Ausdruck Nebenkostenabrechnung für WEG

  • Ist es wohl möglich, mit der WISO Hausverwaltung die Abrechnungskonten für eine NK Abrechnung für eine WEG Verwaltung auch auf nur einer Seite komprimiert auszudrucken? Der Gesamtausdruck soll natürlich möglich bleiben.


    Ich bitte um Nachsicht, wenn das schon thematisiert wurde. Dann würde ich mich über einen Hinweislink freuen.

    Danke!

  • Welche Konten genau meinst Du? Die Umlagekonten? Wofür brauchst Du das? Wenn Du den Hintergrund der Frage erläuterst, ist klarer, was Du wirklich haben möchtest. Es gibt diverse Übersichten im Hausverwalter, z.B. eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben oder auch Salden bestimmter Konten. Das alles umfasst so viele Seiten wie nötig sind, um die gewünschte Information auszugeben. Eine Begrenzung auf eine Seite klingt für mich daher nicht sinnvoll.

  • Danke für die schnelle Reaktion.


    Ich habe eine solche Seite mit den Abrechnungskonten gescannt und beispielhaft als Datei angehängt. Ich finde eine solche komprimierte Zusammenstellung sehr gut, weil damit ein Überblick mit den wichtigen Abrechnungsinformationen möglich ist. Eine solche Seite ist auch hilfreich, wenn ein Eigentümer seine ETW vermietet hat und die Mietnebenkosten mit seinem Mieter abrechnen möchte. Natürlich bedeutete das nicht, dass mit dieser einen Seite alle Abrechnungsinformationen vorliegen. Für die Gesamtinformation sind die inhaltsreichen Abrechnungsausdrucke sicher notwendig und sinnvoll.


    Danke für weitere Antworten.

  • Das, was Du suchst, ist bei mir genau die Seite 4 der Abrechnung,

    Seite 1: Anschreiben

    Seite 2: Kommentare vom mir (bei mir eine ganze Seite!)

    Seite 3: Gegenüberstellung von Soll/Haben der verschiedenen Abrechnungsbestandteile

    Seite 4: Zusammensetzung der Betriebskosten


    Natürlich ist da nicht alles auf einer Seite, denn die Salden findest Du auf der Seite der detaillierten Abrechnung, aber was erwartest Du? Jede Software hat ihre eigene Systematik.

  • Hallo WL,

    gerade habe ich eine Anfrage zum selben Thema an Buhl gestellt und sehe jetzt Deine Anregung hier im Forum.

    Finde ich super! Genau den gleichen Wunsch habe ich auch an den HV.

    Ich erstelle schon seit Jahren die Hausgeldabrechnung auf 1 einzigen A4-Blatt mit den umlage- und nichtumlagefähigen Betriebskosten, den Heizkosten in 1 Zeile (mit Verweis auf den ext. Abrechner), die Rücklagenzuführungen und -entnahmen, die gezahlten Hausgelder und den Saldo dazu (kostet allerdings mit dem HV etwas Arbeit). Jeder hat natürlich andere Vorstellungen dazu, aber ich empfinde es so übersichtlicher.

    Ich fände es toll, wenn buhl den Ausdruck auf 1 Blatt wahlweise anbieten würde!

    Ich für meine Person möchte nicht mehrere Blätter nur dafür verbrauchen, um eine Abrechnung, auf der die verschiedenen Kosten noch einmal nach Gruppen zusammengefasst (und das noch einmal komprimiert und einmal etwas detaillierter) werden sowie eine Wiederholung der aufgeschlüsselten Heizkosten (bekomme ich und der Eigentümer doch sowieso schon vom Abrechner!!) usw. usw.,

    Im HV2019 hat buhl übrigens schon genau diese Zusammenfassung auf 1 A4-Blatt zum Teil realisiert: der Gesamtwirtschaftsplan enthält auch die Heizkosten und die Rücklagen! Vielleicht folgen die anderen Auswertungen auch noch! :thumbsup::)

  • Warum die Abrechnung bzw. Ausdruck ändern, man kann sich die gewünschten Ausdrucke zusammenstellen. Meine Eigentümer finden die Informationen gut und bemängeln gar nichts. Man kann auch beidseitig drucken. Probiert mal die verschiedenen Möglichkeiten aus.

