Buchung von Rechungen aus Drittstaaten und Vorsteuerabzug

  • Hallo liebe Foristen,


    ich habe eine Frage, zu der ich trotz mehrstündiger Recherche im Internet leider keine Antwort finde, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich benutze als umsatzsteuerpflichtiger Selbstständiger im WISO SteuerSparbuch die EÜR mit SKR03. Bei der Buchung von Rechnungen aus Drittstaaten (bezug von Waren) gehe ich bisher wie folgt vor:


    1) Eingangsrechnung für Lieferung aus Drittstaat kommt ohne ausgewiesene Umsatzsteuer: Buchung Bank 1200 -> Konto 3559 Steuerfreie Einfuhren.

    2) Speditionsrechung mit ausgewiesenem Zoll und vom Spediteur bezahlter Einfuhrumsatzsteuer: Split-Buchung Bank 1200 -> Konto 1588 (bezahlte Umsatzsteuer) und Konto 3850 (Zölle und Einfuhren).


    Nun mein Problem: Laut meinem Verständnis kann ich als Unternehmer die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen (es wird in diversen Artikeln von "Zeile 57" in der Umsatzsteuererklärung gesprochen?). Nur wo und mit welcher zusätzlichen Buchung kann ich das in der WISO-EÜR realisieren? Wenn ich zu den beiden obigen Buchungen keine weitere Buchung machen würde, würde mein Gewinn um den Wert der bezahlten Einfuhrumsatzsteuer geschmälter werden. Dabei dürfte die Einfuhrumsatzsteuer für mich jedoch nur ein durchlaufender Posten sein. Wie bekomme ich also eine zusätzliche Buchung auf ein entsprechendes Konto, was bei den Einnahmen geführt wird (vielleicht Konto 1787), so dass zur Buchung auf Konto 1588 quasi eine Gegenbuchung stattfindet? So wie bei den üblichen Buchungen von Rechnungen aus DE (1576/1776) und EU (1574/1774) auch?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Prüfe doch erst einmal, ob das Konto "Einfuhrumsatzsteuer" nicht doch der EÜR bzw. UStVA/UStE zugeordnet ist, bevor du weitere Buchungen machen willst.

  • Hallo Babuschka,


    danke für Deine Antwort! Ich habe die komplette Kontenzuordnung so gelassen, wie es die Installation der Wiso-Software automatisch gemacht hat. Das Buchen von Rechnungen aus Drittstaaten sollte ja eigentlich ein ganz normaler Standard-Vorgang sein, der schon fertig angelegt ist.

    Meinst Du, es hat sich in der Kontenzuordnung etwas verstellt?

  • Moin,


    ja richtig: die bezahlte EUSt auf 1588 - hast Du schon mal in die Stammdaten des Kontos geschaut, wie schon geraten ? Und die Weiterberechnung ist " normaler" Umsatz - durchlaufend wäre die Steuer nur, wenn sie "auf fremde Rechnung" verauslagt würde .. :)


    Beste Grüße

    Maulwurf