Umfang Wiso Hausverwalter - Wirtschaftsjahre?

  • Hallo,


    so richtig steige ich nicht durch den jeweiligen Abrechnungsumfang der einzelnen Software-Jahre durch. Auf dem Karton 2016 steht z.B. alles für die Abrechnung 2015, ich habe aber problemlos auch das Jahr 2016 abgerechnet. Die Software suggeriert dass sogar Abrechnungen bis rückwirkend 2010 möglich wären. Auf einem Karton mit 2019er Version steht die Version sei für die Abrechnung AB 2018 ... heißt 2017 ließe sich damit nicht abrechnen?


    Bedeutet das es sind immer Abrechnungen BIS zu dem Jahr des Namens der Software, sowie einige Vorjahre möglich? Beispiel: Software 2018 ermöglicht Abrechnung von 2012 - 2018. Software 2017: 2011 - 2017 oder die neuste 2019: 2013-2019?


    Danke für eine Aufklärung!

  • Bezüglich älterer Jahre gibt es m.E. keine Einschränkungen, d.h. Du verlierst bei einem Upgrade nicht die Möglichkeit, ältere Jahre abzurechnen. Was mich jedoch wundert, ist, dass Du mit der Version für 2015 auch 2016 abrechnen kannst. Vielleicht ist dann 2017 nicht möglich. Denn ich denke, dass es eine bewusste Beschränkung gibt. Softwarefirmen leben ja nicht von Luft und Liebe ;-), arbeite selber in einer.

  • Habe auch Blödsinn geschrieben, Habe mit 2016 das Jahr 2016 abgerechnet, OBWOHL auf der Verpackung eben steht die Version sei für die Abrechnung 2015, also als wäre es immer um ein Jahr versetzt. Wenn ich nun also 2017, nächstes Jahr 2018 und dann in 2020 noch 2019 abrechnen will ... ist es Unfug jetzt z.B. 2017 zu kaufen ... dann lieber gleich 2019 und damit 17, 18 und 19 abrechnen?

  • Bist du mit den Abrechnungen nicht insgesamt etwas spät? Die Mieter haben Anspruch auf Abrechnungen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungsjahres - 2016 hätte also bis spätestens Mitte/Ende 2017 bei deinen Mietern sein müssen. 2017 hast du noch einige wenige Wochen Zeit. Bei späteren Abrechnungen müssen die Mieter nicht mehr zahlen, du aber immer eine Rückzahlung leisten.


    Ob wirklich die Abrechnung des Jahres 2019 mit der Version 2019 rechtssicher erfolgen kann, weiß ich nicht - die entsprechenden Vorschriften können ja noch geändert werden im Laufe des Jahres. 2018 geht auf alle Fälle.

  • Habe mit 2016 das Jahr 2016 abgerechnet,

    Das halte ich für unmöglich, außer, du hast vom 1.1.-30.12.16 abgerechnet, nur wäre die ungültig.


    Man kann mit einer aktuellen Version 2019 bis 6 Jahre, so mein Wissenstand abrechnen. Es geht also nicht bis unendlich. Eine Version wie jetzt mit 2019 beziffert erlaubt nur die Abrechnung bis 2018, also nicht 2019.

  • @babuschka: Alles gut, sind nur drei Parteien (alles Eigentümer), bin auch kein offizieller Verwalter o.Ä., wir machen das "gemeinsam" und haben nur keine Lust mehr auf Excel, bin daher bewusst bzw. in Absprache so spät dran dass 2017 noch nicht (endgültig) gerechnet ist. 2016 wurde z.B. noch - wenn man so will knapp fristgerecht - Ende 2017 abgerechnet.


    errjot: Kann dir definitiv sagen dass ich mit Hausverwalter Start 2016 das Jahr 2016 abgerechnet habe, etwa im November/Dezember 2017 bzw. auch jetzt 11/2018 funktioniert es nach wie vor. Siehe Screenshot im Anhang.



    Edit: Ok, nochmal in Ruhe gelesen. Du meinst weil der 31.12.16 dann fehlen würde, richtig? Ist natürlich für eine rechtssichere Abrechnung verständlich, für uns "lockere" WEG aber verschmerzbar.


