Hallo Leute,
heute mal wieder ein kleines Tutorial von mir. Es geht um den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
Buhl kann auf derartige Fragen nicht weiterführend antworten. Deshalb musste ich mir die Lösung selber zurechtbasteln. Die dazugehörige Kontexthilfe (in MeinBüro: Hilfe->Erste Hilfe->Investitionsabzugsbetrag) ist gut aber unvollständig.
Bitte haltet Euch also im Kern an die Kontexthilfe. Solltet Ihr Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen wollen dann folgt dieser Anleitung hier (ohne Gewähr). Falls jemand einen Fehler findet, bitte anmerken. Buhl schreibt dazu nur "Tatsächlich ist es notwendig die Buchungen wie von Ihnen korrekt beschreiben manuell zu erfassen."
Hier meine ergänzende Übersicht - hier mit dem Fall der Buchung von GWG und einer Teilauflösung des IAB.
:: Anlegen des IAB
EÜR 2020: Manueller Eintrag des IAB (40 % der voraussichtlichen netto Anschaffungskosten) im Feld 187 der EÜR
:: Teilauflösung des IAB nach planmäßiger Anschaffung eines Teils der Wirtschaftsgüter
EÜR 2021:
1) Buchung zur Anschaffung
Zahlung zuordnen -> Anlagevermögen Einkauf von Anlagegut -> neues Anlagegut -> Im erstellten Anlagegut Dropdowns auf geringwertiges Wirtschaftsgut setzen, dann die Abschreibungsdauer jedoch auf 1 Jahr ändern. Hinweise ignorieren! In den Abschreibungsdetails den Herabsetzungsbetrag buchen (so gewünscht) und anschließend die Abschreibungstabelle manuell anpassen, so dass im Anschaffungsjahr alles abgeschrieben wird.
2) Beim Jahresabschluss muss ein manueller Eintrag in der EÜR erfolgen: 40 % von den Anschaffungskosten (netto) der im Jahr 2021 gekauften IAB Anlagegüter in Feld 180 / 181 oder 182 der EÜR eintragen (Hinzurechnung der IAB nach §7g Abs. 2 Satz 1), je nach Jahr.
Die Herabsetzungsbeträge in Feld 138 werden automatisch von MeinBüro befüllt wenn man bei 1) korrekt vorgegangen ist. Der Betrag ist i.d.R. identisch mit dem Betrag welcher in Feld 182 eingetragen werden muss.
Nochmal zur Erinnerung: Die Eintragungen in Feld 187 der EÜR (Anlegen) und Feld 182 (Auflösen) muss der MeinBüro-Nutzer beim Jahresabschluss manuell im Formular der EÜR vornehmen.
Bei Teilauflösungen muss separat eine Übersicht (Tabelle) erstellt werden, wann ein IAB aufgebraucht ist, wenn mehrere Investitionsgüter gekauft werden, da MeinBüro diese Funktion nicht bietet.
Wie ich nun im Januar 2021 bemerkt habe, übernimmt Mein Büro die manuell nachgetragenen Änderungen in der EÜR offenbar nicht in den WISO Steuer:Sparbuch-Export. Zumindest für Feld 181 kann ich das für die EÜR 2019 verifizieren. Sehr schade, dass MB noch nicht mal eine Warnung oder so ausgibt. So sind Fehler in der Steuererklärung vorprogrammiert. Man muss also die Eintragung im Feld 182 auch in der Steuersparbuch EÜR noch mal manuell nachtragen.
Ich hoffe ich konnte jemandem Helfen.