Nicht umgemeldet während Studium, Entfernungspauschale?

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe während meines Studiums ein Wohnheimszimmer angemietet gehabt, mich aber nicht in dieser Stadt umgemeldet.
    Praktisch habe ich auch meistens bei meinen Eltern gewohnt und bin von dort gependelt.
    Meine Frage ist nun, ob ich in meiner Steuererklärung die Entfernungspauschale ansetzen kann, oder ob dies negativ auf mich zurückfallen kann. Weiß das Finanzamt von meiner Mietwohnung, obwohl ich dort nicht gemeldet war?
    (Die Entfernung ist überschaubar, plausibel und in der Tat hat dieses Pendeln ja die meiste Zeit auch stattgefunden).
    Besten Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun, ob ich in meiner Steuererklärung die Entfernungspauschale ansetzen kann, oder ob dies negativ auf mich zurückfallen kann.

    Wir machen hier keine Steuerberatung und dürfen dies auch nicht. Aber davon abgesehen, wenn Du das einträgst, was den Tatsachen entspricht, dann wüßte ich nicht.

    Weiß das Finanzamt von meiner Mietwohnung, obwohl ich dort nicht gemeldet war?

    Ich verstehe diese Frage nicht? Woher sollten sie?

    • Offizieller Beitrag

    Es sind schlicht und einfach vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, aus denen dann letztlich die steuerlichen Folgerungen zu ziehen sind.

  • Hat sich leider ohnehin mehr oder wenig erledigt, nachdem ich mich ins Thema Verlustvorträge eingelesen habe.

    Mein alles andere als niedriger Verlustvortrag verfällt komplett, da ich nach dem Studium im Dezember begonnen habe zu arbeiten.
    In meinen Augen eine Riesensauerei. Es gibt keinen triftigen Grund, warum jemand, der im Januar seine Arbeit aufnimmt, weniger Steuern zahlen muss als jemand, der es gegen Ende des Jahres tut. Das ist keine Steuergerechtigkeit.
    Laufen da gerade noch (äquivalent zu "Erststudium als Werbungskosten") Gerichtsverfahren gegen, sodass es Sinn machen könnte Einspruch einzulegen, oder ist das alles komplett hoffnungslos?

    • Offizieller Beitrag

    Da ist Dir bei allem wohl durchgegangen, dass es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt. Und da ist es vollkommen gleichgültig in welchem Monat ein Zufluss erfolgt ist. Was sollte nach Deiner Argumentation denn jemand sagen, der die ersten Monate aktiv gearbeitet hat und dann mit einem Studium begonnen hat? Erkennst Du Deinen Denkfehler? Und genau deshalb laufen insoweit auch keine Verfahren, denn die Einkommensteuer ist eben kraft Gesetzes eine Jahressteuer. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer, weshalb sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ja auch abgerechnet wird. Kannst Du aber auch ganz einfach in den entsprechenden Vorschriften des EStG nachlesen.