Hallo Mitglieder,
ich benutze seit dem mein Sohn ausgezogen ist dieses Zimmer als Arbeitszimme,r dort sind Akten,PC,Drucker,Schreibtisch & Druckermaterial vorhanden. Meine Frage muss ich das Arbeitszimmer beim Finanzamt anmelden?
MfG
Hallo Mitglieder,
ich benutze seit dem mein Sohn ausgezogen ist dieses Zimmer als Arbeitszimme,r dort sind Akten,PC,Drucker,Schreibtisch & Druckermaterial vorhanden. Meine Frage muss ich das Arbeitszimmer beim Finanzamt anmelden?
MfG
muss ich das Arbeitszimmer beim Finanzamt anmelden?
hier stellt sich erst die Frage: als Arbeitnehmer o. Gewerbetreibender
Nachtrag:
schon einmal hier die Suchfunktion be/genutzt?
ich benutze seit dem mein Sohn ausgezogen ist dieses Zimmer als Arbeitszimmer dort sind Akten,PC,Drucker,Schreibtisch & Druckermaterial vorhanden.
Und was noch? Maßgeblich ist ja die Ausstattung und Gesamtnutzung des Raumes insgesamt und nicht nur die ggf. mögliche temporäre Nutzung zu beruflichen/betrieblichen Zwecken.
Meine Frage muss ich das Arbeitszimmer beim Finanzamt anmelden?
Es gibt keine Meldepflicht für ein Arbeitszimmer. Aber du hast in der Steuererklärung darzulegen, ob überhautpt ein Arbeitszimmer vorliegt (erste Hürde, hier hat der BFH schon hohe Anforderungen gesetzt), wenn ja, ob kein anderer Arbeitsplatz vorliegt (bei Selbstständigen eher wahrscheinlich als bei nichtselbständigen Arbeitnehmern), dann der Anteil der beruflichen und privaten Nutzung (z. B. wird das Finanzamt auch nach privaten Unterlagen fragen) und erst dann kannst du entscheiden, ob der Ansatz eines Arbeitszimmers Sinn macht und möglich ist.