Wasser Hauptzähler fremde Partei Nebenzähler Abrechnung u. Müllentsorgung

  • Hallo,

    so langsam komme ich mit dem WISO Hausverwalter so gerade eben klar!
    Aber die ganzen Grundeinstellungen sind echt nicht leicht!

    Habe eine Frage wie ich den Wasserzähler Hauptzähler der einer Fremden Partei/Immobilie gehört, im WISO Hausverwalter einstellen kann.
    Hab dazu eine kleine "Skizze" erstellt um sich das bildlich besser vorzustellen.



    Die Rechnung zu dem Hauptzähler zahle ich, bekomme von dem "Hauptzähler Besitzer" eine pauschale die ich abrechnen muss/möchte.
    Der Nebenzähler von dem Hauptzähler geht zur der Fremd vermieteten Wohnung.

    Müsste ich nun für den Hauptzähler ein neues Gebäude und Mieter anlegen und alle Umlageschlüssel so ändern das mit der Fremden Partei nur der Wasser Nebenzähler mit dem Hauptzähler verrechnet wird?
    Kann man dann noch die Zähler Gebäude übergreifend zuordnen?
    Wie legt man das am besten im Verwalter an?

    Dann noch eine Frage zur Müllentsorgung!
    Das Lager hat eine eigene Müllentsorgung, die Müllgebühren werden in der Nebenkosten Abrechnung aber auf beide Mieter (Wohnung und Lager) verteilt wie kann ich es so einstellen das nur die "Wohnung" die Müllkosten zahlen muss und nicht das Lager einbezogen wird

  • Bin gerade am ausprobieren!
    Habe für den "Hauptzähler" nun eine eigene Einheit angelegt und einen Mietvertrag ohne m² und Art des Zählers auf "normaler Zähler (Wohnung Einheit, auch HKV-Zähler) gesetzt.
    Den Nebenzähler der Wohnung auf Zwischenzähler ( Abzweig von einem normalen Zähler) gesetzt, hier den "normalen Zähler" zugeordnet.

    Kann man das so machen?

    Welches Buchungskonto bekommt am besten die Wassergeldpauschale des Hauptzähler Besitzers?
    Ist in der Theorie egal oder?
    Wenn ich in Einnahmen/ Ausgaben die Wassergeldpauschale auf Vorauszahlungen für Garagen setze kann ich diese direkt dem Hauptzähler Besitzer zuordnen!

    Allerdings tauchen bei der Abrechnung bei dem Hauptzähler Besitzer nun auch die Grundsteuern etc. auf, werden zwar nicht berechnet, aber sieht irgendwie blöd aus!
    Kann man bei einem Mietvertrag Grundsteuer, Müll, Versicherungen, sperren/ausschalten?

    Danke schon mal Tipps kann ich jede Menge gebrauchen!

  • Ich hab‘ das nur überflogen: Warum kann man den Hauptzähler nicht dem Gebäude zuordnen, für das abgerechnet wird? Wenn der einzige Unterschied ist, dass der Zähler jemand anders gehört (Eigentümer sind eh meist die Stadtwerke) oder woanders eingebaut ist, abrechnungstechnisch aber komplett dem anderen Gebäude zuzuordnen ist, dann würde der Zähler doch zum Gebäude gehören, für das Du die Abrechnung erstellst. Das ist der Normalfall.


    Ein leeres Gebäude mit nur einem Zähler anzulegen, halte ich für den falschen Weg. Wie Du das mit dem Besitzer des Zählers abrechnest, ist doch auch hierfür nicht wichtig, denn nun sind nicht die Stadtwerke der Rechnungssteller sondern jemand anders. Das sollte sich doch genauso abbilden lassen.

  • Es gibt eine Kostenforderung für Wasser/Abwasser eines Dritten.

    Es gibt im Objekt nur 1 Abnehmer dieses Wassers.

    Was für einen Sinn soll das Anlegen eines Wasserzählers machen? Es dürfen nur die tatsächlich entstandene Kosten umgelegt werden, also kann die Rechnung des Dritten (seien es nun der örtliche Versorger oder der Nachbar) 1:1 auf den Mieter umgelegt werden.


    -Hi

  • von dem Hauptzähler verbraucht das "Fremde Gebäude" Wasser, dann die Wohnung über den Nebenzähler.
    Von dem Fremden Gebäude bekomme ich eine Vorauszahlung pro Quartal.

    Die komplette Wasserrechnung von dem Hauptzähler bezahle ich, von dem aus das Fremde Gebäude Wasser verbraucht.
    Von dem Nebenzähler bekomme ich über die Miete Vorauszahlungen.

    Natürlich wird per Verbrauch abgerechnet

    Das versuche ich gerade alles im WISO Verwalter einzustellen.

  • Rechtlich gesehen hat das Fremdgebäude mit dem Abrechnungsgrundstück nichts zu tun (auch wenn es der gleiche Eigentümer sein sollte). Der Eigentümer Fremdgrundstück (FG) schickt dem Eigentümer Abrechnungsgrundstück (AG) eine Rechnung über Wasser. Diese Rechnung ist dann Grundlage für die Umlegung Wasser auf dem AG.

    Dass die Rechnung verbrauchsabhängig sein muss, ist klar. Möglicherweise erhöht sie sich aber noch um versch. Beträge, z.B. Kosten Verwaltungsaufwand, Versicherungen, Eichgebühren etc.

    Völlig unbeachtlich ist der (gemessene) Verbrauch des Mieters AG. Dieser weicht ggf. von der Verbrauchsablesung oder Berechnung FG ab. Unterschiedliche Ablesezeitpunkte, unterschiedliche Messtoleranzen, Messdifferenzen etc.

    Letztlich fließt die Rechnung FG an AG in ihrer Gesamtheit in die NK-Abrechnung AG ein. Da nur 1 Abnehmer des Wassers auf dem AG existiert wird die Rechnung nicht aufgedröselt sondern 1 zu 1 weitergegeben.


    Alles weitere ist vllt. "nice to have", es fehlt allerdings jede rechtliche Grundlage dafür.


    -Hi

  • Was ganz klar ist: Du musst im fremden Gebäude einen größeren Zähler haben, der die Gesamtwassermenge misst, die in den Wohnungen im Nachbarhaus entnommen wird, sofern da der Hausbesitzer mit dem Wasseranschluss auch noch selber Wasser entnimmt. Dieser Zähler wäre dann genau Dein Hauptzähler (im Programm), da Dich alles davor ja nicht interessiert.

    Ansonsten kannst Du das zwar in der Theorie verteilen, aber verstößt gegen Vorschriften, denn Du kannst die Messdifferenz zwischen Gesamtzähler und Wohnungszähler nicht mehr ermitteln.

    Und wie der Eigentümer des Hauses mit dem Wasseranschluss letztlich das Wasser dann berechnet, ist ja für die Verteilung völlig unerheblich: Du bekommst von ihm (statt von den Stadtwerken) eine Rechnung, die umgelegt wird.