Anlagegut

  • Ihr Lieben,

    ich bin ein absoluter Anfänger in MeinBüro und brauche eure Hilfe.

    Ich habe einen Staubsauger im Wert von 1599€ Brutto über einen Ratenkauf über eine Bankfinanzierung gekauft.

    Nun möchte ich den Sauger aufgrund der hohen Kosten als Anlagegut abschreiben. Die MwSt kann man aber ja schon vorher geltend machen. Nun ist meine Frage, wie buche ich das Ganze

    richtig?


    Wenn ich ein Anlagegut anlege, will er von mir den Nettobetrag wissen und bucht nicht sofort automatisch den Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung. Was muss ich tun um es richtig zu buchen? Hätte ich es auf einen schlag bezahlt, hätte ich ja noch eine Zahlung hinterlegt gehabt und diese dann mit dem Anlagegut gekoppelt. Dann wäre die Steuer abgezogen worden. Da ich aber ja finanziere weiß ich nun nicht was ich tun muss. Vielleicht kann mir jemand in einfach verständlichen Schritten erklären wie ich vorgehen muss. Ich habe schon ein wenig gegoogled aber so richtig fündig geworden bin ich nicht.


    Viele liebe Grüße,

    Katja

  • Da ich aber ja finanziere weiß ich nun nicht was ich tun muss.

    mit dem Finanzierungskonto/Verbindlichkeitenkonto das Anlagegut bezahlen. (schließlich musst Du ja auch die mtl. Darlehensrückzahlungen gegenbuchen) und die Zinsen als Zinsaufwand

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wie mache ich das? Also mit dem Finanzierungskonto das Anlagegut bezahlen? Damit meinst du vermutlich das Bankkonto, wo die monatlichen Darlehensrückzahlungen abgehen, richtig? Nur es gibt ja keine Buchung auf dem Konto weil ich ja kein Geld bezahle außer die Raten. Es ist ja die Finanzierung direkt über den Hersteller und seine Partnerbank.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wie mache ich das? Also mit dem Finanzierungskonto das Anlagegut bezahlen? Damit meinst du vermutlich das Bankkonto, wo die monatlichen Darlehensrückzahlungen abgehen, richtig? Nur es gibt ja keine Buchung auf dem Konto weil ich ja kein Geld bezahle außer die Raten. Es ist ja die Finanzierung direkt über den Hersteller und seine Partnerbank.

    Du hast aber nicht einmal kurz die erweiterte Forumssuche bemüht, oder?


    https://www.buhl.de/wiso-softw…hp?search/&q=ratenzahlung

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wie mache ich das? Also mit dem Finanzierungskonto das Anlagegut bezahlen? Damit meinst du vermutlich das Bankkonto, wo die monatlichen Darlehensrückzahlungen abgehen, richtig? Nur es gibt ja keine Buchung auf dem Konto weil ich ja kein Geld bezahle außer die Raten. Es ist ja die Finanzierung direkt über den Hersteller und seine Partnerbank.

    Du hast aber nicht einmal kurz die erweiterte Forumssuche bemüht, oder?


    https://www.buhl.de/wiso-softw…hp?search/&q=ratenzahlung

    Doch, habe ich und hatte mir da folgendes rausgesucht:

    "Zunächst erfasst Du die Eingangsrechnung und weist der die Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen" zu. Nun kannst Du auch gleich das Anlagegut definieren und neu erfassen. Die Eingangsrechnung habe ich in meinem Fall, da es sich um eine Teilfinanzierung gehandelt hat, einmal über die Bank (Eigenanteil) und zum anderen über das Verrechnungskonto (Finanzierungsanteil) bezahlt. Zuvor habe ich zunächst eine Einnahme im Verrechnungskonto über die Kreditsumme auf Konto 3650 (Darlehen) erfasst. Alle nun erfolgten Ratenzahlungen habe ich dann im Bankkonto wieder dem Konto 3650 (Darlehen) zugewiesen, welches letztlich nach kompletter Abzahlung des Kredits auf Null stehen muß."


