Buchung von Ware aus der EU von einem Onlinehändler, innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Liebes Forum,

    von einem großen Onlinehändler aus Frankreich habe ich Ware gekauft, die nach Deutschland geschickt wurde. Auf der Rechnung wurde die deutsche MwSt (19%) ausgewiesen. Es wurde auch eine DExxxxxx Nummer angegeben.


    Wie buche ich innergemeinschaftliche Lieferungen, bei denen die deutsche MwSt berechnet ist? Da ich die Ware in ein nicht EU-Land exportiere, würde ich mir diese natürlich gerne erstatten lassen. Da die deutsche MwSt bezahlt ist sollte ich die Lieferung auf 3400 Wareneingang 19& buchen?


    Vielen Dank für Tips

  • Moin,


    das klingt merkwürdig - ein Händler aus Frankreich mit einer deutschen Umsatzsteuer-ID.

    Entweder Du fragst den Sachstand, der Grundlage dieser Rechnung ist, bei Deinem Händler ab.

    Oder Du kannst die ID beim BZSt prüfen. Dann siehst Du, ob diese korrekt ist und wer dahinter steckt. Möglicherweise hat der Händler eine entsprechende deutsche Niederlassung mit USt-ID. Dann würde ich diese als Lieferant anlegen und ganz normal auf 3400 mit 19% buchen.

    Eine Rechnung eines Lieferanten aus F wirst Du so nicht mit deutscher MwSt buchen können.

    Ganz unabhängig, wohin Du diese Ware exportierst, als Unternehmer willst Du natürlich gerne die Steuern erstattet bekommen.


    LG Chris

  • Moin,


    Das ist doch Unsinn. Natürlich kann auch ein Händler in Frankreich eine deutsche UStID haben! Auch in Deutschland kann dies ja vorkommen, dazu gibt es in § 13b UStG zuviele Einzelregelungen.

    chris808

    Ist dir die MOSS-Regelung in Deutschland wirklich nicht bekannt?


    Hier führt der Händler die Umsatzsteuer in Deutschland ab (macht also Erklärungen in Deutschland), damit kann die Vorsteuer gezogen werden.


    Verbindlich kann dies ein Steuerberater sagen.

  • Moin,


    Ich bin doch immer wieder tief beeindruckt von dem freundlichen Umgangston einiger hier im Forum.


    Ich kenne die MOSS-Regelung für Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer.

    Plessek schreibt aber, dass er Waren gekauft hat - als Unternehmer.


    Und natürlich kann ein Händler in Frankreich auch eine Niederlassung in D haben. Über die Hälfte meiner auswärtigen Lieferanten (Frankreich, Italien, NL, GB, etc.) haben tatsächlich eine.


    Gruß

    Chris

  • Hallo,

    übrigens habe ich mich noch einmal beim Finanzamt erkundigt.

    Onlinehändler, die mehr als eine bestimmte Warenmenge ins EU-Ausland verkaufen müssen sich eine Steuernummer im Zielland organisieren.


    Für mich ist es also wie eine inländische Lieferung.

    Gruß

    Peter