    Dann erklärt sich mir nun auch aber die Frage nach Version 2018 und 2019 und vor allem das stets einige Jahre rückwirkend möglich sind. Ihr habt mir daher sehr geholfen dass wenn wir nun noch 2017 und bald 2018 abzurechnen haben, es keinen Sinn macht 2017 zu kaufen und irgendwann nochmal 2018 extra. Dann lieber gleich 2019, mit der wir ganz sicher 2017 + 2018 abrechnen können und ggf. auch 2019, wenn vielleicht auch nur wieder mit Abschluss 30.12 statt 31.12.

  • "Alles gut" immer nur so lang wie alles gut ist.

    Wenn nicht mehr "alles gut" ist, wird es mit Sicherheit dann richtig "ungut", Regressanforderungen an den Verfasser möglicherweise eingeschlossen. Und das alles wegen ein paar Euronen für ein Programmupdate?

    Für drei Parteien würde ich mir nicht den Stress des Programmes machen, sondern weiterhin die paar Zahlen über Excel abrechnen - dann aber richtig sprich gesetzeskonform. Geht ja problemlos auf eine DIN A4 Seite.


    -Hi

  • Edit: Ok, nochmal in Ruhe gelesen. Du meinst weil der 31.12.16 dann fehlen würde, richtig? Ist natürlich für eine rechtssichere Abrechnung verständlich, für uns "lockere" WEG aber verschmerzbar.

    Sagte ich doch. Und wenn ihr in eurem Kreis meint so abrechnen zu können, dann lasst es doch ganz sein, denn wenn nicht die gesetzlichen Vorgaben bewußt missachtet werden, warum der ganze Aufstand. Vergeutete Zeit, um eine Hilfe zu geben.



    Wenn nicht mehr "alles gut" ist, wird es mit Sicherheit dann richtig "ungut",

    Genau so ist es, wenn zusammen das Bier schmeckt, alles gut, aber.... Lebensweisheiten

  • Wir haben damals nach Beendlgung des Baus die erste Periode mit Excel abgerechnet. Das ging tatsächlich auf eine DIN A4-Seite. Aber spätestens dann, wenn man Rechnungen splittet, Zähler wechselt, etc., wird ein Excel m.E. schon schnell unübersichtlich. Da man den WISO Hausverwalter ja für wenig Wohneinheiten auch für entsprechend weniger Geld bekommt, ist die Ausgabe - gemessen am Aufwand des Verwalters - doch noch überschaubar. Selbst, wenn man nicht alles nutzt, bekommt man dann eine feine Auflistung, bei der in der Abrechnung alle Belege aufgelistet werden und somit wenigstens auch für den Laien grob nachvollziehbar ist, wie die Beträge zustande kommen.

    Habe ich es richtig verstanden, dass man somit mit Version X nicht nur das Jahr X-1 sondern auch das Jahr X ohne Einschränkung abrechnen kann? Wenn man mal davon ausgeht, dass sich an den Gesetzen jetzt nicht so viel ändert, dass der Abrechnungsmodus gleich bleibt, könnte man ja dann tatsächlich jedes 2. Jahr aktualisieren. Das ist mir aber zu unbequem. Wir kaufen die Software im Abo, und ich kann die aktuelle Version jedes Jahr herunterladen. Für Experimente, bei denen am Ende noch was schiefgeht, ist mir auch meine Zeit zu schade. Am Ende sollte man auch bedenken, dass es ja auch Produktupdates gibt. Ggf. hinkt man hier mit der Versorgung ebenfalls hinterher. Also mein Bauch sagt: Wenn man anfängt, den Nicht-Standardweg zu gehen, bezahlt man meist an irgendeiner Stelle, wo man vielleicht ein paar Euros gespart hat. Außerdem bin ich gerne bereit, einen fairen Preis zu zahlen, wenn dafür auch die Software regelmäßig weiterentwickelt wird, und auch der telefonische Support bei Buhl ist sehr gut erreichbar.