Fehlerhaften Steuerbescheid prüfen bei Papierabgabe

  • Hi,


    wir haben unsere Steuererklärung in Papierform abgegeben, das es mit ELSTER probleme gab, und ich leider keine Zeit hatte mich mal damit wirklich zu beschäftigen...


    Jetzt haben wir unseren Steuerbescheid bekommen und mussten Feststellen, das er erstmals von der Berechnung mit dem WISO-Steuersparbuch abweicht. Zu meiner Überraschung musste ich jetzt aber feststellen, das man den Steuerbescheid nicht mehr prüfen kann, wenn man Ihn in Papierform abgibt. Das war 2017 noch nicht so und ich erinnere mich auch nicht daran, das darauf hingewiesen wurde. Erst in der Hilfe habe ich jetzt nach gezieltem Suchen gesehen, das es hierzu einen Hinweis gibt.


    Meine Frage ist jetzt, wie kann ich den Steuerbescheid dennoch prüfen?


    Ich konnte bereits herausfinden, dass die Ausgaben für den Riestervertrag meiner Frau nach §10a EStG nicht berücksichtigt wurden. Das scheint ja auch ein allgemeineres Problem zu sein. Zumindest habe ich auf die Schnelle schon dazu etwas gefunden, aber leider nichts, in welcher Form man jetzt dagegen vorzugehen hat.


    Das scheint auch ca 90% der Differenz zu erklären, aber eben nicht alles.


    Es wurden wohl auch die ausländischen Steuern aus einem Depot nicht anerkannt, obwohl es hierzu eine Bescheinigung des Anbieters gab, das wir aber zurück bekommen haben, da dieser nicht abzugeben sei, obwohl extra darauf hingewiesen wird, das es sich hierbei um einen der wenigen Belege handelt, die man noch abgeben muss...



    Insgesamt haben wir nach unserem Umzug nur sehr schlechte Erfahrungen mit unserem aktuellen Finanzamt gemacht. Da passieren ständig Fehler.


    Falsche Adresse, bei mir sogar der Name falsch! Da musste ich auch erstmal beweisen, das ich überhaupt der bin der ich behaupte zu sein....


    Kontonummer für Erstattung persönlich abgegeben, aber wurde einfach in den Akten abgelegt und mir dann nach Wochen mitgeteilt, ich sollte doch meine Bankverbindung angeben...


    Mein Vertrauen in das Finanzamt ist also ziemlich gestört. Mir wäre es daher wirklich wichtig den Steuerbescheid prüfen zu können. Insgesamt geht es halt doch um mehrere hundert Euro allein in diesem Jahr! Das wird sich ja unter Umstäden in Zukunft wiederholen...


    Danke für die Hilfe!

  • Ich würde als erstes die Hinweise lesen. Hier werden Abweichungen zu der Steuererklärung erläutert.


    Als zweites solltest du dir die ausführliche Berechnung ausdrucken und mit dem Bescheid abgleichen. Zuerst die Summen und nur dort, wo Abweichungen sind, in die Details gehen.

  • Bei mir bietet die Option leider nur die Möglichkeit den Bescheid herunter zu laden, was nicht funktioniert. An sich habe ich meines Wissens nach auch die reine Papierabgabe ausgewählt gehabt.



    • Offizieller Beitrag

    An sich habe ich meines Wissens nach auch die reine Papierabgabe ausgewählt gehabt.

    Dann mal in die Dateieigenschaften schauen, was das ELSTER-Protokoll so sagt.


    Wäre jetzt wirklich schwer enttäuscht, wenn Buhl das nicht hinbekommt..

    Wir sind nicht Buhl, sondern ganz normale User wie du auch. Und nur Du selber kennst deine Daten etc. .

  • was das ELSTER-Protokoll so sagt.

    Bei Papierabgabe gibt es kein Elsterprotokoll.


    Ich würde als erstes die Hinweise lesen. Hier werden Abweichungen zu der Steuererklärung erläutert.


    Als zweites solltest du dir die ausführliche Berechnung ausdrucken und mit dem Bescheid abgleichen. Zuerst die Summen und nur dort, wo Abweichungen sind, in die Details gehen.

    Dort ist eigentlich alles gesagt, was du tun musst. Die Erläuterungen am Schluss der Erklärung sind immer ein guter HInweis, man muss sie nur lesen!

    Dann die ausführliche Steuerermittlung ausdrucken und eins zu eins mit dem Bescheid abgleichen - muss man leider manuell machen, das Steuersparbuch hat hier eine Funktion stillschweigend verloren.

    • Offizieller Beitrag

    was das ELSTER-Protokoll so sagt.

    Bei Papierabgabe gibt es kein Elsterprotokoll.

