"Kann", weil es geht, auch wenn die Tilgung nicht gebucht wird
Und was passiert mit dem Geldabfluss vom Bankkonto? (ist halt weg oder wie? Gegenkonto bedarf es keines?)
Erklären Sie mir doch bitte wie es geht.
Bleibt das Finanzkonto (in Ihrem Fall Verrechnungskonto, immer im Haben?)
"Kann", weil es geht, auch wenn die Tilgung nicht gebucht wird
trotzdem "muss" oder besser "sollte" (im eigenen Interesse, da gewinnmindernd) katmei sie buchen, da EÜR-relevant
ja was nun?
deutsche Sprache.....
Ob nun wirklich jeder Geldabfluss gebucht werden MUSS ... Besser ist es auf jeden Fall.
siehe oben
Den Grund Buchungen zur Dokumentation der Bankbewegungen zu benutzen, halte ich damit aber nicht wirklich für besser erfüllt. Die Abbuchung der Bank sollte da schon ausreichend aussagekräftig im Verwendungszweck sein (wäre aber abzuwarten) und das Verrechnungskonto ist in seiner Benennung und ursprünglich gedachten Verwendung (außerhalb von MB) aus Sicht des Prüfers nicht aussagekräftig, im Gegensatz zum "echten" Darlehenskonto (immerhin kannst Du aber trotzdem im Buchungstext Deine eigenen Anmerkungen schreiben).
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