Anlagegut

  • "Kann", weil es geht, auch wenn die Tilgung nicht gebucht wird

    Und was passiert mit dem Geldabfluss vom Bankkonto? (ist halt weg oder wie? :/ Gegenkonto bedarf es keines?)

    Erklären Sie mir doch bitte wie es geht.

    Bleibt das Finanzkonto (in Ihrem Fall Verrechnungskonto, immer im Haben?)

    "Kann", weil es geht, auch wenn die Tilgung nicht gebucht wird

    trotzdem "muss" oder besser "sollte" (im eigenen Interesse, da gewinnmindernd) katmei sie buchen, da EÜR-relevant

    ja was nun?

    deutsche Sprache.....:wacko:


    Ob nun wirklich jeder Geldabfluss gebucht werden MUSS ... Besser ist es auf jeden Fall.

    siehe oben

    Den Grund Buchungen zur Dokumentation der Bankbewegungen zu benutzen, halte ich damit aber nicht wirklich für besser erfüllt. Die Abbuchung der Bank sollte da schon ausreichend aussagekräftig im Verwendungszweck sein (wäre aber abzuwarten) und das Verrechnungskonto ist in seiner Benennung und ursprünglich gedachten Verwendung (außerhalb von MB) aus Sicht des Prüfers nicht aussagekräftig, im Gegensatz zum "echten" Darlehenskonto (immerhin kannst Du aber trotzdem im Buchungstext Deine eigenen Anmerkungen schreiben).

    ................:censored:


    Nachtrag:
    EÜR und GoBD

  • Sehe ich ebenso .. und warum sollten die Tilgung als Entnahme bzw. nicht betriebsrelevant gebucht werden 8|


    Es geht hier nicht darum, etwas zu verkomplizieren, sondern drn ordnungsgemäßen Ablauf zu beschreiben (siehe auch Elsamate s Hinweis), auch wenn keine Pflicht zur Buchführung besteht - ein Prüfer wird sich wohl kaum die Mühe machen, ob *nur* Ausgaben nicht aufgezeichnet wurden.. ich wäre mit solchen Tipps extrem vorsichtig, gerade wenn ich mich Dozent_WISO_MB nenne ;)


    Gruss

    Maulwurf

  • Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich die Rechnung eingegeben habe und die Variante über das Verrechnungskonto gewählt habe. Ich werde die Raten als nicht betriebsrelevant verbuchen und die Zinsen als Zinsen. Ob das buchhalterisch richtig ist, keine Ahnung aber es funktioniert. Habe jetzt auf Variante 3 umgestellt und werde es erstmal so behalten. Welche Frage sich mir hier stellt ist, ob das genauso bei einem GWG geht. Also erst Rechnung mit Verrechnungskonto bezahlen und dann ein Anlagegut anlegen. Die Rechnung dann als Sammelposten verbuchen. Habe gerade nur die Bedenken, ob es eventuell doppelt gebucht wird wenn ich es mit der Rechnung als Sammelposten deklariere und dann nochmal ins Anlagegut eintrage. Da ja eine Sofortabschreibung vorgenommen wird.

  • Welche Frage sich mir hier stellt ist, ob das genauso bei einem GWG geht. Also erst Rechnung mit Verrechnungskonto bezahlen und dann ein Anlagegut anlegen. Die Rechnung dann als Sammelposten verbuchen. Habe gerade nur die Bedenken, ob es eventuell doppelt gebucht wird wenn ich es mit der Rechnung als Sammelposten deklariere und dann nochmal ins Anlagegut eintrage. Da ja eine Sofortabschreibung vorgenommen wird.

    Am besten recherchieren, im Demomandanten ausprobieren und bei Fragen einen neuen Post erstellen. Hier gehört diese Fragestellung nicht mehr hin. Es gibt dafür übrigens auch den Menüpunkt "Erste Hilfe: Steuern & Buchführung" unter Hilfe, wo genau so etwas beschrieben wird. Als Suchbegriff GWG eingeben und schon findet man die Beschreibung, wie GWG in WISO Mein Büro erfasst wird mit Screenshots.


    Grundsätzlich gilt, wenn das Wissen in Bezug auf Buchhaltung eher gering ist, die dann lieber durch einen Steuerberater machen lassen oder noch besser gemeinsam mit einem Steuerberater (schwerer zu finden). Wie man auch in diesem Forum feststellt, kann man 10 Steuerberater, Buchhalter, Selbständige fragen und erhält 12 Meinungen. Der Steuerberater hat Erfahrung und haftet an sich auch. Wie weit einem Letzteres in der Praxis nutzt, ist eine andere Frage, aber es beruhigt erst einmal. :)