    Einfach nur entsprechenede Häkchen setzten^^

  • Ich benutze den WISO-Hausverwalter seit Jahren und glaube für meinen Teil schon, dass ich die "verschiedenen Möglichkeiten" und alle(!) angebotenen Häkchen ausprobiert habe, die internen und die wordbasierten Ansichten und Ausdrucke ebenfalls. Auch ein 2-seitiger Ausdruck ist mir nicht fremd;) und Word mit seinen vielfältigen Möglichkeiten kenn' ich nicht nur oberflächlich! Trotzdem finde ich die Idee von WL interessant und überlegenswert; sie trifft auch meine Vorstellung.


    Aus dem Münchener Bereich mit seinen Vorstädten kenne ich mehrere Hausverwaltungen, die genau damit arbeiten, manche haben auch noch die Rücklagen im Extrakt mit auf dieser einen Seite aufgeführt. Es müssen ja nicht alle gut heißen und jeder hat halt seine eigene Vorstellung! Wenn sie sich dann nicht verwirklichen lässt, geht die Welt auch nicht unter.


    Deshalb muss man ja nicht unbedingt gleich einen Punkt hinter einen Vorschlag setzen, nur weil man selber nicht der gleichen Meinung ist und ihn für überflüssig hält.:)

  • Zitat

    Aus dem Münchener Bereich mit seinen Vorstädten kenne ich mehrere Hausverwaltungen, die genau damit arbeiten

    Die Idee finde ich auch gut. Wie ich oben auch schon geschrieben hatte, geht es ja darum, wofür Du diese Auswertung brauchst: Es gibt ja auch gesetzliche Anforderungen daran, was in einer Abrechnung zu stehen hat. Ich glaube nämlich nicht, dass man in der Abrechnung darauf verzichten kann, die Ist-Zahlungen, die Rückstände bei der Instandhaltungsrücklage, die Rücklagenentwicklung, etc. mit aufzuführen. Wenn das bei Dir immer noch auf eine Seite geht, könnte es sein, dass die besonders klein bedruckt ist. Für die Zusammensetzung der Betriebskosten gibt es diese Seite schon, man muss sie nur separat ausdrucken.

    Es gibt ja viele Aspekte:

    Ist vs. Soll (-> Abrechnungssaldo vs. Abrechnungsspitze!), Vorauszahlung vs. Abrechnungsbetrag, Rücklage vs. laufende Kosten, Gesamtsalden vs. Einzelposten, etc..

    Diese bekommt man sicher nicht so auf eine Seite, dass man kein Vergrößerungsglas braucht. Und spätestens dann finde ich es gut, wenn ich eine Seite weiterblättern kann und die Zahl auf der vorigen Seite noch weiter erklärt bekomme.

    Auf der Seite Zusammensetzung der Betriebskosten findet man dagegen ja schon die für Vermieter wesentlichen Informationen, um die umlagefähigen Kosten weiter zu verteilen. Natürlich muss man da auch noch unterscheiden, weil die Hausmeistertätigkeit für die Eigentümer z.B. nicht immer zu 100% auf Mieter umlegbar ist, z.B. bei Reparaturen.

  • Das Kernproblem ist die rückständige Druck und Formularfunktion von Wiso HV. Wer schonmal versucht hat mit der RTF-Druckfunktion auch nur halbwegs ansehnliche Abrechnungen zu erstellen, weiss das.

    Allein die Tabelle die im RTF Format ausgegeben wird ist ein schlechter Scherz.


    Es wäre doch ein leichtes , modular eine Abrechnung zu layouten - jeder Verwalter kann das so machen wie er/sie möchte.

    Cowgirl nimmt halt 10 Seiten, Franx nur 2. Den Kopf hinhalten ob das richtige draufsteht muss ja nicht Buhl.


    Jede Profi-Verwaltungs-Software hat einen anständigen Report und Druckgenerator. Wiso nur ein Serienbrief-Felder-einschieb-Modul aus 1995.

    Nicht mal eine Export-Funktion für die fertigen Abrechnungen als DOCX, nein nur PDF. Damit jeder auch noch Extraaufwände hat um dann die PDF zu konvertieren oder zu editieren. Firmenlogo einpflegen ? Nicht vorgesehen....


    Und mir braucht keiner zu erzählen das wäre so aufwändig. Muss man nur im Stall der Buhl-Programme eines der Module übernehmen....


