Wie Denkmalabschreibungen richtig eintragen?

  • Hallo,


    ich möchte gerne eine Baumaßnahme an unserem teilweise selbstgenutzten Baudenkmal richtig mit dem Steuersparbuch 2018 erfassen. Eine Steuerbescheinigung des Denkmalamtes liegt vor. Wie trage ich den auf der Steuerbescheinugung ausgewiesenen Gesamtbetrag der Maßnahme jetzt richtig in der Software ein? Da die Immobilie teilweise selbstgenutzt ist, wird ein Teil der Maßnahme ja nach §7i EStG und ein Teil nach §10f EStG abgeschrieben. Soweit ist mir das Prinzip klar, aber wie füge ich diesse Abschreibung jetzt richtig im Programm ein? Gib es die Möglichkeit den gesamten Betrag in einer Maske einzufügen und die Software ermittelt dann selbst die Abschreibungen für vermieteten und selbstgenutzten Anteil? Oder muß ich selbst die jeweiligen Anteile ausrechen und die Teilbeträge dann in verschiedenen Masken für §7i und §10f eintragen? Falls letzteres - wo finde ich denn die entsprechenden Masken? Bisher war meine Suche leider erfolglos...


    Vielen Dank für Eure Unterstützung,


    Gacello

  • Kann niemand mit dieser Frage weiterhelfen? Es geht mir darum zu erfahren, in welchen Masken die Beträge der Baumaßnahme an dem Baudenkmal einzutragen sind. Wahrscheinlich muß der Gesamtbetrag der Maßnahme aufgesplittet werden in Teile, die selbstgenutzten Wohnraum betraffen und solche, die die gesamte Immobilie betreffen. Was muß wo eingetragen werden?


    Würde mich über Hinweise sehr freuen!

  • Du solltest hier fachlichen Rat einholen - ich bin mir nicht so sicher, dass hier aufgesplittet werden kann, denn das Baudenkmal ist ja eine Einheit.

    Ein Split wäre möglich, wenn die Bescheinigung relativ genau sagt, welche Maßnahmen begünstigt sind (denn nicht alles, was gemacht wird, wird auch begünstigt). Die einzelnen begünstigten Maßnahmen müssten in der Bescheinigung stehen - dann könnte man splitten. Aber - wie gesagt - hier solltest du dir Rat einholen, denn ich wüsste auch nicht, wo diese Begünstigung bei den Einkünften aus V+V einzutragen wäre - sie mindert dann m. E. nach die Anschaffungs-/Herstellungskosten!

    • Offizieller Beitrag

    Auf die Schnelle mal in der aktuellen Programmversion geschaut. Sollte in der Version des Vorjahres nicht anders sein.




    Ist das wirklich so schwer zu finden?


    Und für Eigennutzung ist es nicht groß anders und auch leicht auffindbar. Wurde m.E. in den Vorjahren auch schon bebildert erläutert.