    Das klingt für mich auch schlüssig sollte man das so machen können, da ich noch nie mit dem Verrechnungskonto gearbeitet habe oder sonst irgendwas. Das Problem ist wenn ich die Eingangsrechnung erfasse, gibt es keine Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen", sondern ich muss dann direkt auf den Reiter "Anlagevermögen" gehen. Wenn ich dort aber dann das erstellte Anlagegut mit seinem Nettopreis und die Rechnung zusammenfügen möchte, sagt das Programm die Beträge passen nicht zusammen. Ist ja klar wenn ich in der Rechnung den Bruttobetrag eingebe um 19% MwSt geltend zu machen und im Anlagegut aber die Angabe des Nettobetrags gefragt ist.

    Außerdem möchte ich anmerken, dass ich nicht bilanziere und somit in der Regel über die EÜR arbeite und es deswegen einfach halte. Eingangs- und Ausgangsrechnungen erfassen und mit passenden Buchungen auf meinem Bankkonten verknüpfen.

    Sorry wenn ich da auf dem Schlauch stehe aber deswegen bitte ich ja die, die Ahnung haben wir weiterzuhelfen und frage sicherlich nicht hier im Forum um irgend wen zu nerven.

  • auf Konto 3650 (Darlehen)

    Du hättest evtl. auch noch erwähnen sollen dass Du mit SKR 04 arbeitest.


    Schau Dir einmal den Thread hier an.


    Da ging es zwar nicht um einen Staubsauger sondern um eine über Kredit finanzierte Kamera.

    Die dort aufgeführten Konten beziehen sich auf den EKR 03 sind jedoch auf SKR 04 übertragbar.

    So ist das Finanzierungskonto (an welches dann das "Darlehen" zurückgezahlt werden musst) im EKR03 1705 wäre im SKR04 dann 3560 (nicht 3650)

  • Ich arbeite mit 03 allerdings mir Variante 2 der Version mit den Angaben wie in der EÜR also habe ich nur eine überschaubare Menge an Konten und deswegen gar kein Darlehenskonto explizit.

  • Ich arbeite mit 03 allerdings mir Variante 2 der Version mit den Angaben wie in der EÜR also habe ich nur eine überschaubare Menge an Konten und deswegen gar kein Darlehenskonto explizit.

    verstehe ich nicht ...

    bei dem von Dir genannten Kto 3560 im Sachkontenrahme 03 handelt es sich um "Waren aus einem Umsatzsteuerlager, § 13a UStG 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer" was sogar auf "unsichtbar steht" und da ist es gleich welche Variante gebucht wird.

    Im dreier Kto-rahmen würde ich so vorgehen wie in meinem Link oben beschrieben und als Finanzkonto 1705 (Kontenliste erweitert) verwenden.

  • Ich arbeite mit 03 allerdings mir Variante 2 der Version mit den Angaben wie in der EÜR also habe ich nur eine überschaubare Menge an Konten und deswegen gar kein Darlehenskonto explizit.

    verstehe ich nicht ...

    bei dem von Dir genannten Kto 3560 im Sachkontenrahme 03 handelt es sich um "Waren aus einem Umsatzsteuerlager, § 13a UStG 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer" was sogar auf "unsichtbar steht" und da ist es gleich welche Variante gebucht wird.

    Im dreier Kto-rahmen würde ich so vorgehen wie in meinem Link oben beschrieben und als Finanzkonto 1705 (Kontenliste erweitert) verwenden.

    Der Text mit den Konten war kopiert. Du meinst sicher diesen:


    Zunächst erfasst Du die Eingangsrechnung und weist der die Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen" zu. Nun kannst Du auch gleich das Anlagegut definieren und neu erfassen. Die Eingangsrechnung habe ich in meinem Fall, da es sich um eine Teilfinanzierung gehandelt hat, einmal über die Bank (Eigenanteil) und zum anderen über das Verrechnungskonto (Finanzierungsanteil) bezahlt. Zuvor habe ich zunächst eine Einnahme im Verrechnungskonto über die Kreditsumme auf Konto 3650 (Darlehen) erfasst. Alle nun erfolgten Ratenzahlungen habe ich dann im Bankkonto wieder dem Konto 3650 (Darlehen) zugewiesen, [...]


