Geschäftskonto 1200 Auflösen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich des Auflösens eines Kontos.


    Bisher hatte ich immer als 1200 Geschäftskonto mein Sparkassenkonto.

    Seit einiger Zeit habe ich ein neues Geschäftskonto bei der N26 und dieses führte ich als 1210 Konto.


    Das Konto bei der Sparkasse ist immer im Plus gewesen. Laut Wiso aber im Minus.

    Da das Konto jetzt aufgelöst ist, kann ich keine Ausgleichszahlung mehr buchen, oder? Also das es rein Programmtechnisch bei 0,00 Euro ist? Ist das wichtig?


    Und wie lösche ich das Konto und ab wann kann ich das machen? Zum Jahreswechsel?

    Ich würde dann gern das N26 als 1200 Konto führen, statt 1210.


    Ich hoffe, jemand hat auf diese Fragen einpaar kurze Antworten.



    Viele Grüße

    Sascha

  • Moin Sascha,


    da es sich um ein Geschäftskonto handelt, solltest Du m. E. auf alle Fälle die Ursache für den falschen Buchbestand des Kontos suchen und korrigieren - schließlich wurde ja entweder eine Einnahme oder Ausgabe nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe erfasst :search:


    Wurde denn das Guthaben der Sparkasse auf die N26 übertragen ? Dann buchst Du 1360 (Geldtransit) an 1200 und 1210 an 1360.


    Bebuchte Konten sollten nicht geändert werden; zur eindeutigen Zuordnung sollte m. E. die N26 weiter auf 1210 gebucht werden.


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    vielen Dank für deine Hilfe.


    Das Sparkassenkonto war immer eigentlich mein altes Privatkonto. Es war also nie 1:1 mit der Buchungssoftware.

    War damals ein Anfängerfehler. Jetzt, wo alles etwas mehr und wurde hatte ich mir das Geschäftskonto zugelegt.


    Das N26 ist vom Kontostand richtig (Buchungssoftware und Kontoauszug).


    Den Restbetrag des Sparkassenkontos hatte ich als Privatentnahme auf mein richtiges Privatkonto gebucht.


    Also darf ich, wenn ich ab 1.1.2019 das neue Geschäftsjahr beginne, nicht das 1200er Sparkassenkonto aus dem Wiso löschen?

    Muss es also für immer drin bleiben, obwohl es nicht mehr vorhanden ist?

  • Nein, denn du hast innerhalb deiner Buchhaltung gebucht und damit ist das Konto wie für alle anderen Buchungen auch die Aufbewahrungspflicht zwingend. Du darfst nicht löschen - das wäre ein gravierender Verstoß gegen die GoBD und könnte zu erheblichen Zuschätzungen eines Betriebsprüfers führen. Du kannst es deaktivieren, so dass nicht mehr gebucht werden kann.

  • Hallo, ich habe noch einmal eine Frage:


    Wie oben geschrieben, habe ich mein Sparkassenkonto (1200) aufgelöst. Leider stimmten scheinbar über die letzten Jahre nie wirklich der Kontostand der Bank mit der Buchungssoftware überein. Das Konto war immer im Plus aber laut Wiso EÜR+Kasse nun bei der Auflösung im Minus.


    Meine Frage: Kann ich mittels Saldovortrag das Konto auf den reellen Kontostand bringen?


    Viele Grüße

    Sascha

  • Das hängt auch davon ab. Im Endeffekt interessiert bei einer EÜR der Kontenstand nicht - ist aber ein gutes Mittel zu kontrollieren, ob alle Buchungen erfasst wurden, die in die EÜR gehören. Wenn du also nur einen Teil der Buchungen selektiert hast, würde ich den Kontostand nicht anpassen - die Abweichung kannst du ja erklären. Um anzupassen, müsstest du nämlich eigentlich nachträglich alle Buchungen über das Verrechnungskonto ziehen, damit es wirklich nachvollziehbar bleibt.

  • Hmm. Ok.

    Ich würde gern einmal alles kontrollieren, aber soweit komme ich gar nicht zurück. Die alten WISO Versionen kann ich teilweise gar nicht am Mac öffnen. Das Sparkassenkonto hatte ich seit 2012. Davor ein anderes, als ich noch Kleinunternehmer im Studium war. Ich habe praktisch nie den reellen Kontostand aus Unwissenheit übertragen. Sondern dieses einfach benutzt. Erklären kann ich das natürlich wegen der Privatnutzung. Aber trotzdem nervt es mich, dass ich da jetzt für immer einen falschen Kontostand beim aufgelösten Konto habe.


    Beim neuen Geschäftskontakte stimmt alles.


    Wie meinst du das genau, alle Buchungen über das Verrechnungskonto ziehen?