    Eben. ;)


    Denn er schreibt ja:

    An sich habe ich meines Wissens nach auch die reine Papierabgabe ausgewählt gehabt.

    Und genau darüber kann ihm ja ein vorhandenes oder auch ein nicht vorhandenes ELSTER-Protokoll Aufschluss geben.

    • Offizieller Beitrag

    wir haben unsere Steuererklärung in Papierform abgegeben, das es mit ELSTER probleme gab,

    Welche? Das Programm ist jedenfalls offensichtlich der Meinung, daß Du elektronisch abgeben hast.

    Wäre jetzt wirklich schwer enttäuscht, wenn Buhl das nicht hinbekommt...

    Was soll da hinzubekommen sein? Du mußt, wie schon gezeigt, Deinen Papierbescheid mit der Steuerrechnung vergleichen. Es gibt da generell keine Eingabemaske für die Daten aus dem Papierbescheid mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau darüber kann ihm ja ein vorhandenes oder auch ein nicht vorhandenes ELSTER-Protokoll Aufschluss geben.

    Seinem Screenshot nach ist die elektronische Abgabe erfolgt.

    Hatte ich ebenfalls so interpretiert. Aber auf die eine oder die andere Art sagt ihm der Reiter ELSTER-Protokoll ja alles.

  • Mäh, nach einigem Suchen habe ich jetzt den "Reiter" Elsterprotokoll gefunden. Das ist kein Reiter, sondern ist ein Dokumentanbutton mit der Aufschrift "Sendeprotokoll".


    Aber gut. Es scheint aber wirklich eine Abgabe per ELSTER ohne elektronische Unterschrift erfolgt zu sein. Ich musste die Steuererklärung daher auch noch in Papierform abgeben.


    Ansonsten steht auch noch folgendes da:

    Zitat

    Steuerbescheid-Rückübermittlung

    Nein


    Wenn ich jetzt mal versuche den Steuerbescheid mit den Angaben unter der Erstattung zu vergleichen, fehlt im Steuerbescheid die Berücksichtigung der "482 Altervorsorgebeiträge nach §10a EStG.


    Das ist auch genau der Differenzbetrag beim zu versteuernden Einkommen.


    Das scheint mit der "Günstigerprüfung der Zulagen mit dem Sonderausgabenabzug" zusammen zu hängen.


    Dazu heist es auch im Bescheid

    Zitat

    Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altervorsorgebeiträge (§ 10a EStG) in Höhe von 424€ kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch in Höhe von 231 € günstiger ist.

    So und da sage ich jetzt nur noch Bahnhof.


    Warum 424€ und nicht 482€? Und warum sind 231€ günstiger als 424€?


    Sorry, aber da steig ich dann auch einfach aus, da mir aus dem Bescheid nicht klar wird, was die jetzt da anders gerechnet haben.


    Ist jetzt keine riesen Summe, aber man kann definitiv mal richtig schön Essen gehen mit dem Geld.

    • Offizieller Beitrag

    Mäh, nach einigem Suchen habe ich jetzt den "Reiter" Elsterprotokoll gefunden. Das ist kein Reiter, sondern ist ein Dokumentanbutton mit der Aufschrift "Sendeprotokoll".

    Mal davon abgesehen, daß Du uns noch nicht verraten hast, welches Programm Du eigentlich benutzt, weiß ich nicht, was ein "Dokumentanbutton" sein soll. Wir meinen einen Reiter:



    Du solltest auch überlegen, ob es angebracht ist, Leuten, die Dir in Ihrer Freizeit helfen wollen, mit einem "Mäh" zu kommen.

    Aber gut. Es scheint aber wirklich eine Abgabe per ELSTER ohne elektronische Unterschrift erfolgt zu sein. Ich musste die Steuererklärung daher auch noch in Papierform abgeben.

    Dann hast Du aber nicht die komplette Steuererklärung in Papierform abgegeben, sondern nur die komprimierte Steuererklärung, die im Prinzip eine Übersicht der Daten ist, die Du ans FA geschickt hast und mit die Du mit Deiner Unterschrift bestätigen mußtest.

    Und warum sind 231€ günstiger als 424€?

    Weil die 424€ nur das zu versteuernde Einkommen reduzieren und sich damit nur prozentual entsprechend Deinem Steuersatz auswirken.

  • Ich meinte das hier, da kommt man an quasi die gleichen Daten ran. Siehe Anhang


    Danke für das Bild in deinem Post, damit habe ich sofort gewusst wo ich zu suchen habe. Dass das hinter den Dateieigenschaften liegt, hätte ich nicht gedacht.


