Hallo,
wie kann ich eine Lohnkürzung von 2 Stunden wegen Freistellung für Gerichtsverhandlung beim Mitarbeiter hinterlegen? Normal erhält der Mitarbeiter ein festes Gehalt pro Monat. Ich musste aber bereits für das Gericht den Stundenlohn errechnen, da diese Fehlzeit vom Gericht erstattet wird. Nur wie bekomme ich diese 2 Stunden bei der Lohnabrechnung abgezogen?
Gruß
Gisela