SKR 03: Umsatzsteuer vom Unternehmen erstattet bekommen

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage. Die VG-Wort hat eine Ausschüttung vorgenommen. Leider war ihr nicht bekannt, dass ich Umsatzsteuer zahlen muss.

    Die Ausschüttung von 66,10 Euro habe ich gebucht auf dem SKR 03 Sachkonto 8300 Erlöse 7%. Somit zahle ich 4,32 Euro Umsatzsteuer. Nachdem ich mitgeteilt habe, dass ich Umsatzsteuer zahlen muss, hat die VG-Wort mir die 4,32 Euro als Nachzahlung ausgeschüttet. Auf welchem Konto buche ich denn jetzt bitte die 4,32 Euro? Hierauf muss ich doch keine Umsatzsteuer zahlen, die wurde mir ja "erstattet".

    Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Die Ausschüttung von 66,10 Euro habe ich gebucht auf dem SKR 03 Sachkonto 8300 Erlöse 7%. Somit zahle ich 4,32 Euro Umsatzsteuer.

    Und genau so verbuchst Du die 4,32€. ;)

    Nachdem ich mitgeteilt habe, dass ich Umsatzsteuer zahlen muss, hat die VG-Wort mir die 4,32 Euro als Nachzahlung ausgeschüttet. Auf welchem Konto buche ich denn jetzt bitte die 4,32 Euro?

    Womit dann noch einmal 0,28€ USt abzuführen sind.

  • Danke für den Hinweis. Ich dachte, die VG-Wort erstattet mir die zu zahlende Vorsteuer. Das ich nun auf die Vorsteuer nochmals Vorsteuer zahlen soll??? erscheint mir komisch, aber wenn es denn so sein soll.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Vereinfacht gesagt ist aus jeder Bruttoeinnahme die Umsatzsteuer herauszurechnen.


    Aber meiner Kenntnis nach steht Dir die Auszahlung doch mit dem Nettowert zu und Du hättest die USt darauf zusätzlich fordern müssen und nicht die verbuchte USt aus der 1.Zahlung:




    Und Du führst hier die von Dir geschuldete USt ab, die sich aus den mit Deiner Zustimmung durch die VG-Wort erstellten Gutschriften ergibt!

    Nix Vorsteuer, bitte nicht die Begrifflichkeiten durcheinander bringen!

  • die VG-Wort zahlt keine Vorsteuer! Es ist USt, die Sie erhalten und ans FA abführen müssen!


    Sie haben insgesamt 70,73 von VG-Wort erthalten: 66,10 + 7% USt 4,63.

    4,63 bekommt das FA und Sie buchen diesen Betrag dann als vereinnahmte USt ...: Saldo Ertrag 66,10

  • Sie haben insgesamt 70,73 von VG-Wort erthalten: 66,10 + 7% USt 4,63.

    4,63 bekommt das FA und Sie buchen diesen Betrag dann als vereinnahmte USt ...: Saldo Ertrag 66,10

    Nein, die Summe beläuft sich auf € 70,42 (66,10 + 4,32); ergibt einen Erlös von € 65,81. Die VG Wort rechnet also die Steuer *aus* dem Betrag, nicht darauf...

    Nach diesem Formular


    https://www.vgwort.de/fileadmi…erkblatt_Umsatzsteuer.pdf


    wäre die Differenz der USt also noch nachzufordern (wenn es denn um mehr als die paar Cents geht) :)


    Gruß

    Maulwurf

  • 70,42 € Na, soviel wurde nicht auf meinem Konto eingezahlt.

    So sieht das jetzt bei mir aus

    1. Ausschüttungsbetrag: 61,78 € davon 7% = 4,04 macht netto 57, 74

    2. Zahlung: 4,32 € davon 7% sind 0,28 macht netto 4,04 netto


    zusammen dann wieder 61,78.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die Summe beläuft sich auf € 70,42 (66,10 + 4,32); ergibt einen Erlös von € 65,81. Die VG Wort rechnet also die Steuer *aus* dem Betrag, nicht darauf...

    Nein, der TE hat so gerechnet und es so gefordert. Dann zahlen die es natürlich auch nur so aus. Er hätte die Ausschüttung plus die 7% USt fordern können.


    Deshalb ja auch meine obige Vergleichsberechnung und mein diesbezüglicher Hinweis.

    Aber meiner Kenntnis nach steht Dir die Auszahlung doch mit dem Nettowert zu und Du hättest die USt darauf zusätzlich fordern müssen und nicht die verbuchte USt aus der 1.Zahlung:



    • Offizieller Beitrag

    Sie haben geschrieben: Ausschüttung 66,10 - bei enth. Ust 7% - jetzt schreiben Sie Ausschüttung 61,78 - was denn nun?

    Einfach einmal richtig lesen und rechnen oder, ganz einfach, meine Excel-Tabelle mit den Vergleichsberechnungen anschauen. ;)

  • Ist doch wirklich anhand der Aufstellung von miwe4 nachvollziehbar.

    2 Zahlungen: 66,10 € + 4,32 € sind in Summe erhalten 70,42 €. Diese sind Brutto, da gezahlte Werte. Also eine In-Hundert-Rechnung:

    70,42/1,07*0,07 € = 4,61 € (gerundet wegen der zwei Zahlungen 4,62 €) abzuführende Umsatzsteuer. Da in der UStVA/UStE auf gerundete Bemessungsgrundlage gegangen wird, ist diese kleine Differenz ohne Belang - in der UStVA wird gerechnet Bemessungsgrundlage 65 € = 4,55 € Umsatzsteuer.