Einkauf erscheint nicht in der EÜR

  • Hallo zusammen,


    ich bin direkt bei meinen ersten Schritten mit der Software auf ein Problem gestoßen, für das ich leider keine Lösung finde.


    Beim erstellen einer Bestellung erzeuge ich eine Eingangsrechnung.

    Im Reiter Finanzen finde ich diese auch bei der Zuordnung für die Ausgaben und kann die Verknüpfung somit herstellen.

    Allerdings wird die Ausgabe dann nicht bei der EÜR berücksichtigt.


    Was ich natürlich machen kann ist die Zahlung der Ausgabe Wareneingang zuzuordnen, dann erscheint die Zahlung auch in der EÜR.

    Aber es wäre ja auch praktisch den Verweis zur ER zu haben.

    Abgesehen davon funktioniert die direkte Zuordnung zum Wareneingang auch nur unter Variante 3, Variante 2 bietet mir hier nur Wareneingänge mi 5,5% oder 10,7% an.


    Mache ich einen Denkfehler oder ist noch ein Zwischenschritt erforderlich, um die Eingangsrechnung und die Zahlung so in Zusammenhang zu stellen, dass sie auch in der EÜR erscheint?


    Vielen Dank,

    Andre

  • Moin,


    vorab: da ich das Programm nicht nutze, nur zum theoretischen Hintergrund :)


    Die Darstellung ist so ja richtig, denn es gehört ja zum Wesen der EUR, dass die Ein- und Ausgaben erst bei Zahlung ergebnisrelevant sind (im Gegensatz zur Bilanzierung).


    Kannst Du denn, wenn Du ueber Zahlungen Bank/Kasse gehst, die Abbuchung Deiner erstellten ER zuweisen - aber das können, wie gesagt, die Profis hier besser beantworten ;)


    Viele Gruesse

    Maulwurf

  • Der Betrag darf erst in der EÜR erscheinen, wenn bezahlt wurde. Insofern ist die Verknüpfung mit dem Wareneingang auch nicht richtig für die EÜR (für andere Zwecke kann es ja durchaus sinnvoll sein). Nur die Verknüpfung der Rechnung mit dem Geldein- bzw. -ausgang ist für die EÜR maßgebend. Eine Bestellung ist eben noch keine Bezahlung, ebensowenig der Wareneingang und die EÜR ist „zahlungsgetriggert“.

  • Beim Anlegen einer ER wird in MB die Zuordnung zur Steuerkategorie vorgenommen. Es wird ja je nach Einstellung schon dann die Vorsteuer berücksichtigt, die Verbuchung erfolgt aber erst mit der Zuordnung zur Zahlung.

  • Da wäre ich sehr skeptisch! Anzahlungen ohne erbrachte Leistung führen auch bei Istversteuerung noch nicht zu einem Vorsteuerabzug. Diese Vorgehensweise ist sehr fragwürdig, zumal bei Onlinegeschäften in der Regel Vorauskasse (ohne erbrachte Lieferung/Leistung) um sich greift.

  • Von Online Geschäft war hier jetzt nicht die Rede.

    In aller Regel liegt die Rechnung bei der Ware bzw. wird per Mail übermittelt.

    MB hat 2 Felder beim Anlegen der ER.

    1. Datum der Rechnung

    2. Eingangsdatum der Rechnung

    Das 2. ist relevant für den Vorsteuer Abzug.

  • Sofern die Ware geliefiert/die Leistung erbracht wurde, d'accord. Aber hier wird die Eingangsrechnung bei Bestellung erzeugt und da darf Vorsteuer noch nicht gezogen werden.

  • Es hängt auch dabei davon ab, wann der TE das Eingangsdatum der Rechnung eingibt, dies kann er eigentlich erst, wenn die Rechnung vorliegt und das Datum ist entscheidend für den Vorsteuer Abzug. 9