    Ich arbeite mit Variante 2 und da nur mit den kleineren Kontenkontingent, deswegen weiß ich nicht ob und wie man da was einstellen kann das es unsichtbar ist oder nicht. Wie gesagt bin da wirklich völlig unwissend.

  • Alle nun erfolgten Ratenzahlungen habe ich dann im Bankkonto wieder dem Konto 3650 (Darlehen) zugewiesen, [...]

    okay ich gebe auf.


    Schade dass von den Softwareherstellern immer suggeriert wird mit ein paar Klicks auf die Bunten Bildchen wo Rechnung schreiben drauf steht ist der Büro/Buchhaltungsalltag erledigt.


    Klasse...."Variante 2 ...verbuchen anhand eines kleinen Kontenrahmens" ....schön, der Kontenrahmen ist klein gehalten, nur was nutzt das, wenn der Kunde Kontennummermässig nicht von gegebenem oder erhaltenem Darlehen unterscheiden kann, geschweige weis wie er seinen Ratenvertrag/Darlehen bedienen kann, weil das Programm mit aufploppenden bunten Fensterchen überladen ist.

    Ich bin der Meinung, einmal in einer Produktbeschreibung gelesen zu haben, "Buchhalterische Kenntisse erforderlich"


    Nachtrag:

    mach bitte einmal ein screen auf dem das Konto 3650 die Bezeichnung Darlehen trägt

  • Der Text ist nicht von mir! Es war ein ZITAT aus einem anderen POST! Ich glaube wir sprechen aneinender vorbei. Aber ist in Ordnung. Freundliche Hilfe sieht auch anders aus. Also danke, ich komme zurecht.

  • Es war ein ZITAT aus einem anderen POST! Ich glaube wir sprechen aneinender vorbei.

    dann solltest Du das dort verwendete Zitat auch als solches hier platzieren und Dir bei meinen Postings Gedanken machen wie ich auf solche Aussagen komme.


    So ist das Finanzierungskonto (an welches dann das "Darlehen" zurückgezahlt werden musst) im EKR03 1705 wäre im SKR04 dann 3560 (nicht 3650)

    Freundliche Hilfe sieht auch anders aus. Also danke, ich komme zurecht.

    na dann

  • Ähm..ja? Da waren Anführungszeichen. Da ich es aus einem anderen Post kopiert habe, habe ich es in Anführungszeichen gesetzt. So macht man das. Ich mache wenig bis nichts in Foren. Entschuldige also, dass ich nicht so perfekt bin. Alles Gute.

  • Doch, habe ich und hatte mir da folgendes rausgesucht:

    "Zunächst erfasst Du die Eingangsrechnung und weist der die Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen" zu. Nun kannst Du auch gleich das Anlagegut definieren und neu erfassen. Die Eingangsrechnung habe ich in meinem Fall, da es sich um eine Teilfinanzierung gehandelt hat, einmal über die Bank (Eigenanteil) und zum anderen über das Verrechnungskonto (Finanzierungsanteil) bezahlt. Zuvor habe ich zunächst eine Einnahme im Verrechnungskonto über die Kreditsumme auf Konto 3650 (Darlehen) erfasst. Alle nun erfolgten Ratenzahlungen habe ich dann im Bankkonto wieder dem Konto 3650 (Darlehen) zugewiesen, welches letztlich nach kompletter Abzahlung des Kredits auf Null stehen muß."


    Das klingt für mich auch schlüssig sollte man das so machen können, da ich noch nie mit dem Verrechnungskonto gearbeitet habe oder sonst irgendwas. Das Problem ist wenn ich die Eingangsrechnung erfasse, gibt es keine Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen", sondern ich muss dann direkt auf den Reiter "Anlagevermögen" gehen. Wenn ich dort aber dann das erstellte Anlagegut mit seinem Nettopreis und die Rechnung zusammenfügen möchte, sagt das Programm die Beträge passen nicht zusammen. Ist ja klar wenn ich in der Rechnung den Bruttobetrag eingebe um 19% MwSt geltend zu machen und im Anlagegut aber die Angabe des Nettobetrags gefragt ist.


