Bedeutung/Zweck Debitorenkonto 10000

  • Hallo Zusammen, ich habe derzeit eine Steuerprüfung für die Jahre 13-15. Der Steuerprüfer wundert sich über das Fibu Konto 10000 und kann mit den tausenden Datensätzen darauf nichts anfangen.


    Ich bin selber nicht mehr aktiv und kenne mich nur noch spärlich mit dem Programm aus.


    Fragen:

    Was ist das Konto 10000?

    Warum bucht MB über das Konto?

    Dort befinden sich unter anderem auch Verkäufe samt MwSt. die dann auf die Konten 1766 und 8405


    Wenn ich mir die Buchungssätze anschaue dann sieht das für mich so aus als wäre es ein Konto wo die Beträge den richtigen Konten zugeführt werden die bei der Buchung betroffen sind. Eine Art Verteilerkonto.


    Was wäre daran komisch bzw. was könnte der Steuerprüfer da zu meckern haben?


    Edit: Der Steuerprüfer hatte ein Problem mit einem Überschuss der da existiert.



    Über Anmerkungen und Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

  • Was ist das Konto 10000?

    Das ist ein "Personenkonto" Debitor xyz welche im Sammelsachkonto 1400 Forderungen auf L.u.L. einfließen

    Personenkonten Kreditoren liegen im 70000er Bereich und gehen in 1600 Verb. aus L.u.L. ein.


    10001 ist z.B. Kunde Fa. sowiso,

    10002 Kunde xyz.


    Edit:

    Konten 1766

    USt nicht fällig.

    Könnte es sein dass Du "ist-versteurer" bist?

    8405

    selbst angelegtes Erlösekonto 19% USt. ?


    Edit: Der Steuerprüfer hatte ein Problem mit einem Überschuss der da existiert.

    kann von fehlerhaften Buchungsvorgängen kommen

    Einmal editiert, zuletzt von Elsamate () aus folgendem Grund: Edit/Nachtrag

  • Ein "Überschuss" könnte damit zusammenhängen, dass Rechnungen bei Zahlungen nicht ausgeglichen wurden, also als offene Posten fröhlich "vor sich hinschlummern". Da der TE mit der Kontonmmer nichts anzufangen weiß, vermute ich hier schlicht und einfach einen Ausgleichfehler.

  • vielen Dank für die Anregungen. Wie könnte ich im Programm den Fehler finden bzw. wie gehe ich da vor? Hat da jemand ne Hilfestellung?

    Müssten Zahlungen dann nicht zugeordnet sein bzw. nicht richtig?

  • Moin,

    Du könntest mal unter Verkauf - Rechnungen über die Spalte "Status" alle unbezahlten, die "Mahnung fällig" und "Zahlung überfällig".

    Hier kannst Du zumindest sehen, ob Zuordnungen evt. falsch oder gar nicht vorgenommen worden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Wie könnte ich im Programm den Fehler finden bzw. wie gehe ich da vor? Hat da jemand ne Hilfestellung?

    Lasse Dir die Buchungen anzeigen unter

    ➽ Finanzen ➽ Rechnungs Buchhahltungslisten ➽ Kontenübersicht ➽ Kategorie als

    10000 Debitor

    70000 Kreditor

    8405 als Erlöse offen UST nicht fällig


    Unter ➽ Stammdaten ➽ Finanzbuchhaltung ➽ Kontenplan bearbeiten findest Du die Bedeutung ➽ 8405 als Erlöse offen UST nicht fällig


    Mit Erstellung jeder Ausgangsrechnung wird standardmässig gebucht auf

    10000 Sammelkonto Debitoren

    8405 Erlöse offen und

    1766 Umsatzsteuer offen.


    Bei Zahlungseingang wird umgebucht auf

    8400 Erlöse

    1776 Umsatzsteuer


    Das 10000 Debitor Konto hat demnach keine Bedeutung für die EÜR. Für die EÜR bleiben allein 8400 und 1776 maßgeblich.

    Eingangsrechnungen Ausgaben etc werden immer auch auf Kreditor 70000 gebucht.

