Material für selbstgebaute Arbeitsecke buchen

  • Hallo Allerseits,
    ich bin freiberuflich und arbeite von zu Hause. Ich habe kein eigenes Arbeitszimmer, sondern habe einen Arbeitsbereich im Wohnzimmer. Ein Arbeitszimmer absetzen ist also def. nicht möglich aber ich habe mir dieses Jahr meine Arbeitsecke neu aufgebaut und frage mich wie ich die Kosten hierfür buchen muss.

    Ich habe einen Schreibtisch und ein Regal gebaut. Hierfür brauchte ich natürlich Material. Könnte mir jemand sagen unter welchem Konto ich diese Kosten buche? Die diversen Materialien (Regalsystem, Dübel, Schrauben, Holz, Holzlack, Wandfarbe etc.) befinden sich auf verschiedene Rechnungen welche immer unter 100 Euro lagen.
    Nur die Tischplatte hat 150 Euro gekostet.

    Muss ich alles als Sammelposten buchen oder kann ich die Rechnungen einzeln buchen?

    Schon mal vielen Dank im Vorraus.

  • ich bin freiberuflich

    hallo,

    ziemlich dehnbar diese Aussage.

    Zitat

    Der Begriff Freiberufler bezeichnet eine Person, die eine Tätigkeit ausübt, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt und einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Hintergrund hat. Freiberufliche Tätigkeiten werden im § 18 EStG und § 1 PartGG festgehalten.

    nichts "destotrotz"

    Ich würde alles auf 4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen verbuchen

  • Nein, das ist falsch. Es wurden Anlagegegenstände geschaffen. Daher sind die Komponenten zusammenzuzählen und dann zu prüfen, ob GWG oder Sammelposten oder Aktivierungspflicht. Nur die Summe der Einzelteile zählt hier.

  • ziemlich dehnbar diese Aussage.

    Hallo und danke schon mal für die schnellen Antworten!
    Bautroika, da hast du recht. Ich hätte schreiben sollen ich in selbstständige Grafikerin. Das wäre korrrekt, freiberuflich schlichtweg der falsche Begriff. Mir ging es eigentlich nur darum darzustellen, dass ich kein Arbeitszimmer habe sondern nur Büroeinrichtung. Wie ich jetzt von nesciens gelernt habe: Anlagegegenstände geschaffen habe. :)


    Nur die Summe der Einzelteile zählt hier.

    Die Gesamtsumme aller Teile beträgt hier 586.01 Euro, demnach sollte es denke ich möglich sein diese als GWG geltend zu machen wenn ich das jetzt richtig gegoogelt habe. Oder irre ich mich?


    Müsste ich dann die Schreibtischplatte unter der 0420 Büroeinrichtung buchen oder wie mein Regalsystem unter der 0480 (GWG bis 800E)? Das Regalsystem hatte ich schon vor Monaten, gebraucht gekauft ( natürlich mit Quittung) und in dem Quartal schon auf der 0480 gebucht.

    Die Materialien zum "Umbau" habe ich erst vor kurzem gekauft habe als ich dann die Zeit mit der Einrichtung/Umbau meiner Büro-Ecke anzufangen. Auf welches Konto müsste ich diese Materialien jetzt buchen?


    Oder müsste ich das Regal stornieren und dann alles zusammen (Platte+Regal+Material) als Sammelposten buchen?


    Da ich meinen Gewinn gerne dieses Jahr mindern würde, wäre ein GWG für mich deutlich vorteilhafter.

    Entschuldigt die vielen Fragen aber wenn man die Buchführungssprache noch nicht spricht ist das googeln manchmal gar nicht so leicht.


  • Es wurden Anlagegegenstände geschaffen. Daher sind die Komponenten zusammenzuzählen und dann zu prüfen, ob GWG oder Sammelposten oder Aktivierungspflicht.

