Wie lange darf das FA in Bayern die Steuererklärung bearbeiten, bis ein Bescheid erstellt wird?
Habe meine Steuererklärung für 2016 im März 2017 abgegeben, 1. Bescheid im Dezember 2017 nach Anmahnung; hiergegen fristgerecht Einspruch eingelegt und seither nichts mehr gehört.
Gleiches mit Steuererklärung für 2017 - wurde im Februar 2018 eingereicht, seither keine Antwort erhalten.