Finanzamt verlangt zur Anerkennung von Umzugskosten Bestätigung vom Arbeitgeber

  • Ich habe für meinen Arbeitsweg ca. 2,5 Stunden benötigt (Hin- und Rückfahrt). Da mir dies zuviel war, habe ich nach der Probezeit eine neue Wohnung gesucht und letztes Jahr auch gefunden. Aufgrund des Umzugs kann ich jetzt zu Fuß zur Arbeit gehen. Dennoch verlangt das Finanzamt eine Bestätigung von einem Arbeitgeber, dass der Umzug beruflich notwendig war.


    Mein Arbeitgeber hat ja nicht von mir verlangt umzuziehen.


    Kann das Finanzamt diese Bestätigung verlangen?

    Falls ja, kann das mein Arbeitgeber bestätigen?


    Vielen Dank für Unterstützung

    • Offizieller Beitrag

    Kann das Finanzamt diese Bestätigung verlangen?

    In diesem Fall kann es das nicht.


    Falls ja, kann das mein Arbeitgeber bestätigen?

    Nein, wie sollte er das denn können? Der AG kennt doch nicht die Dauer Deiner Wegstrecke. Den AG interessiert nur, dass Du jeden Tag pünktlich zu Deinem Job erscheinst.


    Ich habe für meinen Arbeitsweg ca. 2,5 Stunden benötigt (Hin- und Rückfahrt). Da mir dies zuviel war, habe ich nach der Probezeit eine neue Wohnung gesucht und letztes Jahr auch gefunden. Aufgrund des Umzugs kann ich jetzt zu Fuß zur Arbeit gehen.

    Das hast Du dem FA so auch detailliert erläutert und ggf. anhand geeigneter Nachweise glaubhaft gemacht?

  • Da ist der Bearbeiter vermutlich mit dem falschen Fuß aufgestanden. Wichtig ist zu wissen das "häufig" die gleichen Bearbeiter die gleichen Unterlagen im Folgejahr wieder bekommen ;-). Also keinen dicken Max machen, sondern anrufen oder noch besser vorbeikommen "mit Termin".

    Eine Übertrieben freundlichkeit hat noch jeden Bearbeiter bezwungen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Da ist der Bearbeiter vermutlich mit dem falschen Fuß aufgestanden.

    Wieso das denn. Der kommt nur seine Pflicht nach und prüft. Es ist vollkommen legitim, daß er nachfragt, wenn etwas nicht plausibel erscheint. Und das scheint ja hier der Fall zu sein. Was genau für Belege dann notwendig sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Also keinen dicken Max machen, sondern anrufen oder noch besser vorbeikommen "mit Termin".

    Weiß nicht, ob man bei solchen Dingen, die man sicher auch schriftlich plausibel darstellen kann, einen Termin braucht... :/

    Eine Übertrieben freundlichkeit hat noch jeden Bearbeiter bezwungen.

    Es reicht, wenn man einfach ein normales Verhalten an den Tag legt, wie es im Umgang mit anderen Menschen von jedem erwartet wird. Da muß man nichts übertreiben.

  • Hallo Billy,

    wir haben extrem schwankende Umsätze so das wir "regelmäßig" Betriebsprüfungen haben. Nach meiner Erfahrung hat es immer viel Gebracht besonders freundlich zu sein, und den Herren dann in den Besprechungsraum mit der defekten Klimaanlage (-21 Grad) zu stetzen ;) .

    Die wird dann im laufe des Tages repariert und es gibt einen warmen Kaffee also immer schön kooperativ .

    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner Erfahrung hat es immer viel Gebracht besonders freundlich zu sein, und den Herren dann in den Besprechungsraum mit der defekten Klimaanlage (-21 Grad) zu stetzen .

    Die wird dann im laufe des Tages repariert und es gibt einen warmen Kaffee also immer schön kooperativ .

    Was soll denn ein solch unsäglicher Kommentar? Kann ich echt nicht nachvollziehen. Kann man sich wirklich sparen. :thumbdown: