Telefonkosten zusätzlich bei Fernstudium angeben

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben dieses Jahr mit einem Fernstudium begonnen. Jetzt stellt sich mir aktuelle folgende Frage bezüglich der z.B. Telefonkosten:


    1.

    Darf ich die Kosten bei

    Ausgaben > Werbungskosten > Telefon und Internet

    und zusätzlich unter

    Ausgaben > Werbungskosten > Fortbildungskosten > sonstige Kosten


    angeben oder muß ich mich für einen Punkt entscheiden da ja beides Werbungskosten sind?


    2.

    Darf ich bei meiner Frau auch Telefonkosten (z.B. bei den Fortbildungkosten) geltend machen, obwohl diese schon bei mir eingetragen wurden?



    Vorab Danke für eure Hilfe.


    Gruß

    Christian

  • Also die Kosten dreimal ansetzen? Nein.


    Was du machen kannst: die Telefon- und Internetkosten anhand einer plausiblen Aufteilung "zerlegen". Das Finanzamt wird dann unter Umständen einen Nachweis von Euch verlangen, wann und wie häufig Ihr Telefon und Internet für das Fernstudium verwendet habt. In Zeiten von Flatrates wird dies schwierig nachzuweisen, weil keine Einzelnachweise vorhanden sind. Und Ihr telefoniert ja weiterhin privat und geht auch privat ins Internet, also muss die Aufteilung in vier Komponenten erfolgen, die dem Finanzamt plausibel zu machen sind.