Wie Rohgewinn korrigieren?

  • Hallo,


    ich schon wieder. Ich hab jetzt den Vogel abgeschossen :/:wacko:;(

    Man lernt halt nie aus. Ich habe einen Artikel angelegt (ein Ersatzteil, mußte eine RG dazu erstellen), wußte hier aber noch nicht genau, wieviel Prozent wir vom Hersteller bekommen. Da man keinen Artikel anlegen kann ohne alle Zahlenfelder auszufüllen, dachte ich, ich schreibe eine ganz große Zahl in den Einkaufspreis für den Rohgewinn, dann kann es nicht passieren, dass man vergißt, diesen zu korrigieren, falls dieses Ersatzteil mal wieder gebraucht/verkauft wird. Da habe ich wohl nicht zu Ende gedacht.


    Die Rechnung ließ sich natürlich ganz normal erstellen. Und beim Ansehen der Auswertung (wir stehen ja erst am Anfang und alles ist neu), haben wir uns gewundert, warum wir beim Rohgewinn im Oktober über -188.562€ haben :thumbsup:


    Da wurde natürlich diese Zahl aus diesem einen Auftrag gezogen und läßt sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren, da zu diesem Auftrag eine bezahlte RG existiert.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, das wieder hinzubiegen?


    LG Steffi

    ...schön, dass es euch gibt und danke für eure Hilfe :love::thumbsup::)

    • Offizieller Beitrag

    In dem Falle hilft leider kein anderer Trick ausser die Zahlungszuordnung löschen die Rechnung und Lieferschein löschen und dann kann der Auftrag als unbearbeitet wieder angehen. Anschliessend wieder Lieferschein und Rechnung erstellen und die RG LS Nummern manuell tippend in Ursprung einsetzen.

    Dazu brauchst Du unbedingt Modul Auftrag+ sonst kann man an den LS nicht ran.

    Unbedingt PDF anlegen bevor Du das machst und das Ganze gut belegen unter Dokumente zur Rechnung. Da der Steuerprüfer in dem Änderungsprotokoll erfährt das hier gelöscht wurde.

    Korrekter wäre: alles zu stornieren und NEU und dann muß allerdings der Kunden hinzugezogen werden.

  • Und was spricht dagegen, wenn du einfach die Zahlungszuordnung löschst, die Rechnung zur Bearbeitung freigibst, den EK dann änderst und die Rechnung wieder speicherst? Es werden dabei keinerlei steuerlichen oder inhaltlichen Dinge geändert, die von der verschickten Rechnung abweichen. Anschließend die Zahlung erneut zuordnen und gut ist es.


    Wenn du ganz sicher gehen willst, machst du dir halt einen handschriftlichen Vermerk zur Rechnung, die den Bearbeitungsgrund für einen Prüfer dokumentiert.

  • Und was spricht dagegen, wenn du einfach die Zahlungszuordnung löschst, die Rechnung zur Bearbeitung freigibst, den EK dann änderst und die Rechnung wieder speicherst? Es werden dabei keinerlei steuerlichen oder inhaltlichen Dinge geändert, die von der verschickten Rechnung abweichen. Anschließend die Zahlung erneut zuordnen und gut ist es.


    Wenn du ganz sicher gehen willst, machst du dir halt einen handschriftlichen Vermerk zur Rechnung, die den Bearbeitungsgrund für einen Prüfer dokumentiert.

    Ich gehe davon aus, dass ich an den Auftrag ran muß um den EK zu ändern? Und dass das nicht funktionieren wird, weil ja eine Rechnung dazu besteht...

    ...schön, dass es euch gibt und danke für eure Hilfe :love::thumbsup::)

    • Offizieller Beitrag

    Hurra, es hat doch geklappt. Hatte erst Angst, dass es wieder Kuddelmuddel wird, aber es hat alles funktioniert, danke Heiko

    Und was spricht dagegen, wenn du einfach die Zahlungszuordnung löschst, die Rechnung zur Bearbeitung freigibst, den EK dann änderst und die Rechnung wieder speicherst?

    Hurra, es hat doch geklappt. Hatte erst Angst, dass es wieder Kuddelmuddel wird, aber es hat alles funktioniert, danke Heiko

    Ja, wenn es ein 1:1 Auftrag : Rechnung ist, klappt das. Bei Gesamtlieferung / Gesamtrechnung biete die Rechnung selbst den Einkaufspreis nochmal zum anpassen an.