Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

  • Bin letztes Jahr umgezogen. Dadurch wurde die Fahrzeit vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück um deutlich mehr als 1 Stunde verringert.

    Ich hab den neuen Mietvertrag unterschrieben und konnte erst im Anschluss den alten Mietvertrag kündigen. Für die neue Wohnung zahle ich deutlich mehr als für die alte Wohnung (allerdings ist diese deutlich größer).

    Die neue Wohnung war komplett leer bis auf Toilette und Badewanne.

    Ich musste somit erst alles an Möbel und Einrichtungsgegenstände aussuchen und kaufen. Bedingt durch die extrem langen Lieferzeiten konnte ich die neue Wohnung erst nach 3 Monaten beziehen.


    Hab den Umzug bei meiner Einkommenssteuer-Erklärung geltend gemacht.

    Das Finanzamt bezahlt aber für den doppelten Mietzeitraum nur die Miete der alten (billigeren) Wohnung.

    Begründung:

    Die nachfolgende Voraussetzung würde im meinem Fall nicht vorliegen und die Miete für die neue Wohnung kann nicht als Werbungskosten anerkannt werden.

    Wenn die neue Wohnung z. B. wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten nicht bewohnt werden kann aber für diese Zeit trotzdem Miete gezahlt werden muss. (§ 8 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz) können die Kosten für die neue Wohnung als Werbungskosten berücksichtigt werden.


    Wie kann ich erreichen, dass das FA die Mietkosten der neuen (teuren) Wohung anerkennen muss?

    Oder kann in meinem Fall nur die Miete der alten (günstigeren) Wohnung anerkannt werden?

  • Dann solltest du einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren. Steuerlichen Rat dürfen wir dir hier nämlich nicht geben und das, was du fragst, ist eindeutig nach steuerlichem Rat, nicht nach Problemen mit der Eingabe. Du hast einen Bescheid erhalten und willst wahrscheinlich Einspruch einlegen - also Lohnsteuerhilfeverein kontaktieren (oder Steuerberater).

    • Offizieller Beitrag

    Für die neue Wohnung zahle ich deutlich mehr als für die alte Wohnung (allerdings ist diese deutlich größer).

    Zumal sich auch hieraus ein schon nicht unerhebliches grundsätzliches Problem ergeben könnte. Da könntest Du ggf. froh sein, insoweit überhaupt etwas anerkannt bekommen zu haben.

  • Ich habe die Buhl-SW "Wiso steuer:Sparbuch 2018" zur Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung benutzt.


    In den Ausgaben /Werbungskostenh gibt es unter dem Punkt Umzgskosten die doppelte Miete (für die alte und die neue Wohnung)


    Da ich die alte Wohnung noch genutzt habe, habe ich die Mietzahlung für die neue Wohnung angegebeen.

    (Definition WISO: Sie können bis zum Tag des Umzug in die neue Wohnung die doppelte Mietzahlungen als Umzugskosten voll abziehen.)


    Damit hätte ich gemäß der SW alles korrekt eingetragen.


    Es gibt nirgendwo ein Hinweis, dass die neue Wohnung gleich teurer sein musss.


    Dann formulier ich die Frage um (ich will ja keinen Rat einholen, der hier nicht gegebeen werden darf:

    Hab ich nun falsch ausgefüllt (also hab ich ein Problem mit der Eingabe) und das Finanzamt hat Recht?


    Und warum soll ich froh sein, überhaupt was bekommen zu haben?

    Der berufliche Umzug wurde als solches anerkannt.

  • Ich bin neulich auch mit einer Bekannten über diese Frage bzw Eingabefeld gestolpert.
    Wird dort wirklich im Formular der Umzugskosten die doppelte Miete eingegeben ?
    Letztendlich ist ja nur eine von den beiden zusätzliche Kosten, die mit dem Umzug entstehen.

    Für mich wäre die Frage, ob die alte oder die neue absetzbar sind ?
    Beide kann ich mir schwerlich vorstellen :/

  • Wer suchet der findet ;) (nicht im Wiso-Programm sondern im Netz, allerdings nicht Gesetzestext sondern halt allgemein)

    Die Miete der "leerstehenden" Wohnung ist anzugeben.

