Guten Abend zusammen,
ich habe während meines Studiums ein Wohnheimszimmer angemietet gehabt, mich aber nicht in dieser Stadt umgemeldet.
Praktisch habe ich auch meistens bei meinen Eltern gewohnt und bin von dort gependelt.
Meine Frage ist nun, ob ich in meiner Steuererklärung die Entfernungspauschale ansetzen kann, oder ob dies negativ auf mich zurückfallen kann. Weiß das Finanzamt von meiner Mietwohnung, obwohl ich dort nicht gemeldet war?
(Die Entfernung ist überschaubar, plausibel und in der Tat hat dieses Pendeln ja die meiste Zeit auch stattgefunden).
Besten Dank für eure Hilfe.