Abschreibung für Grund und Boden 20%

  • Hallo :)


    Ich habe mal eine spezielle Frage hier an die Runde, vielleicht kann mir diese jemand beantworten, denn ich werde durch recherchen im Netz nicht richtig schlau ?(


    Folgender Sachverhalt:

    Ich besitze seit Oktober 2012 eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das zuständige FA der Stadt hat mir die Jahre 2012 bis 2017 die Abschreibung so akzeptiert, wie ich diese eingereicht und Nachweisen konnte. Letztes Jahr bin ich umgezogen, und dadurch musste ich meine Einkommenssteuererklärung auch bei einem anderen Finanzamt abgeben. Dieses wollte von mir alle Nachweise zur Berechnung der AFA. Diese habe ich eingereicht, und habe nun im Steuerbescheid einen Hinweis : Die Bemessungsgrundlage abzüglich 20% für Grund und Boden beträgt ...... €.

    Das heisst mir wurde seit letztem jahr die AFA um 20% gekürzt. Da ich nun etwas verwundert bin wie das Finanzamt auf einmal darauf kommt , und ich irgendwas von Kaufpreisaufteilung gelesen habe, wollte ich fragen ob mir vielleicht jemand helfen könnte.

    Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:


    ein 17,32/1000 von 2166m² Miteigentumsanteil

    ein 10/10000 von 2463m²

    ein 10/10000 von 812m²

    ein 10/10000 von 2512m²


    da ich auch mit den Angaben leider nichts anfangen kann, bzw wie die korrekte Berechnung erfolgt frage ich nun mal in die Runde ob mir jemkand helfen könnte ?

    Den meines Erachtens können das garnicht 20 % Grund und Boden sein die pauschal abgezogen wurden.:/

  • wurde 2012 bis 2017 die AfA aus dem vollen Kaufpreis gezogen? Wenn ja, war das falsch und Sie hatten einfach Glück.


    Das neue FA darf überprüfen und die "richtige" AfA ansetzen. Ob der G+B-Wert von 20% zu hoch oder zu niedrig ist, kann man nicht sagen - ggf. muss ein Gutachten her - aber das kann teuer sein, als ein steuerlicher Vorteil!


    Sie können auch zu einem Steuerberater gehen und die Werte nachprüfen lassen!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Ich besitze seit Oktober 2012 eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das zuständige FA der Stadt hat mir die Jahre 2012 bis 2017 die Abschreibung so akzeptiert, wie ich diese eingereicht und Nachweisen konnte.

    Und wie hast Du diese berechnet?


    Diese habe ich eingereicht, und habe nun im Steuerbescheid einen Hinweis : Die Bemessungsgrundlage abzüglich 20% für Grund und Boden beträgt ...... €.

    Wenn der Grund und Boden bisher von den Anschaffungskosten des Gesamtobjektes nicht abgegrenzt worden ist, dann ist dies zutreffend, da der GruBo-Anteil ja nicht zur AfA-BMG gehört.


    Die 20% werden ein widerlegbarer Schätzwert sein.


    Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:


    ein 17,32/1000 von 2166m² Miteigentumsanteil

    ein 10/10000 von 2463m²

    ein 10/10000 von 812m²

    ein 10/10000 von 2512m

    Also beim Gutachterausschuss auf dessen Onlineseiten den Verkehrswert des Grund- und Bodens im Zeitpunkt der Anschaffung nachschauen und mit den Zahlen rechnen. Erwerbsnebenkosten dann ebenso anteilig zuordnen. Und nicht wundern, wenn ein höherer Anteil als vom FA geschätzt herauskommt, da gerade bei ETW der GruBo je qm auch schon mal höher ist.


    Ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, sollte eigentlich ein solches "Problem" erklärt haben.

  • Hallo und vielen Dank für eure Antworten zu meiner Frage.


    Ich habe die AFA damals mit allen Kaufnebenkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren berechnet. Wo ich mit der 2% Regel auf einen Abschreibungsbetrag von 1617€ gekommen bin. Diese Summe hat das FA auch genauso akzeptiert.

