Hallo,
Ich habe mich durch die Threads gewühlt, aber leider bleibt da bei mir ein Fragezeichen. Folgendes: Wir haben Ende 2016 ein Haus gekauft und in 2017 renoviert (neue Türen, Böden, Tapeten, Dachdämmung, Wasserrohre, Bäder). Mein Mann ist Lehrer und hat ein Arbeitszimmer (bis 1.250 Euro absetzbar). Die Handwerkerrechnungen habe ich jetzt unter 'Allgemeine Ausgaben' eingetragen. Wenn ich für das Arbeitszimmer die Afa eintrage, lasse ich an der Stelle die 'Anschaffungsnahen Herstellungskosten' einfach außen vor, richtig?
(Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte ich die Renovierungskosten nur in dem Fall NICHT direkt geltend machen, wenn wir vermieten würden. Dann würden diese Kosten als 'Anschaffungsnahe Herstellungskosten' in die jährliche Abschreibung einzuordnen sein. Wir vermieten aber nicht.)
Verzweifelte Grüße und Dank im Voraus
peacylein