Erste Steuererklärung nach ETW-Kauf - was beachten?

  • Hallo Zusammen,


    -2018 habe ich eine ETW gekauft die ich aktuell selber bewohne. Je nach familiärer Situation würde ich die Wohnung in 2-3 Jahren vermieten.

    -Nun habe ich gelesen, dass wenn ich sofort vermieten würde man auch Finanzierungszinsen, Teile Grunderwerbssteuer etc. Abschreiben könnte.


    Ist es auch nach 2-3 noch möglich bzw. muss ich dem FA schon für 2018 etwas vermerken?


    Viele Grüße,

    Peterle

    • Offizieller Beitrag

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