    Debitoren und Kreditoren Mein Büro.pdf

  • Das 10000 Debitor Konto hat demnach keine Bedeutung für die EÜR.

    richtig, wenn EÜR

    dann dürfte es den Prüfer auch nicht interessieren, weil sich in der EÜR Buchungen auf Debi,-Kreditorenkonten nicht auf das Betriebsergebnis auswirken.

    d.h. nach Deinem Bsp., dass das Debi-kto immer weiter anwächst und auch anders als in der Bilanz, nicht als als Forderungen ins neue Jahr vorgetragen wird.

  • Das 10000 Debitor Konto hat demnach keine Bedeutung für die EÜR.

    richtig, wenn EÜR

    dann dürfte es den Prüfer auch nicht interessieren, weil sich in der EÜR Buchungen auf Debi,-Kreditorenkonten nicht auf das Betriebsergebnis auswirken.

    d.h. nach Deinem Bsp., dass das Debi-kto immer weiter anwächst und auch anders als in der Bilanz, nicht als als Forderungen ins neue Jahr vorgetragen wird.

    Natürlich wird das Konto ausgeglichen! Da ja erst bei Ausgleich der Rechnung die Umbuchung erfolgen kann. Das bedeutet aber auch, dass die Summe auf 10000 der Summe von 8405 und 1766 entspricht. Und das hat schon Auswirkungen auf die EÜR, denn nur bezahlte Umsätze (also Konto 8400) gehen in die EÜR, Konto 8405 sind noch nicht bezahlte Umsätze und damit noch nicht über die EÜR der Besteuerung unterworfen.


    Wenn also ein Betriebsprüfer die Summe auf 10000 überprüft, will er auch sehen, wie hoch der Betrag ist, der bislang noch nicht der Einkommensteuer (und - je nach Profession - der Gewerbesteuer) unterworfen wurde. Auch die Umsatzsteuer wurde ja noch nicht abgeführt!


    Eine durchaus berechtigte Frage des Betriebsprüfers und die Aussage, Konto 10000 ist ohne Belang für die EÜR, stimmt eben nicht.

  • will er auch sehen, wie hoch der Betrag ist, der bislang noch nicht der Einkommensteuer (und - je nach Profession - der Gewerbesteuer) unterworfen wurde

    Wozu?

    Das wäre dann ja "was-wäre-wenn kristallkugel gucken"

    In der EÜR zählt doch nur der Geldfluss und es besteht keine Verpflichtung der Debidorenbuchhaltung.

    Es reicht doch die Zahlen auf Kto. 8400/1776 mit den Rechnungsbuch zu vergleichen

  • Nein, das ist die legale Überprüfung, ob alle Forderungen ausgeglichen wurden und wenn nicht, ob hier nicht unter Umständen Barzahlungen nicht über die Bücher erfasst wurden und somit „schwarz“ vereinnahmt wurden.

    Ich will dem TE nicht unterstellen, dass er hier so verfahren ist, aber der Betriebsprüfer hat die Pflicht, offene Beträge auch auf solche Gesichtspunkte hin zu prüfen. Und hohe Beträge bei offenen Posten sind nun einmal vom Steuerpflichtigen zu erläutern (Nachweispflicht!).

  • Also, wenn es nur darum geht, dass auf dem Debitorenkonto ein Saldo über geblieben ist, so sollte das schlicht und einfach daran liegen, dass Kunden nicht gezahlt hatten. Dieser Saldo ist in dem Fall völlig korrekt. Da diese Rechnungen nicht Steuer-relevant sind (bei Ist-Versteuerung auch bzgl. USt nicht), sollte dem Prüfer das grundsätzlich egal sein. Aber klar, wenn der meint, es könnten Zahlungen nicht gebucht worden sein ... Dann müsste der Prüfer meines Erachtens aber einen konkreten Verdacht haben. Ich meine, dass Kunden nicht zahlen ist nichts unübliches und wie soll der Steuerzahler eine Nichtzahlung beweisen?


    Ich merke beim Schreiben gerade wieder, dass sich die Diskussion wieder zwischen Dritten verselbständigt. Bessere Antworten können wir nur geben, wenn konkret wird, was für ein "Überschuss" den Prüfer stört. So lange stochern wir hier doch nur im Nebel herum.