Hallo,
bevor ich was falsch mach, mal die Frage ins Forum gestellt.
Als Unternehmer habe ich die Reisekosten des Arbeitnehmers vom Messebesuch übernommen (Hotel incl. Frühstück) und eingebucht.
Wenn ich jetzt die Verpflegungspauschale für den Arbeitnehmer buche (weil er diese ja ausgezahlt bekommt), muß ich diese doch um die Frühstückskosten (20%) kürzen.
Muß ich diese Kürzung von 20% am Abreisetag auch von 24,00 EUR ansetzen, obwohl er an diesem Tag ja nur 12,00 EUR erhält?