Verlustvortrag gestückelt geltend machen möglich?

  • Hallo,

    derzeit hat man ja die Möglichkeit bis zu 7 Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag zu stellen. Ist es möglich für das Steuerjahr 2018 (Beschäftigung mitte des Jahres) den Verlustvortrag von 2011 geltend zu machen und ersteinmal nur diesen, um dann im Steuerjahr 2019 die restlichen Verlustvorträge für die Jahre 2012 - 2014 geltend zu machen? (Vorausgesetzt die Möglichkeit der 7 Jahre besteht im Steuerjahr 2019 immernoch). Hintergrund sind die deutlich mehr gezahlten Steuern von Jahresbeginn an. Oder werden diese Verluste rückwirkend auf das Steuerjahr 2018 angerechnet?


    (Verlustvorträge wurden noch nicht eingereicht)

  • Die Verlustvorträge werden nicht nach Jahren gespeichert, sondern immer aufsummiert. D.h. wenn du Ende 2016 einen Feststellungsbescheid über einen Verluste aus unselbständiger Tätigkeit bekommen hast, besteht dieser in einer Summe, die alle vorherigen mit einschließt. Und verrechnet wird immer bis zur Höhe deiner Einkünfte im Jahr - da gibt es keine Stückelung nach Gusto.


    Du kannst auch nicht rückwirkend einen Verlustrücktrag "stellen". Du hast in einem Jahr (2011) insgesamt Verluste, diese werden vorgetragen (es sei denn, du wählst den Rücktrag im Verlustjahr auf 2010). Wenn du deutlich mehr Steuern zahlst, hast du ja keine Verluste mehr und kannst dann auch nichts zurück- oder vortragen aus dem Jahr.


    (Verlustvorträge wurden noch nicht eingereicht)

    Dann wird es aber Zeit - denn nur mit einem Feststellungsbescheid können Verluste aus den Vorjahren mit Gewinnen aus den Folgejahren verrechnet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht einfach einmal in die gesetzliche Vorschrift des § 10d EStG schauen, in der alles beschrieben steht. Oder aber auch die erweiterte Forumssuche zu Rate ziehen, da die Thematik der gesonderten Feststellung des auf den 31.12.d.j verbleibenden Verlustvortrags schon sehr oft angesprochen worden ist.