Anleitung - Investitionsabzugsbetrag (IAB) - Buchung in MeinBüro - Geringwertige Wirtschaftsgüter beim IAB

  • Hallo Leute,


    heute mal wieder ein kleines Tutorial von mir. Es geht um den Investitionsabzugsbetrag (IAB).


    Buhl kann auf derartige Fragen nicht weiterführend antworten. Deshalb musste ich mir die Lösung selber zurechtbasteln. Die dazugehörige Kontexthilfe (in MeinBüro: Hilfe->Erste Hilfe->Investitionsabzugsbetrag) ist gut aber unvollständig.


    Bitte haltet Euch also im Kern an die Kontexthilfe. Solltet Ihr Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen wollen dann folgt dieser Anleitung hier (ohne Gewähr). Falls jemand einen Fehler findet, bitte anmerken. Buhl schreibt dazu nur "Tatsächlich ist es notwendig die Buchungen wie von Ihnen korrekt beschreiben manuell zu erfassen."



    Hier meine ergänzende Übersicht - hier mit dem Fall der Buchung von GWG und einer Teilauflösung des IAB.


    :: Anlegen des IAB


    EÜR 2020: Manueller Eintrag des IAB (40 % der voraussichtlichen netto Anschaffungskosten) im Feld 187 der EÜR


    :: Teilauflösung des IAB nach planmäßiger Anschaffung eines Teils der Wirtschaftsgüter


    EÜR 2021:


    1) Buchung zur Anschaffung

    Zahlung zuordnen -> Anlagevermögen Einkauf von Anlagegut -> neues Anlagegut -> Im erstellten Anlagegut Dropdowns auf geringwertiges Wirtschaftsgut setzen, dann die Abschreibungsdauer jedoch auf 1 Jahr ändern. Hinweise ignorieren! In den Abschreibungsdetails den Herabsetzungsbetrag buchen (so gewünscht) und anschließend die Abschreibungstabelle manuell anpassen, so dass im Anschaffungsjahr alles abgeschrieben wird.

    2) Beim Jahresabschluss muss ein manueller Eintrag in der EÜR erfolgen: 40 % von den Anschaffungskosten (netto) der im Jahr 2021 gekauften IAB Anlagegüter in Feld 180 / 181 oder 182 der EÜR eintragen (Hinzurechnung der IAB nach §7g Abs. 2 Satz 1), je nach Jahr.


    Die Herabsetzungsbeträge in Feld 138 werden automatisch von MeinBüro befüllt wenn man bei 1) korrekt vorgegangen ist. Der Betrag ist i.d.R. identisch mit dem Betrag welcher in Feld 182 eingetragen werden muss.


    Nochmal zur Erinnerung: Die Eintragungen in Feld 187 der EÜR (Anlegen) und Feld 182 (Auflösen) muss der MeinBüro-Nutzer beim Jahresabschluss manuell im Formular der EÜR vornehmen.


    Bei Teilauflösungen muss separat eine Übersicht (Tabelle) erstellt werden, wann ein IAB aufgebraucht ist, wenn mehrere Investitionsgüter gekauft werden, da MeinBüro diese Funktion nicht bietet.


    Wie ich nun im Januar 2021 bemerkt habe, übernimmt Mein Büro die manuell nachgetragenen Änderungen in der EÜR offenbar nicht in den WISO Steuer:Sparbuch-Export. Zumindest für Feld 181 kann ich das für die EÜR 2019 verifizieren. Sehr schade, dass MB noch nicht mal eine Warnung oder so ausgibt. So sind Fehler in der Steuererklärung vorprogrammiert. Man muss also die Eintragung im Feld 182 auch in der Steuersparbuch EÜR noch mal manuell nachtragen.


    Ich hoffe ich konnte jemandem Helfen.

  • Hallo super Beitrag ;)

    hab aber noch mal ne Verständnisfrage. Muss die Anschaffung zwingend in einem Jahr getätigt werden oder kann die Investition in mehreren Schritten über mehrere Jahre durchgeführt werden? z.B. Rücklage gebildet 2017 12000€ , Investitionsabzugbetrag 2019 in Höhe von 8000€ und in 2021 in Höhe von 4000€ gebucht.

    In den Steuerjahren 2019 und 2021 trage ich dann die entsprechenden Investitionsabzugbeträge in 279 (Investitionsabzugbeträge aus 2017) ein.

    Ist das so richtig?


    LG

    Casi

  • Hast du den IAB für ein bestimmtes Wirtschaftsgut gebildet? Bei einer Bildung im Jahr 2016 ist die spätestes Verwendung 2019 möglich, 2020 müsstest du schon auflösen.

    Prinzipiell kann man Teilbeträge verwenden, aber wie gesagt - die Investitionsfristen sind zu beachten, und bei Bildung 2016 ist 2019 Schluss. Die Verlängerung auf 5 bzw. 4 Jahre gilt nur für die Bildungsjahre 2017 und 2018.

  • gebildet in 2017 wurde ja durch Corona u.s.w. bis ende 2023 verlängert. Investiotion betrifft EDV Anlagen und Netzwerktechnik zu Unterrichtszwecken. Wird nicht auf einmal angeschaft sondern von verschiedenen Herstellern gestaffelt über das Jahr.

  • da bist du falsch informiert. Es wurden die Reinvestitionsfristen für die Jahre 2018 und 2019 verlängert und nur diese.

    Ein 2017 gebildeter IAB war bis Ende 2020 zu verbrauchen.

  • schau mal hier: httpx://apps.datev.de/help-center/documents/1022238


    Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Investitionsfrist erweitert. Für Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 gebildet wurden, hat sich der Investitionszeitraum um ein Jahr verlängert (von 2020 auf 2021).

    Die Fristen für Investitionen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG vom 30.6.2021) nochmal verlängert. Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 und 2018 gebildet wurden, müssen spätestens in 2022 aufgelöst werden (5 Jahre bzw. 4 Jahre nach der Bildung).

    Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Fristen erneut um ein Jahr verlängert. Investitionsabzugsbeträge die in 2017, 2018 und 2019 gebildet wurden, müssen spätestens in 2023 aufgelöst werden.

  • Hallo,

    und sorry, dass ich diesen Thread noch mal raushole. Aber ist es steuerlich überhaupt relevant, ein GWG herabzusetzen? Da ich die Anschaffung dadurch ja um Betrag X mindere und dann aber auch nur den geminderten Betrag sofort abschreiben kann. Dann würde ja am Schluss das selbe Ergebnis rauskommen oder?

  • Ob mit oder ohne IAB, am Ende kommt immer das Gleiche heraus. Ebenso, ob etwas 5 oder 10 Jahre abgeschrieben wird. Es geht lediglich darum Steuerzahlungen zeitlich nach hinten zu verschieben. Der IAB senkt die Steuerzahlung schon vor der Anschaffung, dafür werden bei der Anschaffung mehr Steuern gezahlt. Wird durch den IAB ein Nicht-GWG zu einem GWG hast Du noch den Vorteil die Abschreibungen sofort zu haben statt über die Nutzungsdauer.

    Den Steuerbetrag in Summe kann sich sich trotzdem verändern, weil in den verschiedenen Jahren, das Einkommen unterschiedlich sein kann und somit auch der Steuersatz. Durchaus möglich, dass man mit IAB am Ende mehr Steuern zahlt.