    Ich hatte die leersteheende Wohnung angegeben.


    Ich bin erstaunt, so eine Antwort wie von "miwe4", (Unabhängiger Moderator) zu erhalten, welche hier nicht sehr hilfreich:

    Zumal sich auch hieraus ein schon nicht unerhebliches grundsätzliches Problem ergeben könnte. "Da könntes Du ggf. froh sein, insoweit überhaupt etwas anerkannt bekommen zu haben."

    Warum sollte ich froh sein, überhaupt was anerkannt zu bekommen?

    Wenn uns der Gesetzgeber bei der EkSt die Möglichkeit einräumt, einen beruflich bedingten Umzug absetzen zu können, samt der doppelten Mietzahlung, also die parallele Mietzahlung (ich wollte nicht beide Mietzahlungen absetzen können; nur die leerstehende, welche in meinem Fall die neue gleichzeitig auch teuere Wohnung war), dann kann dann kann und werde ich dieses auch angeben.


    Und anerkannt wurde "nur" die alte, günstigere Wohnung. Ich belaste ja nicht die Allgemeinheit, lediglich wird mein zu versteuerndes Einkommen verringert.


    Das Finanzamt hat nach meinen Einspruch seinen Sachverhalt nochamls bestätigt (Zusammenfasssung: das nur die alte Mietzahlung erstattet wird).


    Jetzt ist das Ganze an die Rechtsbehelfsstelle des Finazamts zur Entscheidung weitergeleitet worden.


    Wenn Ihr wollt, halte ich Euch auf den Laufenden.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende,


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin erstaunt, so eine Antwort wie von "miwe4", (Unabhängiger Moderator) zu erhalten, welche hier nicht sehr hilfreich:

    Was hat denn das mit seinem Status im Forum zu tun, wenn er aus seiner Praxis heraus die Meinung äußert, daß es da generell Anerkennungsschwierigkeiten geben könnte? Das ist doch kein Rechtsgutachten oder sonst was in der Art.

    Und anerkannt wurde "nur" die alte, günstigere Wohnung. Ich belaste ja nicht die Allgemeinheit, lediglich wird mein zu versteuerndes Einkommen verringert.

    Natürlich geht das zu Lasten der Allgemeinheit, wenn Du weniger Steuern zahlst, denn weniger Steuern = weniger Geld, welches für die Allgemeinheit eingesetzt werden kann.

    Wenn Ihr wollt, halte ich Euch auf den Laufenden.

    Na, aber sicher sind wir daran interessiert, wie es weitergeht. :thumbsup:

  • ich hoffe, dass ich jetzt nicht in Ungnade falle, weil ich den Status mit hinzugefügt hatte.

    Für mich war es eine eindeutigere Zuordnung. Nicht, dass es noch mehrere User mit dem Nick "miwe.." gibt, und schnell der falsche sich angesprochen fühlt.


    Wir sind ja hier im Buhl-Forum, und wie mir schon sehr deutlich zu verstehen gegeben wurde, gehts hier in erster Linie um Probleme bei der Eingabe:

    "..was du fragst, ist eindeutig nach steuerlichem Rat, nicht nach Problemen mit der Eingabe. "


    Da war ich doch verwundert, von einem User, eben mit dem bereits genannten Status, und mit über 25.000 Beiträgen/Antworten, so eine Antwort zu erhalten: "Da könntes Du ggf. froh sein, insoweit überhaupt etwas anerkannt bekommen zu haben."

    (Nachtrag:

    (es klang für mich nicht wie generelle Anerkennungsschwierigkeiten;

    so, ich will jetzt nicht weiter darauf rumreiten, es steht mir außerdem als Laien nicht zu, andere zu kritisieren; schließlich wollte ich Hilfe erhalten, und mein WIssen und Erfahrungen mit Anderen zu teilen)



    Ich hab die vollständige Historie bzgl. meines Anliegens dargestellt, und verweisst nicht ein anderer Moderator (dessen Name jetzt nicht genannt wird :vain: ) bei der Anfrage eines anderen Users auf die (richtige) Programmhilfe ?