    :wacko::wacko::wacko:

  • Zitat

    Ich glaube nämlich nicht, dass man in der Abrechnung darauf verzichten kann, die Ist-Zahlungen, die Rückstände bei der Instandhaltungsrücklage, die Rücklagenentwicklung, etc. mit aufzuführen. Wenn das bei Dir immer noch auf eine Seite geht, könnte es sein, dass die besonders klein bedruckt ist.

    Hallo wohnhofAtrium,

    da hast Du nicht unrecht, natürlich braucht man noch Anlagen dazu! Aber oft vermengt man die eigene Vorstellung mit der des Anderen. Damit ich mit meiner Aussage "auf einer Seite" keine Mißverständnisse produziere, anbei meine Vorstellung zur Hausgeldabrechnung. Ob jemand die Schriftgröße zusagt, bitte im Ausdruck und nicht am Bildschirm(!) bewerten. Selbstverständlich ist es notwendig, zu diesem "1 Blatt" noch Anlagen hinzuzufügen!


    Ich verwende diese Hausgeld-Abrechnung als Deckblatt, dahinter folgt §35a, Beschein.EStVA, Rücklagenentwicklung, EÜR mit Kontennachweis, Hausgeld-Sammelliste, Wirtschaftsplan und die Heizkostenabrechnung des ext.Abrechners.


    Mein Anliegen war und ist, dass ich die umlagefähigen, nicht umlagefähigen NK, Heizkosten, Rücklagen, erhaltene Zahlungen und Saldo auf 1 Blatt habe. Und das ist mit dem HV leider nicht möglich. Da werden z.B. die Heizkosten noch redundant separat auf eigenen Blättern ausgewiesen, obwohl sie vom externen Abrechner doch ausführlich ausgewiesen sind. In diesem Fall reicht doch wirklich 1 Zeile dafür in der Abrechnung! Wähle ich jedoch die Heizkosten im Ausdruck ab, erscheint gar kein Hinweis mehr dafür, sodass der Abrechnungssaldo nicht mehr plausibel ausgewiesen werden kann.

    Und wie gesagt: im Gesamtwirtschaftsplan ist das alles bereits verwirklicht ... !:)

  • Was auf Deiner Abrechnungsseite aber fehlt, ist die Berechnung der Abrechnungsspitze. Daher frage ich mich, ob Deine Zahlen die tatsächlich geleisteten Zahlungen oder die Soll-Zahlungen wiedergeben.

    Ein kleines Detail, nämlich dass die gemäß Wirtschaftsplan fällig geworfenen Vorauszahlungen nicht erneut fällig gestellt werden dürfen, wird oftmals übersehen. Daher wäre es aus meiner Sicht klug, hier entweder die bereits geleisteten Zahlungen wegzulassen oder besser „Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan“ zu nennen.

  • Ja, es sind die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen, die bisher immer auch mit den Soll-Zahlungen übereinstimmten. Das prüfe ich natürlich monatlich, als Nachweis dient der "Abgleich der Umlagezahlungen", nur füge ich nicht alle Kontrollausdrucke der Abrechnung bei.

    In die Abrechnungen könnte man aber künftig die Ist- und die Sollzahlung einfügen. Danke für Deinen Tipp!

    Zur Abrechnungsspitze: In der EÜR, die ja einen Überschuss/eine Unterdeckung ausweist, ergänze ich darunter mit wenigen Zeilen die Erläuterungen dazu (Heizöleinkauf : Heizölverbrauch, HG-Nachzahlung Vorjahr : Berichtsjahr usw.), die in Summe diese Differenz auf 0 € ausgleichen müssen. Damit ist die vollständige Abrechnung auch für Laien nachvollziehbar nachgewiesen.

  • Zitat

    In die Abrechnungen könnte man aber künftig die Ist- und die Sollzahlung einfügen.

    Eigentlich sollte da zunächst an Hand der Sollzahlen die Abrechnungsspitze ermittelt werden, danach kann man noch aus den Vorauszahlungen offene Verbindlichkeiten ausweisen, um dem Schuldner klar aufzulisten:

    1. Welcher Betrag aus der vorliegenden Abrechnung neu fällig wird

    2. Welcher Betrag unter der Berücksichtigung versäumter oder überzahlter Vorauszahlungen zur Zahlung aktuell fällig ist. Wenn alles glatt läuft, sind die Zahlen identisch, aber wo läuft schon immer alles glatt?!


    Ich würde mir daher überlegen, ob die Ist-Zahlungen überhaupt etwas auf Deiner Übersicht zu suchen haben.