    ?( und wie sieht es dann mit der erbrachten Eigenleistung aus?

    sicher auch zu aktivieren ;)


    Ergänzung gerade gefunden:

    Übrigens:

    Zitat

    Im Steuerrecht ist der Begriff Arbeitsmittel nicht genau definiert. Allgemein kann man sagen, dass Arbeitsmittel alle Hilfsmittel sind, die man zum Arbeiten braucht. Neben der Ausstattung des Büros, technischen Geräten und Lesematerial, gehören auch Werkzeuge und Arbeitskleidung dazu.

    • Offizieller Beitrag

    ?(und wie sieht es dann mit der erbrachten Eigenleistung aus?

    sicher auch zu aktivieren;)

    Was soll denn so eine überflüssige Aussage wieder. Die verstehen wir als etwas in Steuersachen erfahrene User direkt, eventuell eher unsichere User verwirrst Du mit so einem "Witz" nur noch mehr.

  • Was soll denn so eine überflüssige Aussage wieder. Die verstehen wir als etwas in Steuersachen erfahrene User direkt, eventuell eher unsichere User verwirrst Du mit so einem "Witz" nur noch mehr.

    Ich muss gestehen ich bin jetzt wirklich verwirrt. Beim Googeln von aktivierten Eigenleistungen bin ich jetzt auch nciht schlauer geworden. Hier scheint es mir eher um Maschinen zu gehen die genutzt werden um anderes Herustellen oder ogar Gebäude. Ich glaube die Summen um die es da geht übersteigen meine 586 Euro deutlich.

    Mir ist immernoch nicht klar wie ich meine selbstgebaute Büroecke jetzt buchen soll. Muss ich etwa zusätzlich auch noch Eigenleistungen in Form von Zeit - Pauschalen, ähnlich dem Versorgungsmehraufwand buchen?

  • Was soll denn so eine überflüssige Aussage wieder.

    kannst Du den Link nicht öffnen?

    Ich habe keinen Witz gemacht!

    Auch andere "in Steuersachen" erfahrene Autoren z.B. bei Haufe sehen das ähnlich.

    Eine Holzplatte, Lack, Schrauben oder Dübel sind nun mal kein Anlagegut. (Bei uns wird das unter sonstiger "Betriebsbedarf" gebucht) Zusammengefasst kann eins daraus werden. Aber dann fehlt dazu noch die leistung um eins daraus werden zu lassen.

    Bitte informieren

  • Lasst dich nicht von Bautroika verwirren. Aktiviererte Eigenleistungen haben hier nichts verloren!


    Da Schreibtisch und Regal zwei Anlagegüter sind, kannst du m. E. nach alles als GWG buchen (Trennung der übrigen Materialien zu gut es geht und dokumentieren). Dann am Jahresende über AfA in den Aufwand buchen.

    • Offizieller Beitrag

    kannst Du den Link nicht öffnen?

    Ich habe keinen Witz gemacht!

    Du solltest einmal richtig lesen. Meine Aussage bezog sich einzig und allein auf Deine Bemerkung zur "Eigenleistung". Das ist nun wirklich ein ganz anderes Ding und hat hier mit dem geschilderten Sachverhalt rein gar nichts zu tun. Und ehrlich gesagt, habe ich mir den Link diesmal gar nicht erst angetan, da man nach den bis dato erfolgten Schilderungen zum Sachverhalt diesbezüglich eigentlich gar keine vernünftige Aussage treffen konnte. Und wie vermutet hat Deine Bemerkung zur Eigenleistung den TE wirklich nur noch mehr verwirrt.


    Und auch Schrauben etc. können u.a. aktivierungspflichtig sein, wenn daraus ein Gewerk entstanden ist. Was da nun genau gebaut und miteinander zu einer Einheit verbunden ist, kann man bisher nur raten. Aber da Du Dich des TEs so angenommen hast, kläre das mit ihm bitte auch weiter. Meiner Meinung war nesciens Einwand zumindest noch nicht hinreichend abgeklärt.

