Wo in der Steuersoftware Steuer Buhl werden die vom Arbeitgeber auf das Girokonto überwiesene steuerfreie Dienstreisenerstattung eingetragen?
Erstattung Dienstreisen
- PitHegau
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- Erledigt
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teuersoftware Steuer Buhl
Welcher bzw. welcher Programmversion?
Ansonsten: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber (und zwar alles lesen, dann verwirrt auch das Ausgangsthema laut Überschrift nicht mehr)
oder auch: https://www.buhl.de/wiso-softw…ie+erstattung+dienstreise
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Steuersoftware Steuer Buhl
Man muß doch im einfachsten Fall nur die Bezeichnung des Icons auf dem Desktop ablesen und ggf. kopieren:
Dann muß man nicht so abenteuerliche Namen erfinden.
Davon mal abgesehen: wenn Du die Software von Buhl benutzt, dann brauchst Du doch nur einfach den Belegabruf vom FA einrichten und dann brauchst Du Dir den Kopf über solche Dinge nicht zerbrechen (vorausgesetzt die Beträge erscheinen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte).
Und wie so oft muß man auch auf die Programmhilfe verweisen: ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß die diese Frage nicht schon beantwortet. Das geht alles schneller als eine Anfrage hier im Forum.
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Das ist die richtige Version: WISO steuer Start 2019
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Bei den Eingaben zu den einzelnen Reisen gibt es auch einen Button ganz am Schluss "davon erstattet". Hier gehören alle Erstattungen vom AG hin, die nicht auf der Lohnsteuerkarte stehen
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@ babuschka
danke
dann brauchst Du doch nur einfach den Belegabruf vom FA einrichten
Kostet das zusätzlich etwas für WISO steuer Start 2019 Benutzer?
Ist das nicht die Steuer-Web?
Denn grundsätzlich habe ich keine große Aufwendungen. -
Ist das nicht die Steuer-Web?
Nein. Einfach einmal unter Punkt 1 "Steuererklärung vorbereiten" weiter nach unten schauen und dann bei "Vorbereiten" <-> "Belege vom Finanzamt manuell abrufen" weitermachen. So zumindest ist es im Sparbuch bezeichnet und sollte sich bei Deiner Version nicht wesentlich unterscheiden.
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gerne
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Nein.
Das ist korrekt. Hat nichts mit steuer:Web zu tun. Aber:
So zumindest ist es im Sparbuch bezeichnet und sollte sich bei Deiner Version nicht wesentlich unterscheiden.
Da scheint es eine Einschränkung zu geben: wenn ich die Leistungsübersicht richtig deute, dann ist der Steuer-Spar-Vertrag dafür Voraussetzung.