    Außerdem möchte ich anmerken, dass ich nicht bilanziere und somit in der Regel über die EÜR arbeite und es deswegen einfach halte. Eingangs- und Ausgangsrechnungen erfassen und mit passenden Buchungen auf meinem Bankkonten verknüpfen.

    Sorry wenn ich da auf dem Schlauch stehe aber deswegen bitte ich ja die, die Ahnung haben wir weiterzuhelfen und frage sicherlich nicht hier im Forum um irgend wen zu nerven.

    Hallo katmei,

    jetzt versuche ich es mal, möglichst konstruktiv.


    1) Erfassung Anlagevermögen

    Du musst keine Eingangsrechnungen als EÜR-ler erfassen, aber okay, wenn Du es denn doch machst, so gibt es dort sehr wohl die Kategorien-Zuordnung (so heißt das Register in der Erfassungsmaske) Anlagevermögen. Dort erfasst Du das Anlagevermögen (NEU) mit dem Vorsteuer-Steuersatz 19%. Unter Rechnungsdaten steht der Bruttowert. (Bei mir gibt es einen eigenartigen Bug, dass das Programm Mühe hat, den Nettobetrag in das AV zu übernehmen. Dort blieb eine Null stehen. Erst nach dem ich es einer Steuerkategorie zugeordnet hatte und es noch einmal zum bearbeiten öffnete, übernahm es den Betrag.)


    2) Zuordnung Zahlung, damit die VorSt gebucht wird

    Im Verrechnungskonto eine Ausgabe buchen und der Eingangsrechnung zuordnen oder Schritt 1 weglassen und im Verr.-konto gleich den Einkauf von Anlagevermögen buchen.


    Das war es. Oder bin ich gerade im falschen Film?


    Da ich aber ja finanziere weiß ich nun nicht was ich tun muss.

    mit dem Finanzierungskonto/Verbindlichkeitenkonto das Anlagegut bezahlen. (schließlich musst Du ja auch die mtl. Darlehensrückzahlungen gegenbuchen) und die Zinsen als Zinsaufwand

    Für die EÜR müssen Darlehnsrückzahlungen gebucht werden? Das wäre mir neu. In der EÜR ist die Art der Finanzierung (Bezahlung) doch völlig egal. Zinsaufwand kann er oder sie trotzdem buchen.


    Ich arbeite mit Variante 2 und da nur mit den kleineren Kontenkontingent, deswegen weiß ich nicht ob und wie man da was einstellen kann das es unsichtbar ist oder nicht. Wie gesagt bin da wirklich völlig unwissend.

    Wenn Du trotzdem das Darlehenskonto bebuchen möchtest, was für die eigene Übersicht durchaus Sinn macht, dann wie in den anderen Post schon beschrieben. In dem Fall musst Du aber zwingend unter Stammdaten - Meine Firma - Einstellungen - Steuer-EInstellungen auf Variante 3 umstellen. Dann kannst Du unter Stammdaten- Finanzbuchhaltung - Kontenplan bearbeiten die von Dir benötigten Konten auf "Standard" bzw. "Erweitert" umschalten, wodurch die Konten "sichtbar", also auswählbar werden.

  • Moin,


    die Raten sollten auf alle Fälle gebucht werden, wenn diese von einem betrieblichen Konto abgebucht werden - ebenso der Zinsanteil - da dieser, anders als die Tilgung, eine Ausgabe darstellen.