  • Und auch Schrauben etc. können u.a. aktivierungspflichtig sein, wenn daraus ein Gewerk entstanden ist. Was da nun genau gebaut und miteinander zu einer Einheit verbunden ist, kann man bisher nur raten.

    Ok ich beschreibe mal genauer:
    Ich habe mir eine SchreibtischPLATTE und ein Regalsystem (Böden und Wandschienen) und ein kleines Schubladenschränkchen (auch seconhand da hab ich keine Quittung deswegen fällt das raus) gekauft.


    Daraus wurde in 3-4 Wochen:
    Regal und Schränkchen habe ich abgeschliffen und lackiert (Lack, Lackröllchen, kleine Farbwanne, Pinselreiniger)
    Die Zimmerecke gestrichen, farblich abgesetzt zum Rest um eine Trennung zum Wohnbereich zu bekommen. (Wandfarbe, Rollen, Farbwanne, Abklebeband, Abdeckfolie)
    Die Schreibtischplatte ist auf der einen kurzen Seite schwebend an die Wand montiert (Dübel, Schrauben Holzbalken) auf der anderen Seite liegt sie auf dem nicht absetzbarem Schränkchen.
    Das in die Wand montierte Regal (Dübel, Schrauben, Blitzbeton) welches groß und stark genug ist meine Fachliteratur, Farben, Papier, Drucker, Scanner usw alles in einer Ecke des Zimmers unterzubringen, schließt nahtlos an den Schreibtisch an.

    Ich habe also inzwischen eine komplette Zimmerwand zur Arbeitswand gemacht. Meine Materialen waren vorher auf diverse Schränke und Zimmer verteilt. Nun habe ich alles in meiner Arbeitsecke. Ich hoffe das klärt jetzt alle offenen Fragen.


    Ergänzung:


    Alles zusammen hat mich 586,01 Euro gekostet:

    Davon:

    Schreibtischplatte 105 Euro

    Regalsystem 250 Euro

    Baumaterial: 231,01 Euro

    (Trennung der übrigen Materialien zu gut es geht und dokumentieren).

    Bedeutet wohl ich kann nicht den gesamten Obi oder Bauhaus Bon buchen, sondern muss jeden Posten auf dem Bon einzeln buchen?!

  • Der Schreibtisch könnte bei den Beträgen sogar Aufwand sein (105 € + Anteil Baumaterial < 250 €). Das Regal ist mit 250 € + anteiligem Baumaterial zunächst als GWG zu aktivieren und geht am Jahresende über die AfA in den Aufwand.


    Du kannst beim Buchen durchaus zusammenfassen:

    Aufwand Geschäftsbedarf (Schreibplatte + Zubehör) Soll

    GWG Regal (Regalsystem + Zubehör) Soll

    an Lieferant Obi (oder Kasse, oder Bank) Haben


    Du musst nur dokumentieren, wie das Zubehör zugeordnet wurde. Einzeln buchen musst du nicht. Der Kassenzettel von Obi und deine Zusammenstellung sind ja Buchungsbeleg.

  • @nesciens 
    Vielen vielen Dank!
    Für euch Profis sind die Fragen der ganzen Selbstständigen die sich keine Steuerberatung leisten können und ihre Buchhaltung stümperhaft selbst machen wahrscheinlich echt nervig, daher vielen Dank für die Geduld!

    Ich find aber ehrlich gesagt auch sehr gut immer mehr darüber zu lernen und zu wissen wies um mein Geschäft steht. Buchhaltung gehört halt einfach auch zum selbstständig sein dazu :)

  • Das ehrt dich, dass du lernen willst. Und wir helfen hier dabei gerne. Wobei die Buchhaltung verstehen sollte man als Selbstständige/r schon, aber selber machen ist nicht immer empfehlenswert. Ich repariere mein Auto ja auch nicht selber (da fehlen mir die Kenntnisse) oder schlachte selber etc.

    Ein so nettes Dankeschön ist dann auch Ansporn, weiter zu helfen.