Hallo
Als Steuererklärungsneuling stehe ich vor folgendem Problem:
Bei der EÜR muss ich mich entscheiden, ob ich unter Firmendaten / Umsatzsteuerpflicht als Grund für eine Steuerbefreiung angebe: "Kleinunternehmerregelung" oder "ausschließlich steuerfreie Umsätze". Eine Kombination ist nicht möglich.
Nun habe ich als Arzt aber neben den umsatzsteuerfreien Erlösen aus Heilbehandlung auch umsatzsteuerpflichtigeErlöse aus z.B. Gutachtertätigkeit, welche aber unter 17.500€ jährlich liegen.
Ist es richtig , dass ich bei der Einkommenssteuererklärung unter "Daten erfassen" / "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" unter "Freiberufliche und selbsständige Arbeit" die steuerbefreiten Einkünfte verbuche und in der zugehörigen EÜR "ausschließlich steuerfreie Umsätze" ankreuze und die Einnahmen über das Konto 8150 (sonstige steuerfreie Umsätze) verbuchen muss
und unter "2.Freiberufliche und selbstständige Arbeit" die Umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und eine ZUSÄTZLICH nur für diese Einkünfte und damit verbundenen Betriebsausgaben erstellen muss, in welcher ich "Kleinunternehmerregelung" ankreuze und die Erlöse unter 8195 (Erlöse als Kleinunternehmer) verbuche.
Oder wird das anders gemacht ?
Vielen Dank