    Aber soweit war katmei ja wohl schon, auch dank SAMM s offensichtlich hilfreichem Beitrag ;)


    Gruß

    Maulwurf

  • Für die EÜR müssen Darlehnsrückzahlungen gebucht werden?

    zumindest muss er den monatlichen Geld-ab-fluss (Ratentilgung) von seinem Bankkonto "begründen" (gegenbuchen)

    folglich nimmt er als Gegenkonto das

    Verrechnungskonto

    welches im 1er bereich (privat & Finanzkonten) angesiedelt, und nichts anderes als das Finanzierungskonto für die Kamera ist. Und ohne diese Zwischenkrücke auch kein VSt.-abzug in voller Höhe möglich wäre.

    Zinsaufwand kann er oder sie trotzdem buchen.

    warum bitte kann?

    Das ist auch ein Geldabfluss vom Bankkonto, welcher als Aufwand in der GewStErkl. und in der EÜR erscheint und somit auf Geg.-Konto 2126 zu buchen ist

  • Zinsaufwand kann er oder sie trotzdem buchen.

    warum bitte kann?

    Das ist auch ein Geldabfluss vom Bankkonto, welcher als Aufwand in der GewStErkl. und in der EÜR erscheint und somit auf Geg.-Konto 2126 zu buchen ist

    Deutsch Sprache - schwere Sprache

    "Kann", weil es geht, auch wenn die Tilgung nicht gebucht wird

    trotzdem "muss" oder besser "sollte" (im eigenen Interesse, da gewinnmindernd) katmei sie buchen, da EÜR-relevant



    Ob nun wirklich jeder Geldabfluss gebucht werden MUSS ... Besser ist es auf jeden Fall. Fakt ist, dass die Tilgung nicht EÜR- oder USt-relevant ist und die Unterlagen zur Begründung bei Nachfragen zur Hand sein müssen. Man kann es auch zu genau nehmen und verkomplizieren. Zumal einem Prüfer vor allem wichtiger sein sollte, dass die GeldZUGÄNGE dokumentiert sind als die Abgänge. Die wenigsten Steuerzahler unterschlagen bewusst Ausgaben, um dem Staat eine höhere Steuerlast vorzutäuschen als notwendig wäre.


    @ katmei

    Der jetzige Vorschlag von Bautroika das Verrechnungskonto zu nutzen hat insofern Charme, weil die Umbuchung vom Bankkonto auf das Verrechnungskonto vorzunehmen auch ohne Einstellungsänderung möglich ist. Den Grund Buchungen zur Dokumentation der Bankbewegungen zu benutzen, halte ich damit aber nicht wirklich für besser erfüllt. Die Abbuchung der Bank sollte da schon ausreichend aussagekräftig im Verwendungszweck sein (wäre aber abzuwarten) und das Verrechnungskonto ist in seiner Benennung und ursprünglich gedachten Verwendung (außerhalb von MB) aus Sicht des Prüfers nicht aussagekräftig, im Gegensatz zum "echten" Darlehenskonto (immerhin kannst Du aber trotzdem im Buchungstext Deine eigenen Anmerkungen schreiben). Aber dieses ist, wie Du schon bemerkt hast, in der Auslieferungsversion von WISO MB nicht vorgesehen, da muss man schon Änderungen vornehmen. Was ich Dir aber so oder so anraten würde (die Variante 3).

    Ich empfehle das Verrechnungskonto am Ende des Jahres über Privatentnahmen/-einlagen auf Null auszubuchen. Damit siehst Du schon, dass Du Dir die Umbuchungen eigentlich sparen kannst, wenn Du die Verrechnungskontovariante nimmst. Genauso gut kannst Du die Tilgungen dann gleich als Privatentnahme/nicht betriebsrelevant buchen. Das hatte ich schon gestern überlegt zu schreiben, habe mich nur vor dem dann anschließenden "Aber Tilgungen sind doch keine Entnahmen!" gefürchtet. Aber wir bewegen uns hier in einem (bewusst) relativ engen Softwarekorsett mit WISO Mein Büro, eben gerade um es einfach zu halten, auch wenn den Profis da manchmal die Haare zu Berge stehen.


    Entschuldige also, dass ich nicht so perfekt bin. Alles Gute.

    Liest katmei hier überhaupt noch mit?