Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,


    Wie kann ich denn bei WISO Vermieter nur eine Wohnung zur Endabrechnung ausdrucken. Meine Eltern sind von der oberen Wohnung in die untere gezogen. Oder kann ich das einfach weiter laufen lassen und das Programm macht das selbständig? Umgetragen habe ich meine Eltern schon im Program.


    MfG Patrick

  • Oder kann ich das einfach weiter laufen lassen und das Programm macht das selbständig? Umgetragen habe ich meine Eltern schon im Program.

    Wie soll das gehen? Wenn ein Mieterwechsel innerhalb des Hauses stattfindet, dann müssen doch die Zuordnungen der Etage sowie der Verbrauchszähler gemacht werden. Hast du das gemacht?


    Von selbst druckt kein Programm etwas aus, da müssen schon einige Änderungen durchgeführt werden um dann den Druckbefehl zu aktivieren. Heißt, wenn du alles korrekt eingegeben hast musst du die Abrechnung aktivieren, dann berechnet das Programm alle Daten und man sieht es erst am Bildschirm, kann es danach ausdrucken und auch speichern.

  • ich habe dem programm gesagt, das meine eltern im og links bis zum 31.10 mieter waren. und dann bei eg links am 1.11 eingezogen sind.

    habe ja schon eine Jahresabrechnung gemacht im Juli. Also sind auch alle Zähler schon seit Hauskauf eingegeben.

  • Also sind auch alle Zähler schon seit Hauskauf eingegeben

    Nun, wie sollen die, die hinter dem Bildschirm sitzen erkennen können, was im Haus "los" ist.


    Warum im Juli eine Abrechnung erfolgte, erschließt sich mir auch nicht, außer, der bisherige Abrechnungszeitraum war in dieser Zeit?


    Wenn man im Haus mit x Wohneinheiten von einer in die andere zieht, braucht man nur die beiden Wohnungen zu deklarieren, z. B. vorher Leerstand oder Auszug Mieter, also alles Fragen, die man von hier so nicht beantworten kann.

    Wenn du also die beiden Wohnungen getauscht und die Zählerstände beim Wechsel eingetragen hast, ist doch alles gut. Wenn dann noch die Vorauszahlungen für die Betriebskostenarten bleibt (wenn die Größe der Wohnung einigermaßemn identiscjh sind) kannst du im nächsten Jahr Juli wieder abrechnen. Das geschieht relativ einfach.

  • Hallo,

    ja sorry für die umständliche Ausdrucksweise :(

    Wohnung war vorher Leerstand, da alles neu emacht worden ist, ubd jetzt sind meine Eltern drin. Habe im Programm quasi den Leerstand von der einen auf die andere Wohnung gelegt.

    Juli darum, weil wir es im Juli letzten Jahres gekauft hatten und der Vorherige Besitzer dort eine Abrechnung gemacht hat. Somit haben wir dann im Juli neu angefangen.

    Wohnungen sind genau gleich groß.

    Dann brauch ich ja nicht viel machen :)

    Danke

    MfG Patrick

  • Dann brauch ich ja nicht viel machen

    Genau so ist es!


    Wobei ich einen Hinweis bezüglich Abrechnungszeit geben möchte. Egal wann ein Haus gekauft oder bei einem Neubau fertig gestellt wurde, der Abrechnungszeitraum darf nicht länger als 12 Monate betragen.

    Der Gesetzgeber gibt aber für die vorgenannten beiden Beispiele die Erlaubnis, einen verkürzten Zeitraum zu nehmen. Das heißt, dass du von Juli bis Dezember einen solchen machen kannst um dann z. B. in Zukunft das Mietjahr vom 1.1.-31.12. als Abrechnungszeitraum nimmst.

    Der Vorteil, so habe ich es in meinem Haus gemacht und alle Versorger von Gas und Strom dazu verdonnert, mir eine Abrechnung für das Jahr zu erstellen, dann brauchst du z. B. bei der Heizkostenabrechnung u. U. nicht mühsam die Zeiten aus der Rechnung zusammen zu suchen, denn Behörden schicken sowieso die Grundsteuer etc. für den Zeitraum 1.1.-31.12.

  • Hallo Zusammen,

    bin gerade dabei Wiso Vermieter zu testen...

    Wir haben 2 vermietete Eigentumswohnungen in einer WEG.

    Bei der Stammdateneingabe heißt es immer : Ein Objekt vom Typ Eigentumswohnung darf max. über eine Wohnung verfügen.

    Wie kann ich denn beide Wohnungen abrechnen? Habe ich einen Denkfehler oder muss ich über ein Mehrfamilienhaus eingeben?

    Über Eure Hilfe wäre ich dankbar....

    Liebe Grüße Cali

  • Du musst beide Wohnungen auch als Eigentumswohnung anlegen, denn es sind tatsächlich ja auch zwei Wohnungen, rechtlich, steuerlich und tatsächlich!

  • Habe ich einen Denkfehler oder muss ich über ein Mehrfamilienhaus eingeben?

    Nach meiner Erfahrung hast du einen Denkfehler. Und ich weiß nicht, ob das mit dem Vermieter zu machen ist. In der Regel bekommst du vom Hausverwalter für die gesamten NK der WEG Einheiten eine Abrechnung. Dort sind alle Kosten und Werte enthalten, die es in den WEG Einheiten gibt.

    Du bekommst aber separat für jede deiner Eigentumswohnungen die Grundsteuer mitgeteilt.


    Und da der Mieter sehen kann wie seine Kosten mit der Gesamteinheiten aussieht, musst du einmal beide Wohnungen anlegen, denn daraus musst du deine Abrechnungen generieren.
    Du musst aber auch eine 3. Wohneinheit anlegen, wo die Differenzsummen der gesamten WEG abzüglich deiner Einheiten eingegeben werden müssen.

    Beispiel: Gesamtwohnfläche 500 m², eine deiner Wohnung hat 60 m² die andere 40 m² dann ist der Rest in der 3. fiktiven Einheit als Wohnfläche 400 m² einzutragen. Bei der Generierung der Abrechnung werden für deine beiden Einheiten detailliert die Kosten errechnet. Die fiktive Wohnung kannst du vernachlässigen.

    So muss es sein, denn der Mieter muss sehen, welche Gesamtwerte zur Abrechnung angezogen werden.


    Ob das mit dem Vermieter klappt weiß ich nicht, mit dem Verwalter allemal, denn damit arbeite ich.

  • Ich lege die Eigentumswohnungen als Mehrfamilienhaus an, da ich vom Verwalter alle benötigten Zahlen bekomme um sie aufzuteilen wie:

    Ablesewerte der Heizkörper

    Versicherungen

    Reinigungen

    usw.

    Die werden nach Wohnfläche oder Personen aufgeteilt.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Es sind doch nur zwei Wohnungen in einer größeren WEG! Er legt zwei einzelne Wohnungen an - ein Mehrfamilienhaus ist doch nicht sein Eigentum. Jede Wohnung kann als Einheit anhand der Abrechnungen der WEG auch richtig erfasst werden - Mehrfamilienhaus ist doch viel zu kompliziert. So mache ich es seit Jahren mit meinen Eigentumswohnung - pro Wohnung ein eigenes "Haus" mit einer Wohnung und hier werden die monatlichen Hausgelder erfasst sowie einmal im Jahr die Abrechnung der WEG für die entsprechende Wohnung. Grundsteuerbescheide bekommt der Wohnungseigentümer, nicht der Verwalter. Liegen also auch vor.