Als Geschenk und zugleich als innergemeinschaftlich buchen

  • Hallo,

    ich habe in AT steuerfrei Weihnachtsgeschenke für Lieferanten besorgt, unter 35Euro.

    Nun möchte ich die ER buchen.

    Entweder Geschenk unter 35 Euro / 6610 oder innermeinschaftlicher Erwerb 5425?

    Aber wie beides? Hmmm.


    Gruß

  • habe ich mir auch gedacht, aber muss ja bei dem inngermeinschaftlichen Erwerb die Vorsteuer und die Ust. ausgewiesen werden. Das Geschenkekonto macht nur Steuerfrei, aber nicht Vorsteuer und Ust....



    Ich habe nun mal die ER als innergemeinschaftlich gebucht.


    In der Kontenübersicht taucht dann auf

    Nettorechnung 208,00 Wareneinkauf

    3804 Soll 39,56

    1404 haben 39,56


    Somit wäre dann der innergem gebucht.



    Wenn ich die ER aber als Geschenk steuerfrei buche, taucht nur die Rechnung auf netto im Konto Geschenk.

    Ich weiß das ich noch ne manuelle Buchung machen muss, damit die Konten 1404 Vorsteuer und 3804 Ust. bedient werden. Weiss aber nicht wie.

    Wer kann mir helfen?


    Gruß

  • Hallo!

    Ich verstehe jetzt nicht, ob Du nun auf ig Erwerb gebucht hast und wissen möchtest, wie Du den Nettobetrag zu den Geschenken bekommst oder ob Du es als Geschenk gebucht hast und jetzt wissen möchtest, wie die Ust/Vorst geht.


    Eine elegante Möglichkeit besteht natürlich darin, ein Geschenkekonto mit dem ig-Ust-Steuerschlüssel zu erschaffen und den dazugehörigen USt-VA/-erkl.-Feldern. Aber ein extra Konto wegen einem einmaligen Kauf ...


    Weiterhin kannst Du es einfach auf dem ig-Konto belassen. Beachte, es gibt eine extra Aufzeichnungspflicht für Geschenke. Deshalb extra das Konto im Kontenplan. Aber wenn Du die Aufzeichnung in anderer Form vorliegen hast (schriftliche Liste für das Jahr 2018) sollte der Aufzeichnungspflicht genauso Genüge getan sein.


    Moin,


    wenn Du den Steuerschlüssel nicht aendern/auswählen kannst (bei meine "Unternehmer" geht das) wäre meine erste Idee, den Nettowert umzubuchen , aber das dürfte dann ja auch nicht gehen ?:/

    In der Tat würden dann auch die USt/VorSt-Buchungen wieder rückgängig gemacht werden.

    Ich weiß das ich noch ne manuelle Buchung machen muss, damit die Konten 1404 Vorsteuer und 3804 Ust. bedient werden. Weiss aber nicht wie.

    Das geht nicht über die manuelle Buchung. Das musst Du über das Verrechnungskonto erledigen.

  • Aber wenn Du die Aufzeichnung in anderer Form vorliegen hast (schriftliche Liste für das Jahr 2018) sollte der Aufzeichnungspflicht genauso Genüge getan sein

    Danke. Ich habs nur IG gebucht, und in das Infofenster bei der Buchung die Empfängerliste reingetippt. Evtl. kann ich noch ein Schriftstück nehmen, und die PDF als Dokument einfügen.

  • Ich kann nicht für nesciens reden. Ich bin kein Experte für so etwas. Unter "gesonderte Aufzeichnung" verstehe jedenfalls ich, dass es eine Liste (in welcher Form auch immer ) gibt, in der alle Geschenke eines Jahres stehen, mit den relevanten Daten und nicht der Prüfer als eine Art Ostereiersuche zwischendurch zufällig welche findet. Der Prüfer kann dies z.B. schnell finden, wenn er sich die Buchungen auf dem Geschenkkonto anschaut, aber ein Buchungstext mit Namen Beschenkter auf einem anderen Konto geht unter. Nach meinem Empfinden erfüllt das nicht die Aufzeichnungspflicht, wie sich der Gesetzgeber das gedacht hatte.

  • Also erstelle ich jetzt eine kleine Seite mit den Daten der Beschenkten, also etwa:


    25 Adentskalender a 25,00 netto

    25x Porto a 3,90


    Versendet an:

    1. Müller Firma, z.Hd. Müller

    2. Meier Firma, Frau Rabe

    3. Schulze Firma, Frau Trulla

    ...

    25. Peter Lieferungen Herr Peter


    so?


    Und hefte das ab.


    Normalerweise würde ich das dann auf Geschenke unter 35 Euro buchen. Da es aber nur in Innergemeinschaftlich gebucht werden kann, mache ich noch eine Buchung über 0,00 in Geschenke und verweise auf den Ordner mit der Liste. Wenn also der Prüfer das Konto prüft und den Eintrag sieht, kann man nicht sagen, das ich das verheimlicht hätte.