Bemessungsgrundlagen f. Immobilien ändern

  • Hallo,

    ich habe Ende 2016 eine Immobilie (B) gekauft, 2017 die Bemessungsgrundlagen durch das Programm ermitteln lassen und später vom Finanzamt eine andere Aufteilung bekommen, die für mich günstiger ist.

    Auf Grund von Zeitmangel habe ich diese Änderungen nicht gleich eingepflegt und inzwischen bereits mit der EkSt für 2017 begonnen (incl. Übernahme aus dem Vorjahr).

    Fragen:

    1. Gibt es eine Möglichkeit diese grundlegenden Daten (Bemessungsgrundlagen) im neuen Jahr zu korrigieren? Ich konnte keine Möglichkeit finden. -->

    2. Wie gehe ich in dieser Situation am geschicktesten vor, damit die Grundlagen für die EkSt 2017 passen? Da ich bereits eine andere Immobilie (A) erfasst habe, möchte ich jetzt nicht einfach die Grunddaten von (B) mal eben in der Steuer für 2016 anpassen und dann den Weg über "Teile einer Einkommensteuer übernehmen" gehen, da dabei - so vermute ich - auch die bereits eingegebenen Werte für die Immobilie (A) mit überschrieben werden, da eine nähere Differenzierung der zu übernehmenden Daten nicht angeboten wird.

    Besten Dank im Voraus!

    Roland

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du bei derartigen Fragen zu allererst einmal die genutzte Softwareversion genau benennen.


    Ansonsten kann man die Berechnung der AfA, wenn man es wollte, auch jedes Jahr erneut vornehmen. Man muss dann eben nur die Frage zur Übernahme der AfA des Vorjahres verneinen. Lediglich die Restwert-AfA wirst Du dann bestimmt manuell über wachen müssen.

  • Danke für die Rückmeldung. Da ich die automatische AfA-Berechnung von Immobilie (A) nicht unterbrechen möchte, werde ich die manuelle Vorgehensweise nicht anwenden. Eher mache ich mir Screenshots der restlichen Eingaben, lösche die gesamte EkSt 2017 und setze alles neu mit der in 2016 angepassten Bemessungsgrundlage auf. Was gilt es dabei zu beachten?

    Oder kann ich eine neue EkSt 2017 erstellen und dazu zwischen alter und neuer Version hin- und herspringen und die unveränderten Daten lediglich kopieren?


    Mein Programm: WISO Steuer:Sparbuch 2018, Version 25.10 (Build 1929) = aktuellste Version

    • Offizieller Beitrag

    Oder kann ich eine neue EkSt 2017 erstellen und dazu zwischen alter und neuer Version hin- und herspringen und die unveränderten Daten lediglich kopieren?

    Du könntest eine weitere Datei anders benennen und in der dann die richtigen Werte importieren. Dann die bisherige "neue" Datei in einer zweiten Instanz parallel öffnen (Programmhinweis insoweit bestätigen) und dann mit Copy&Paste arbeiten. Sollte eigentlich problemlos gehen, aber dennoch vorher immer Datensicherung/en anlegen.

  • danke für die Bestätigung - ich werde es mal am Wochenende probieren und dann Rückmeldung geben.

    Ganze Abschnitte kann ich aber nicht mit copy&paste kopieren - wohl eher Eingabeblatt für Eingabeblatt - oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ganze Abschnitte kann ich aber nicht mit copy&paste kopieren - wohl eher Eingabeblatt für Eingabeblatt - oder?

    Zeile für Zeile. ;)

    • Offizieller Beitrag

    ich hab's befürchtet - na dann freu ich mich auf ein erfülltes WE!...

    Da muss man eben ersparte Freizeit und Kosten Steuerberater gegeneinander aufrechnen.


    2. Wie gehe ich in dieser Situation am geschicktesten vor, damit die Grundlagen für die EkSt 2017 passen? Da ich bereits eine andere Immobilie (A) erfasst habe, möchte ich jetzt nicht einfach die Grunddaten von (B) mal eben in der Steuer für 2016 anpassen und dann den Weg über "Teile einer Einkommensteuer übernehmen" gehen, da dabei - so vermute ich - auch die bereits eingegebenen Werte für die Immobilie (A) mit überschrieben werden, da eine nähere Differenzierung der zu übernehmenden Daten nicht angeboten wird.

    Was man aber auch durch die bereits oben angesprochenen umbenannten Dateikopien als Testdateien, bei vorheriger Datensicherung, problemlos austesten könnte. Solange man nur und ausschließlich mit extra erstellten und umbenannten Dateikopien arbeitet, kann da theoretisch rein gar nichts schiefgehen. Und als Sicherheitsnetz bleibt dann immer noch die Datensicherung.