Wasserrechnung aufteilen nach Grundgebühr und Verbrauch

  • Hallo und guten Tag,


    ich benötige Hilfe bei der Eingabe und Umlage der Wasser / Abwasserrechnung auf 2 Wohnungen. Beide Wohnungen verfügen über eine Zähler. Somit lässt sich der Verbrauch genau zuordnen.


    Nun enthalten die Rechnungen für Wasser und Abwasser neben dem Gesamtverbrauch auch die Grundgebühr. Beides ist in der Rechnung separat aufgeschlüsselt. Der Verbrauch lässt sich sauber aufteilen aber wie gebe ich die Grundgebühr ein, die 50 / 50 auf die Wohnungen umgelegt werden soll?


    Muss ich die Rechnungen manuell aufsplittern und quasi nicht nur eine Wasserrechnung im Programm erfassen sondern zwei, die dann einen unterschiedlichen Umlageschlüssel haben?


    Vielen Dank, Sven

  • Hallo,

    abgerechnet wird die Abrechnung des Wasserversorgers als Gesamtes. Die Anzeigen der Wohnungszähler dienen dabei nur der anteiligen Aufteilung der Gesamtkosten da möglicherweise die Summe der Verbräuche von dem durch den Versorger abgelesenen Gesamtverbrauch abweicht. Unterschiedliches Ablesedatum, unterschiedliche Toleranzgrenzen, unterbliebene Eichung.

    WE 1, 60m³, WE 2, 40m³ |Rechnung 1.000 €, 800€ Verbrauch, 200€ Gebühren | WE 1 zahlt 600 €, WE 2 zahlt 400€


    -Hi

  • Der Verbrauch lässt sich sauber aufteilen aber wie gebe ich die Grundgebühr ein, die 50 / 50 auf die Wohnungen umgelegt werden soll?

    Vermutlich hast du die Grundgebühr (bei mir steht Grundpreis) für Wasser und Abwasser. Wobei Wasser und auch die dafür erhobende Grundgebühr mit 7% berechnet wird, bei Abwasser fällt keine MwSt. an.

    Wenn nichts im Mietevertrag bei den Umlageschlüsseln steht, kannst du doch diese Kosten jeweils in die Betriebskostenart mit einrechnen, dann verteilen sich die Gebühren halt nach dem Verbrauch des Wassers usw. Oder du gehst hin, verteilst diese Kosten nach Einheiten heißt, bei zwei Wohnenheiten halt zur Hälfte.

  • BetrKV


    § 2 Aufstellung der Betriebskosten

    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. ......;

    2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung

    oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der

    Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

    3. die Kosten der Entwässerung,

    4. .....


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
    (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
    (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Problem ist, dass die Grundgebühr auf beide Parteien gleich aufgeteilt werden soll, da beide Wohungen gleich gross sind und der Verbrauch 2/3 zu 1/3 ist.


    Damit sind bisher alle zufrieden gewesen. Ich habe nur keine Ahnung wie das in der Software einzutragen ist. (bisher mühevoll manuell in Excel eingetragen).


    Die Rechnungen enthalten 2 Positionen


    1. Grundgebühr

    2. Verbrauch


    daraus dann der Gesamtrechnungsbetrag.


    Wenn ich den so in WISO eintrage und den Kostenschlüssel pro m3 wähle würden ja auch die Grundgebühren nach Verbrauch berechnet, oder?


    Sorry ber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.


    VG Sven

  • Du stehst nicht auf dem Schlauch.

    WISO macht es gesetzeskonform. Willst du es anders haben musst du die Rechnung splitten und jeweils einen anderen Umlageschlüssel füttern. Einer nach m³, einer nach Wohnungsanzahl.


    -Hi

  • Damit habt Ihr mir geholfen.

    Ich hakte noch einmal nach, wie es gemacht wird, wenn du es nicht selbst schon rausgefunden hast.


    Gehe unter: Stammdaten > Gebäude > Umlagekonten und Festlegung der Verteilung. Da es kein Konto für "Grundgebühr Wasser" gibt musst du ein solches anlegen.

    Beispiel 4152 "Grundkosten Wasser".Dann nach unten zum Umlageschlüssel 1 doirt steht evt. Wohnfläche, dort den Umlageschlüssel 1 auf EINHEIT einstellen. Mehr dort nicht machen.

    Dann wieder unter Stammdaten "Wohnungen" aufrufen, die einzelnen Wohnungen dann öffnen und "Anteile der Wohnung / Einheit an den Umlageschlüsseln" öffnen. Dort sind verschiedene Punkte aufgeführt, gehe auf "Einheit" und gebe bei Wert eine 1 ein. Wie gesagt, dieser Vorgang bei beiden einstellen.


    Wenn du jetzt die Grundgebühr Wasser bebuchst werden die Kosten jeweils zur Hälfte den Wohnungen verteilt. Damit hast du eine saubere Trennung.