Nebengewerbe abgemeldet, EÜR und Aufgabenbilanz

  • Guten Abend zusammen,

    wir haben zum 31.10. das Neben-Gewerbe (med. Fußpflege) meiner Frau abgemeldet.

    Das noch intakte Inventar ,Gerätschaften und Restmengen Verbrauchsmaterialien (alles länger abgeschrieben) wurden vor dem Abmeldedatum im gesamten mit Kaufvertrag verkauft.

    Lediglich zwei Geräte wurden in den Privatbereich mit Zeitwert übernommen. (werden jeweils mit MWST bzw UMST erfasst)

    Wird der Verkauf noch in der EÜR erfasst? Oder nur im Bereich Veräußerungsgewiinn/Verlust in der EST.


    Extra Gewinne / Verluste Bank oder anderes gibt es nicht, lediglich kleine Bareinnahmen die bisher in der EÜR/Kassenbuch verbucht waren.


    Grüße

  • Warum willst du die Verkäufe aus der EÜR herausnehmen? Die Übernahme in den Privatbereich auf Privatkonto, der Rest ist doch über Bank/Kasse gelaufen. Eine Aufgabegewinn entsteht dann, wenn noch Inventar etc. am Ende vorhanden war. Wenn ihr aber vorher verkauft habt, gibt es hier ja nichts mehr. Damit ist nur noch der Bestand Bank/Kasse und möglicherweise noch offene Rechnungen zu berücksichtigen.

  • Also dann quasi den Verkauf ganz normal in die EÜR, und auch der Übergang ins private der 2 anderen Geräte über die EÜR ?

    Dann wären wir ja durch,da nach dem Abmeldedatum keine Rechnngen usw mehr angefalen sind.


    Halt nur noch die abzuführende UMST für die Einnahmen aus der EÜR ,aber die werden ja später eh verrecchnet.





    Danke schön