Verlustvortrag nicht richtig erfasst?

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade meine Steuererklärung für 2017. In 2017 war ich noch Student und habe ein Auslandssemester gemacht, wodurch ich einiges als Werbungskosten anrechnen lassen kann. In etwa sieht die Situation wie folgt aus:


    - Einkommen: 7000€

    - gezahlte Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer: 130€

    - Werbungskosten: 10500€



    So jetzt zeigt mir das Programm oben rechts eine Erstattung von 130€ an. Lediglich wenn ich mir im letzten Schritt "Steuerbescheid prüfen" die Steuerberechnung ansehe, steht unter dem Reiter "Verlustausgleich/Verbleibende Verlustvorträge" 3500€ (7000-10500).


    Jetzt habe ich dazu 2 Fragen:


    1) Ist es möglich, die 130 gestattet zu bekommen und trotzdem die 3500 als Verlustvortrag feststellen zu lassen?

    2) Wenn ja, wie kann ich dies aktiv anstoßen? Wenn ich mir die Formulare anschaue, ist auf dem Mantelbogen nichts von Verlustvortrag angegeben.



    Vielen Dank für die Hilfe


    Gruß

  • Hallo,


    da musst du nichts machen. Die Erstattung kommt automatisch kurz nach dem Steuerbescheid (soweit das Finanzamt alles anerkennt). Für den Verlustvortrag (der ja erst 2018 als Vortrag erscheint!) bekommst du einen gesonderten Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.

    • Offizieller Beitrag

    Für den Verlustvortrag (der ja erst 2018 als Vortrag erscheint!) bekommst du einen gesonderten Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.

    Wobei ja auch ein vorrangiger Verlustrücktrag zu prüfen wäre.


    Jetzt habe ich dazu 2 Fragen:

    Einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit den Stichworten Verlustrücktrag oder Verlustvortrag füttern bzw. auch einmal in den § 10d EStG selber schauen.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre nicht der erste Student, der seinen Lebensunterhalt durch Nebenjobs etc. finanziert. Und auch ein Auslandssemester schließt das nicht zwingend aus. Auch könnten andere Einkunftsarten vorliegen. War ansonsten nur als Denkanstoß gedacht und kann ja für spätere Mitleser relevant sein.

  • Hallo,


    da musst du nichts machen. Die Erstattung kommt automatisch kurz nach dem Steuerbescheid (soweit das Finanzamt alles anerkennt). Für den Verlustvortrag (der ja erst 2018 als Vortrag erscheint!) bekommst du einen gesonderten Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.

    Ok vielen Dank! Aber ist es nicht so, dass man normalerweise auf dem Mantelbogen die Prüfung auf Verlustfeststellung beantragen muss? Diese Option finde ich im Programm gar nicht.



    Ansonsten verstehe ich es jetzt so, dass ich sowohl die 130€ Steuern zurückgezahlt werden als auch ein Verlustvortrag für 2018 geltend machen kann (wenn alles anerkannt wird).

    • Offizieller Beitrag

    Aber ist es nicht so, dass man normalerweise auf dem Mantelbogen die Prüfung auf Verlustfeststellung beantragen muss?

    Das Kreuzchen setzt das Programm automatisch, wenn nach den vorgenommenen Eintragungen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu muss der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerberechnung negativ sein, das solltest Du überprüfen.