Lohnkürzung 2 Stunden wegen Freistellung für Gerichtsverhandlung

  • Hallo,


    wie kann ich eine Lohnkürzung von 2 Stunden wegen Freistellung für Gerichtsverhandlung beim Mitarbeiter hinterlegen? Normal erhält der Mitarbeiter ein festes Gehalt pro Monat. Ich musste aber bereits für das Gericht den Stundenlohn errechnen, da diese Fehlzeit vom Gericht erstattet wird. Nur wie bekomme ich diese 2 Stunden bei der Lohnabrechnung abgezogen?


    Gruß

    Gisela

  • Moin Gisela,


    ich würde den Bruttolohn kürzen - entweder direkt beim Gehalt oder als eigene Lohnart. Oder gibt es eine LA für "Freistellung" (kann ich grade nicht prüfen - Urlaub :thumbsup:). Entspricht die Differenz dann beim Netto dem, was das Gericht zahlt ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • ... danke für die schnelle Antwort. Ich habe jetzt Lohnart 101 "andere Zahlung" genommen und hier den Stundenlohn mit Minus 2 Stunden eingetragen. Hat er mir zumindest bei Bruttolohn korrekt abgezogen. Müsste also passen.


    LG

    Gisela