Erste Steuererklärung nach 10 Jahren

  • Hallo,

    ja ich weiß ich bin ein Schluderer und hab Geld raus geworfen.

    Aber da ich 2014 eine Eigentumswohnung gekauft habe muss ich jetzt wieder ran.

    Ich habe bis 2005 mit WISO meine Erklärung gemacht. Ist das jetzt dann quasi wie ein Neuanfang?

    Muss ich die Jahre nacharbeiten oder stimmt es, dass ich nur die letzten 4 Jahre nachreichen muss?

    Lieben Dank für Eure Hilfe

    SG LFW

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bis 2005 mit WISO meine Erklärung gemacht. Ist das jetzt dann quasi wie ein Neuanfang?

    Muss ich die Jahre nacharbeiten oder stimmt es, dass ich nur die letzten 4 Jahre nachreichen muss?

    Wie man so schön sagt, das kommt darauf an. Den Rest sollte Dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe erklären, zumal mir gerade die Glaskugel abhanden gekommen ist.

  • Den Rest sollte Dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe erklären, zumal mir gerade die Glaskugel abhanden gekommen ist.

    Unbedingt - zumal wenn sich herausstellen sollte, dass hier Erklärungspflicht in den Vorjahren vorgelegen haben sollte

  • wird die Wohnung vemietet? Welches andere Einkommen liegt vor?

    Ist hier nach den Hinweisen von miwe4 und @babuschka nicht weiter zielführend. Denn in der Frage nach der Pflichtveranlagung in den Vorjahren ist ja immer eine Prüfung der Einkünfte und Einkunftsarten notwendig. Vor allem geht es ja auch darum, sicherzustellen, dass hier nicht für die letzten 10 Jahre Pflichterklärungen hätten abgegeben werden müssen mit allen Folgerungen aus der AO. Daher der Rat, zum Steuerberater zu gehen. Nur der kann hier noch möglicherweise "aus der Patsche" helfen. Eine Erklärung kann ganz schnell als Selbstanzeige gewertet werden.

  • Also, erst einmal Danke für die Antworten.

    Ich bin mir aber nicht sicher ob sie mir wirklich helfen.


    Also, die Wohnung wird von Beginn an nur von mir genutzt, also nicht vermietet.

    Sonstige Einkünfte gibt es nicht bzw. nur aus nicht selbständiger Tätigkeit welche über den Arbeitgeber angemeldet ist.


    Meine Frage lautet aber nasch wie vor, kann ich nur die letzten 4 Jahre rückwirkend abgeben oder auch weitere Jahre davor.

    Scheinbar gab es auch mal, oder womöglich noch, die Möglichkeit 7 Jahre rückwirkend abzugeben?


    SG

    LFW

    • Offizieller Beitrag

    Sonstige Einkünfte gibt es nicht bzw. nur aus nicht selbständiger Tätigkeit welche über den Arbeitgeber angemeldet ist.

    Wenn dem wirklich so ist, dann ist es die klassische Antragsveranlagung. Allerdings gibt es ja im § 46 EStG auch noch weitere Pflichtveranlagungsgründe, so dass man diesbezüglich ohne Kenntnis aller Besteuerungsmerkmale keine abschließende Aussage treffen kann.


    Meine Frage lautet aber nasch wie vor, kann ich nur die letzten 4 Jahre rückwirkend abgeben oder auch weitere Jahre davor.

    Das sowieso.


    Scheinbar gab es auch mal, oder womöglich noch, die Möglichkeit 7 Jahre rückwirkend abzugeben?

    Das betrifft komplett andere Sachverhalte /Stichwort: Verlustfeststellung).

  • Die Frage ist doch auch, ab wann vermietet wird.

    Also, die Wohnung wird von Beginn an nur von mir genutzt, also nicht vermietet.

    Das wäre ja für die Steuererklärung irrelevant, da keine Einkünfte. Eigennutzung ist schon lange nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben (mit fiktiven Einkünften).

    Die Veranlagung hängt also - wie miwe4 schreibt - auch von der Höhe und Art der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ab. Das können wir hier aber nicht prüfen, § 46 EStG ist auch nicht so schwer zu verstehen.

    Und vom Vorliegen einer Pflichtveranlagung (= pflichtmäßige Erklärung) hängt ab, ob und ab wann Erklärungen abgegeben werden müssen. Daher der Rat, sich an fachkundige Leute zu wenden. Nicht abgegebene Pflichterklärungen können Folgen haben.