    Dieser Betrag wurde nun durch das neue FA auf 1343 € festgesetzt.


    Die Frage die sich mir aber weiterhin stellt ist, wie kann ich genau ermitteln was mein Anteil am Grund und Boden nun genau ist, um dies dem FA zu widerlegen mit den 20% Abzug. Ich arbeite seit 5 Jahren mit Buhl WISO Software, habe aber bis jetzt keine Antwort darauf bekommen .


    Kann mir den jemand erlätern, wie ich von meinen Anteilen laut Kaufvertrag auf mein Grund und Boden Anteil komme?


    Vielen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite seit 5 Jahren mit Buhl WISO Software, habe aber bis jetzt keine Antwort darauf bekommen .

    Mit welchem denn nun? In allen mir bekannten Programmen von Buhl wird auch der wert des Grund und Bodens abgefragt und abgegrenzt.


    Die Frage die sich mir aber weiterhin stellt ist, wie kann ich genau ermitteln was mein Anteil am Grund und Boden nun genau ist, um dies dem FA zu widerlegen mit den 20% Abzug.

    Habe ich doch oben geschrieben:

    Also beim Gutachterausschuss auf dessen Onlineseiten den Verkehrswert des Grund- und Bodens im Zeitpunkt der Anschaffung nachschauen und mit den Zahlen rechnen.

    Erwerbsnebenkosten dann ebenso anteilig zuordnen.

    Also dann beim Gutachterausschuss nachlesen und dann mittels Bruchrechnung ausrechnen. Wenn der Wert je Quadratmeter bekannt ist, kann das auch jedes geeignete Steuerprogramm. Aber "zu Fuß" geht auch problemlos.

  • Vielleicht hat ja auch noch der Verkäufer Unterlagen zum Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ich habe mir damals beim Kauf direkt vom Verkäufer den Wert in den Vertrag schreiben lassen (war günstig, da nur wenig Anteil insgesamt, da viele Wohnungen).

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hat ja auch noch der Verkäufer Unterlagen zum Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ich habe mir damals beim Kauf direkt vom Verkäufer den Wert in den Vertrag schreiben lassen ...

    Ist ein Indiz, aber für die FinVerw absolut unverbindlich, da Papier ja (leider) geduldig ist. Gerade dafür gibt es die Richtwertsätze der amtlichen Gutachterausschüsse ja.

  • Ist ein Indiz, aber für die FinVerw absolut unverbindlich, da Papier ja (leider) geduldig ist. Gerade dafür gibt es die Richtwertsätze der amtlichen Gutachterausschüsse ja.

    Die aber z. B. in Bayern nur mittels eines Obolus zu erhalten sind - leider. Bayern verweigert sich der in Deutschland üblichen Veröffentlichung.

    • Offizieller Beitrag

    Die aber z. B. in Bayern nur mittels eines Obolus zu erhalten sind - leider. Bayern verweigert sich der in Deutschland üblichen Veröffentlichung.

    Sehe ich bei Boris für Bayern auch gerade. Ist ja wohl ein Witz heutzutage. Andererseits sind dann ca. 30€ für eine Abfrage bei den heutigen Objektpreisen und sonstigen Erwerbsnebenkosten doch noch verkraftbar. Aber für alle anderen Bundesländer ist die Abfrage meines Wissens nach kostenlos.

  • Sehe ich bei Boris für Bayern auch gerade. Ist ja wohl ein Witz heutzutage. Andererseits sind dann ca. 30€ für eine Abfrage bei den heutigen Objektpreisen und sonstigen Erwerbsnebenkosten doch noch verkraftbar. Aber für alle anderen Bundesländer ist die Abfrage meines Wissens nach kostenlos.

    Deshalb habe ich darauf hingewiesen - die Abfrage geht erst nach Geldeingang! Natürlich ist das nicht viel Geld in Anbetracht der Summen, die hier berechnet werden - aber im Verhältnis zu den anderen Bundesländern eben immer noch zu teuer.