negativer Zugang zum Anlagevermögen (Kfw 433)

  • Hallo,


    ich habe ein BHKW im Keller stehen, für das habe ich einen Zuschuss der Kfw bekommen.

    Die Rechnung für die Anlage hab ich im Anlagevermögen verbucht, diese soll über 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Zuschuss der Kfw jetzt wieder vom Anlagevermögen abgezogen werden.

    In der Hilfe steht:


    Negative Zugänge - geht das?


    Ja, auch das ist möglich. Wenn nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten auftreten, dann müssen diese als negativer Zugangsbetrag behandelt werden. Denn die nachträgliche Minderung wie beispielsweise bei einem nachträglichen Preisnachlass ist erst ab dem Zeitpunkt der Minderung zu berücksichtigen. In dem WISO steuer:Sparbuch erfassen Sie dann im Betragsfeld einen negativen Wert.


    Wenn ich nun aber nun einen neuen Zugang buchen will kommt der Fehler: Ein negative Betrag ist in diesem Eingabefeld nicht erlaubt.


    Kann mir jemand helfen;(, vielleicht gibt es ja auch noch eine andere Möglichkeit den Zuschuss zu verbuchen.


    Grüße

    Snu_77