    Ich habe das abgegeben, was ich laut Programm abgeben sollte. Aber das hatte sich ja inzwischen geklärt. Es war leider keine reine Abgabe in Papierform. Da hatte mich mein Gedächtnis getäuscht, und inzwischen erinnere ich mich auch recht dunkel daran, dass da was war. Wie man auf dem Elster-Sendebericht sieht, war das aber auch recht spät. Mit nem Neugeborenen hat muss man es aber halt dann machen, wenn sich die Zeit dazu ergibt.


    @424 vs 231 €

    Also mir ist klar, dass die 424€ nur das zu versteuernde Einkommen reduzieren, und sich entsprechend meinem Grenzsteuersatz dann eben auch die Steuerlast reduziert, wobei sich das ja auch noch auf Soli, Kirchensteuer etc auswirken sollte.


    An sich müsste ich dann doch eigentlich mehr zurück bekommen als vom WISO Steuersparbuch 2018 berechnet oder? DAs ist aber nicht der Fall. Die Erstattung ist niedriger als berechnet.


    Ich seh aber ansonsten nichts, wo es Abweichungen zur Berechnung gibt.


    PS: Das Mäh war eher an mich gerichtet, weil das Ding vor meiner Nase war ich es aber nicht gefunden habe...

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte das hier, da kommt man an quasi die gleichen Daten ran. Siehe Anhang

    O.k., aber das gibt es auch seit steuer:Sparbuch 2017, deshalb meine Frage nach der Version.

    Dass das hinter den Dateieigenschaften liegt, hätte ich nicht gedacht.

    Dann hast Du aber das überlesen, was Dir miwe4 geschrieben hatte:

    Dann mal in die Dateieigenschaften schauen, was das ELSTER-Protokoll so sagt.

    Mit nem Neugeborenen hat muss man es aber halt dann machen, wenn sich die Zeit dazu ergibt.

    Alles o.k.

    Also mir ist klar, dass die 424€ nur das zu versteuernde Einkommen reduzieren, und sich entsprechend meinem Grenzsteuersatz dann eben auch die Steuerlast reduziert, wobei sich das ja auch noch auf Soli, Kirchensteuer etc auswirken sollte.


    An sich müsste ich dann doch eigentlich mehr zurück bekommen als vom WISO Steuersparbuch 2018 berechnet oder? DAs ist aber nicht der Fall. Die Erstattung ist niedriger als berechnet.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Wenn das FA sagt, daß Du über Zulagen mehr bekommst als durch die Steuererstattung, dann wirkt sich das hier in der Erstattung halt garnicht aus.

    PS: Das Mäh war eher an mich gerichtet, weil das Ding vor meiner Nase war ich es aber nicht gefunden habe...

    O.k., dann ist ja gut. :thumbsup:

  • Zitat

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Wenn das FA sagt, daß Du über Zulagen mehr bekommst als durch die Steuererstattung, dann wirkt sich das hier in der Erstattung halt garnicht aus.

    Sodele und genau da setzt es bei mir jetzt mit dem Verständnis aus. Ich seh nur, das ich am Ende vom Tag eine niedrigere Steuererstattung bekomme als erwartet.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du es nicht schaffst, dies aus dem Vergleich von Steuerbescheid und Steuerberechnung des Programms zu ersehen, dann einfach einmal zum Taschenrechner (oder Excel) greifen. ;)

  • Ich seh nur, das ich halt weniger Geld zurück bekomme als gedacht, mit derm Verweis auf die günstiger Rechnung. Aber wo ist das Geld aus der günstiger Rechnung? Also die ominösen 231€. Die stehen nur im der Erläuterung zum Bescheid, und das wars.


    Ich für mich habe jetzt einfach weniger Geld, da ich nirgendwo sonst Geld bekomme. Also zumindest sehe ich keine Position, wo ich am Ende vom Tag das Geld auf anderem Wege als die Steuernachzahlung zurück bekomme...

    • Offizieller Beitrag

    Es sind die Zulagen zum Riestervertrag gemeint, die von der Zulagenstellen gezahlt werden und in Deinen Riestervertrag einfließen.

    Dazu gibt es im Programm übrigens umfangreiche Informationen in den Berechnungen, wie dieses Prüfungsergebnis zustande kommt.

  • Ok, das habe ich bisher noch nicht gesehen. Wo kann ich denn das finden?


    Da stellt sich mir dann aber die Frage, warum das in den Jahren davor nicht der Fall war. Da hatten wir immer die Erstattung bekommen, obwohl das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger war. Jobwechsel und Elternzeit.


    Sollte nicht mit höheren Einkommen eher die Senkung des zu versteuernden Einkommens günstiger sein?


    Wäre wirklich nett, wenn du mir sagen könntest, wo ich diese zusätzlichen Informationen zu der Berechnung finde, dann kann ich mich da nochmals einlesen.