Hallo liebe Leute,
ich habe eine kurze Frage: Ist eine nachträgliche Änderung der Steuererklärung möglich, wenn die Abgabefrist bereits abgelaufen ist und auch der Steuerbescheid erstellt bzw. zugestellt wurde?
Hintergrund: Es kann ja sein, dass Angaben vergessen wurden, die sich positiv auf die Höhe des Bescheids auswirken. Bspw. Doppelte Haushaltsführung: Es wurde vergessen, nach mindestens 4-wöchiger Aussetzung des Doppelten Haushalt, die 3-monatige Verpflegungspauschale in der Steuererklärung geltend zu machen. Wäre das im Nachhinein noch möglich?
Vielen Danke für eure Hilfe,
menzenberg