Hallo liebe WISO-Gemeinde,
nach langer Zeit schlage ich mich mal wieder mit einem Problem in der Software rum.
Seit 01.01.2017 liegen nur noch für das gesamte Jahr Versorgungsbezüge als Beamter vor.
AUßER: Einträge in Zeilen 10-13, da nicht genommener Urlaub in 2017 ausgezahlt wurde.
Nun habe ich aufgrund Rechtsstreits (in Bezug auf die Pensionierung) mit meinem Arbeitgeber, also dem Bundesland, sehr hohe Rechtsstreitkosten, da die Anwälte ihre Kostennote erst 2017 übersandten.
Diese Kosten habe ich jetzt z.B. unter den Werbungskosten für Versorgungsbezüge eingetragen.
(Genau genommen darf es da aber auch nicht rein, da der Rechtsstreit ja darum ging, die Frühpensionierung zu verhindern, und nicht etwa um Versorgungsbezüge)
NUR: Die Software fordert mich ständig auf, zusätzlich Einträge bei den anderen Werbungskosten (als aktiver Beamter) vorzunehmen, um die 1000,-€ Werbungskostenpauschale zu übertreffen.
Ich habe alles kontrolliert. Dem Programm müsste "klar" sein, dass ausschließlich ein Versorgungsverhältnis für 2017 vorlag. Es dürfte schon die 1000,-€ gar nicht ansetzen, sondern allenfalls 103,- € für Versorgungsemfänger.
Oder kann es sein, dass die Software diese Einmalnachzahlung für unverbrauchte Urlaubstage (ca. 8.000,-) in Zeile 8 als mögliche Nachzahlungen von aktiven Arbeitslohn wertet und daher zusätzlich die Werbungskostenpauschale von 1000,- € ansetzt und mich auffordert hier durch weitere Eintragungen das Ergebnis zu optimieren?
Wenn dem so ist, kapier ich es trotzdem nicht. Denn selbst wenn es sich um Nachzahlungen aus dem aktiven Verhältnis und nicht um reine Urlaubsabgeltung der Vergangenheit handeln würde, könnte ich doch nicht als Pensionär in einem Jahr, in dem definitiv keine Ausgaben aus einem aktiven Arbeitsverhältnis angefallen sein können (eben weil ich ja das gesamte Jahr über pensioniert war), hier nun die Pauschale ansetzen oder gar noch Arbeitsmittelpauschale, etc. geltend machen. Es gilt doch das Zuflussprinzip, und das war nun mal 2017 als ich bereits pensioniert war. Ehm...ja...ich kapier es nicht.
Zeile 3 + 8 der Lohnsteuerbescheinigung stimmen übrigens centgenau überein und wurden auch so ins Programm eingetragen. Auch hier kann der Irrtum nicht liegen.
Und wenn ich noch eine kleine Frage stellen dürfte:
Wo liegt der Nährwert, dass ich nun Haushaltsnahe Dienstleistungen und dergleichen an mehreren Stellen im Programm eintragen kann? Ich finde das total verwirrend, zumal der Bereich an anderer Stelle im Programm ja auch frei bleibt und nicht etwa automatisch ebenfalls ausgefüllt wird. Es wird also so behandelt als würde es sich um verschiedene Ausgabearten handeln.