Hallo,
derzeit hat man ja die Möglichkeit bis zu 7 Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag zu stellen. Ist es möglich für das Steuerjahr 2018 (Beschäftigung mitte des Jahres) den Verlustvortrag von 2011 geltend zu machen und ersteinmal nur diesen, um dann im Steuerjahr 2019 die restlichen Verlustvorträge für die Jahre 2012 - 2014 geltend zu machen? (Vorausgesetzt die Möglichkeit der 7 Jahre besteht im Steuerjahr 2019 immernoch). Hintergrund sind die deutlich mehr gezahlten Steuern von Jahresbeginn an. Oder werden diese Verluste rückwirkend auf das Steuerjahr 2018 angerechnet?
(Verlustvorträge wurden noch nicht eingereicht)