    Na wenigsstens habe ich diese Programmhilfe beim Erstellen meiner EkSt gelesen..


    In diesem Sinne, falls ich jemanden auf den Schlips getreten bin:

    mea culpa, mea maxima culpa

    auf einen friedlichen und weiterhin fruchtbringenden Austausch! :saint:

  • Das Finanzamt hat nach meinen Einspruch seinen Sachverhalt nochamls bestätigt (Zusammenfasssung: das nur die alte Mietzahlung erstattet wird).


    Jetzt ist das Ganze an die Rechtsbehelfsstelle des Finazamts zur Entscheidung weitergeleitet worden.

    Das hängt möglicherweise damit zusammen, dass der Umzug selber zwar beruflich bedingt war und doppelte Miete (für die leerstehende Wohnung) anerkannt wird. Aber:


    Für die neue Wohnung zahle ich deutlich mehr als für die alte Wohnung (allerdings ist diese deutlich größer).

    Das ist auf keinen Fall beruflich bedingt und deshalb nur die Miete für die "alte" Wohnung. Werbungskosten müssen beruflich bedingt sein und eine größere Wohnung ist privat bedingt.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist auf keinen Fall beruflich bedingt und deshalb nur die Miete für die "alte" Wohnung. Werbungskosten müssen beruflich bedingt sein und eine größere Wohnung ist privat bedingt.

    Das kann man so allgemein nicht sagen. Es soll Orte geben, da ist man froh, eine bezahlbare Wohnung in der Nähe zu bekommen und zahlt da mehr, auch wenn man nur eine kleinere bräuchte. Das muß man immer im konkreten Fall prüfen.

  • Dann will ich mal weiter ausholen:

    die alte Wohnung, an einem Ende von München, wurde von mir seit mehr als 35 Jahren bewohnt. Nur geringe Mieterhöhungen.

    Die neue Wohnung liegt am anderen Ende von München, nahe meiner Arbeitsstelle (daher die Zeitersparnis vom deutlich mehr als 1 Stunde, bis zu 2 Stunden täglich).

    In München sind die derzeitigen Mieten extrem hoch.

    Ich hätte bei einer vergleichbar großen Wohnung eh schon mehr gezahlt.

    Und wie ich erst vor Kurzem erfahren habe, wurde meine alte Wohnung jetzt zu einem deutlich höheren Mietpreis weiter vermietet.


    Wo steht geschrieben, dass bei einem berufsbedingten Umzug die neue Wohnung nicht größer und teuerer sein darf als die alte Wohnung?

    Geschweige denn, dass dies, aus oben genannten Gründen, fast aussichtslos war (gleiche Größe, gleicher oder geringerer Mietpreis).


    spitze Frage von mir:

    Hätte denn das FA die neue Miete in meiner EkSt anerkannt (bzw. mein zu versteuerndes Einkommen verringert) wenn die neue Miete günstiger wäre als die alte Miete?


    Nachtrag:

    Geht es eigentlich nicht darum, dass die Miete für die leerstehende Wohnung bei doppelter Mietzahlung angesetzt werden kann?

    Ich konnte die alte Wohnung ja erst kündigen, als ich den neuen Mietvertrag unterschrieben hatte. Daher die doppelte Mietzahlung.


    So, genug ausgeholt.

    Einmal editiert, zuletzt von Angestellter () aus folgendem Grund: siehe Nachtrag im Beitrag

  • Die Höhe der Miete ist nicht das maßgebliche Kriterium - die Finanzämter wissen auch, dass die Mieten nicht sinken. Aber es ist die Größe der Wohnung, gerade in Städten wie München!

    (allerdings ist diese deutlich größer).

    Das ist bei einem beruflich bedingten Umzug (zumal in der gleichen Stadt) nicht beruflich veranlasst. Da musst du dem Finanzamt schon sehr gute Gründe nennen, warum eine deutlich größere Wohnung beruflich notwendig war.