
Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:
ein 17,32/1000 von 2166m² Miteigentumsanteil
ein 10/10000 von 2463m²
ein 10/10000 von 812m²
ein 10/10000 von 2512m²
da ich auch mit den Angaben leider nichts anfangen kann, bzw wie die korrekte Berechnung erfolgt frage ich nun mal in die Runde ob mir jemkand helfen könnte ?
Den meines Erachtens können das garnicht 20 % Grund und Boden sein die pauschal abgezogen wurden.