Headset Abschreibung

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe mir ein Headset (netto 220€) angeschafft und frage mich über welchen Zeitraum ich es abschreiben soll.


    Bisher habe ich nur Lautsprecher bzw. Audioequipment mit 7 Jahren gefunden. Passt das soweit?


    Danke für Eure Rückmeldungen PaGo

  • Hi Pascal,


    Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben - Konto „Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter“ 4855 (SKR 03) bzw. 6260 (SKR 04). Voraussetzung ist aber, dass das Headset "eigenständig" genutzt werden kann...


    Gruß, Thomas

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Dann müsste es vermutlich dem Telefon zugeschrieben und damit zusammen abgeschrieben werden.

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Dann müsste es vermutlich dem Telefon zugeschrieben und damit zusammen abgeschrieben werden.

    Ich sehe hier eher den Computer - wenn ein Telefon vorhanden wäre, wäre ein Headset "Luxus". Und hinzuaktivieren nur dann, wenn vorher noch kein Headset vorhanden war, sonst Aufwand.

  • OK, Computer ist bereits abgeschrieben und das Telefon ist GWG, da eigenständig nutzbar.

    Dann müsste es vermutlich dem Telefon zugeschrieben und damit zusammen abgeschrieben werden.

    Ich sehe hier eher den Computer - wenn ein Telefon vorhanden wäre, wäre ein Headset "Luxus". Und hinzuaktivieren nur dann, wenn vorher noch kein Headset vorhanden war, sonst Aufwand.


    Meinst Du mit Aufwand das Konto 4980 (SKR03)?

  • OK, danke für die ganzen Antworten.


    Ich habe einen Computer der abgeschrieben ist. Wie füge ich das Headset hinzu und schreibe es ab. Vorher war kein Headset vorhanden.


    Könnt Ihr mir das im Detail erklären? Ich muss so etwas zum ersten Mal machen.


    Im Voraus vielen Dank.

  • In welchem Programm? Normalerweise gibt es einen Button "Zugänge" - wenn Computer schon abgeschrieben ist, könnte man Sofortabschreibung mMn machen, da keine Restnutzungsdauer mehr "übertragbar" ist.

  • - wenn Computer schon abgeschrieben ist, könnte man Sofortabschreibung mMn machen, da keine Restnutzungsdauer mehr "übertragbar" ist.

    Interessant, das geht? Gibt es für den Fall eine Vorschrift oder ein Gerichtsurteil? Ich hätte gedacht, dann wäre immer normal abzuschreiben. Hätte es aber so wie den PC über 3 Jahre abgeschrieben. Mit der regulären Abschreibung stehst Du jedenfalls auf der sicheren Seite.

  • Gibt es für den Fall eine Vorschrift

    ...Vorschrift weniger, jedoch die EStR R 6.13 (Einkommensteuer-Richtlinie) welche Anhaltspunkte dahingehend gibt, ob, und unter welchen Voraussetzungen ein WG des Anlagevermögens als selbständig nutzungsfähig gilt.

    Im Fall des Headsets "könnte" das hier zutreffen.

    Zitat

    Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, so dass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten.

  • Das ergibt sich auch aus R 7.3Abs. 5 EStR und H 7.3. Danach bemisst sich die weitere AfA - da kein neues Wirtschaftsgut entstanden ist - nach der bisherigen Bemessungsgrundlage und den nachträglichen AHK. Da aber die Nutzungsdauer schon abgelaufen ist, haben wir nur noch eine "Nachholung" in Höhe der nachträglichen AHK und diese wird im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gebucht.

  • R 7.3Abs. 5 EStR

    Der ist an sich nicht einschlägig. Es geht um Herstellungskosten, nicht um Anschaffungskosten. Ist natürlich möglich, dass ein Gericht die Wirkung auf Anschaffungskosten übertragen würde.


    Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei Euren beiden Ansätze um zwei völlig unterschiedliche Ansätze handelt. Bei Bautroika geht es darum, dass das Headset trotz Computerabhängigkeit ein GWG ist, bei babuschka darum, dass es zum PC zugeschrieben wird.


    Ich denke mal, wir haben hier grundsätzlich alles erörtert und kommen hier nicht weiter. Eine Frage hätte ich aber noch an babuschka.


    @babuschka: In dem Fall wird doch aber sicher nicht das Konto für GWG-Sofortabschreibung verwendet? Das kann ich mir nicht vorstellen. In Deinem Fall wird über das Standard-AfA-Konto (sofort) abgeschrieben, oder?

  • In dem Fall wird doch aber sicher nicht das Konto für GWG-Sofortabschreibung verwendet? Das kann ich mir nicht vorstellen. In Deinem Fall wird über das Standard-AfA-Konto (sofort) abgeschrieben, oder?

    Bingo!